Neue Gesundheitsreform kommt

Die "Rösler-Reform"

Die Bundesregierung hat am 22.09.2010 eine neue Gesundheitsreform auf den Weg gebracht, die sie selber 'Finanzreform' nennt. Wer bei diesem Wort das Bild eines tieferen Griffes in die eigene Tasche vor Augen hat, dürfte richtig liegen, wenn er gesetzlich krankenversichert ist.

Neben einigen Maßnahmen zum Versuch der Kosteneindämmung wurden bislang die folgenden Kernpunkte der Reform bekannt:

Kernpunkte

  • Der Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung soll zum 01.01.2011 auf 15,5% angehoben werden, wobei der Anteil, den Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter zu übernehmen haben, auf 7,3% eingefroren werden soll.
  • Brauchen Gesetzliche Krankenkassen mehr Geld (ja, sie werden es brauchen), werden die Versicherten mit einem einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag bedacht, der in der Höhe nicht beschränkt wird.
  • Überschreitet der durchschnittliche (nicht der individuelle!) Zusatzbeitrag 2% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Mitglieds, übernimmt den Rest der Bund aus Bundesmitteln, womit natürlich Steuergelder gemeint sein dürften; Steuern, die im übrigen auch Arbeitgeber und Privat Versicherte zahlen.
  • Die Durchführung dieses "unbürokratischen Sozialausgleichs" wird unter anderem den Arbeitgebern auferlegt, die sich sicherlich über derlei Unbürokratie freuen.
  • Die Pflichtversicherung gutverdienender Angestellter in der Gesetzlichen Krankenversicherung soll nun wieder nach Ablauf des Kalenderjahres enden, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde, sofern das Gehalt auch im darauf folgenden Kalenderjahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen wird. Diese Grenze liegt in 2010 bei 49.950 Euro und wird in 2011 erstmals sinken auf vorausichtlich 49.500 Euro. Die Betroffenen können sich anschließend Freiwillig in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichern, oder - sofern Sie gesund genug sind und aufgenommen werden - in einer Privaten Krankenversicherung.

Das Gesetz soll noch diesen Herbst durch den Bundestag und zum 01.01.2011 in Kraft treten.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des BMG zur Röslerreform.
Hier finden Sie die 'Wesentlichen Regelungsinhalte des Regierungsentwurfs'.

Was sich durch die Reform nicht ändert

Was sich auch durch diese Xte Gesundheitsreform nicht ändert, sind die Ursachen, weshalb die Gesetzlichen Krankenkassen so unter finanziellem Druck stehen:

  • Immer höhere Lebenserwartung der Versicherten mit zum Lebensende oft extrem stark steigenden Gesundheitskosten;
  • Immer höherer medizinischer Fortschritt mit immer neuen und immer höheren Investitionen, die 'sich rechnen müssen';
  • Sinkende Geburtenrate;
  • Sinkende Anzahl von Beitragszahlern.

Und die Private Krankenversicherung?

Wer nun meint, die Private Krankenversicherung (PKV) sei das Allheilmittel gegen die Kostenexplosion, sollte vielleicht genau überdenken, welche der genannten Faktoren für die Private nicht gelten?

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung, deren Leistungsumfang bisher schon regelmäßig eingeschränkt und reduziert worden ist, können aus dem privatwirtschaftlichen Vertrag mit einem Privaten Krankenversicherer nicht einseitig Leistungen heraus gekürzt werden - auch wenn mancher Privater Krankenversicherer sich das nur zu gern wünschen würde.
Der Privaten Krankenversicherung bleibt - damit die Versicherten ihren Leistungsanspruch behalten können - nur der Weg über die Beitragserhöhung, falls die Kosten höher als kalkuliert ausfallen. Das tun sie ziemlich regelmäßig.

Wer als Angestellter also den Wechsel von der Gesetzlichen in die Private überlegt, sollte seine Erwartungshaltung in Bezug auf eine oft allzu gern suggerierte Beitragsersparnis genauestens überprüfen.

Im übrigen gilt wie seit Jahren: Nach der Reform ist vor Reform.

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1 Kommentar

15.11.2010 19:48 Matthias Helberg
Am 12.11.2010 hat der Bundestag einen Teil der Gesundheitsreform beschlossen, die ftd schreibt - Zitatanfang- Für rund 50 Millionen Bundesbürger wird die Krankenkasse teurer. Vom kommenden Jahr an steigt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 auf 15,6 Prozent. Dies bringt den Kassen rund sechs Milliarden Euro Mehreinnahmen -Zitatende.


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