OLG Celle, 16.03.2006, Az.: 8 U 155/05
OLG Celle, 16.03.2006, Az.: 8 U 155/05
Brand des Kfz nach Unfall: Teilkasko zahlt Brand- aber nicht nicht den Unfallschaden
Gerät ein Fahrzeug nach einem Unfall in Brand, sind in der Teilkasko-Versicherung die Schäden, die bereits vor dem Eintritt des Versicherungsfalles „Brand“ durch den Unfall entstanden sind, nicht zu ersetzen. Bei der Ermittlung der Schadenshöhe ist demnach von dem Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall, aber vor Ausbruch des Brandes, auszugehen.


