BGH, 24.05.2006 Az.: IV ZR 203/03

BGH, 24.05.2006 Az.: IV ZR 203/03)

Unklare Formulierung in der Unfallversicherung
Unfallversicherer muß bei Verletzungen mit bleibenden Folgen in mehreren Fällen höhere Entschädigungen als bisher zahlen. Ein Waldarbeiter kann sich Hoffnung auf eine Nachzahlung von rund 140 000 Euro machen. Er hatte schwere Verletzungen erlitten, als ihn ein umstürzender Baum an der linken Schulter traf. Die Versicherung hatte von sich aus nur umgerechnet knapp 35 000 Euro Entschädigung gezahlt. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat jetzt der Bundesgerichtshof geurteilt: Maßgeblich ist eine kundenfreundliche Auslegung der so genannten Gliedertaxe in den Versicherungsbedingungen AUB 94.