Amtsgericht Bünde, 06.04.2006, Az.: 5 C 61/05
Amtsgericht Bünde, 06.04.2006, Az.: 5 C 61/05
6 jähriges Kind rammt Auto mit Fahrrad: Keine Haftung der Eltern
Wie schon oft, war ein sechsjähriger Junge mit seinem Fahrrad allein vor seinem Elternhaus in einer verkehrsberuhigten Sackgasse herumgefahren. Nach einem Wendemanöver geriet der Kleine plötzlich auf das Grundstück des Nachbarn und fuhr unter den dort befindlichen Carport, verlor die Kontrolle über sein Rad und stieß gegen den neun Jahre alten Ford Fiesta des Nachbarn. Für die Beule am Rückwandblech sowie für die Schäden am Markenemblem und dem Kennzeichen verlangte dieser 1.145 EUR Schadensersatz von den Eltern des Jungen. Schließlich hätten sie ihre Aufsichtspflicht verletzt, indem sie das Kind hätten unbeobachtet Fahrrad fahren lassen, so der Mann.
Unsere Anmerkung: Einige Haftpflichtversicherer zahlen inzwischen auch für Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht wurden, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.


