LG Coburg, 11.04.2006, Az.: 23 O 596/05

Landgericht Coburg, 11.04.2006, Az.: 23 O 596/05

Autohändler haftet für falschen Kilometerstand
Ein Mann hatte einen gebrauchten Porsche 911 S Coupe mit einem Kilometerstand von angeblich 42.000 von einem Autohändler gekauft. Nach 1.000 km Fahrt mußte das Fahrzeug mit schwerem Motorschaden in die Werkstatt. Dabei stellte sich heraus, dass der Wagen wohl mehr als 100.000 km gefahren hatte. Der Autohändler berief sich auf die Angaben des Vorbesitzers. Zu Unrecht meinte das Landgericht und verurteilte den Autohändler, den Porsche zurück zu nehmen und den Kaufpreis abzüglich eines kleinen Betrages für die vorübergehende Nutzung zu erstatten.