LG Dortmund 29.05.2008 Az.: 2 O 20/08
LG Dortmund 29.05.2008 Az.: 2 O 20/08
Grundsätzlich kann ein Berufsunfähigkeits-Versicherer bei einer Nachprüfung einem Selbstständigen die bereits gewährte Rente kürzen, wenn er sich durch Umorganisation des Geschäftsbetriebs eine neue Existenz aufgebaut hat. Dies gilt allerdings nur unter Einschränkungen und nur dann, wenn durch die Kürzung nicht die Lebensstellung des Versicherten beeinträchtigt wird.


