OLG Nürnberg, 25.04.2005 Az.: 8 U 4033/04

OLG Nürnberg, 25.04.2005 Az.: 8 U 4033/04

Unfall bei Radiobedienung im Auto: Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung besteht
Gerät ein Pkw bei der Einfahrt in eine Ortschaft auf eine die Fahrbahn teilende Verkehrsinsel, weil der mit ca. 50 km/h fahrende Versicherungsnehmer durch die Bedienung des Autoradios abgelenkt war, kann sich der Versicherer dann nicht auf Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls berufen, wenn weitere Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers oder für eine gesteigerte Gefahrenlage nicht feststellbar sind. Im konkreten Fall hatte der Fahrzeuglenker seinen Wagen versehentlich auf eine Verkehrsinsel gesteuert. Die Versicherung wollte für den entstandenen Schaden nicht zahlen. Das OLG entschied aber anders: Gefahr zum Verreißen des Lenkrads bestehe beim Radioeinstellen nicht zwingend. Zu Lasten der Versicherung war auch der Umstand zu beurteilen, dass diese nicht nachweisen konnte, wie lange der Blick des Fahrers nicht auf die Fahrbahn gerichtet war.