Mit einemal zu krank

Naher Versicherungsschutz "futsch"

14.09.2010: Mit einemal zu krank - Wenn eine plötzlich auftretende Erkrankung einem einen Strich durch die Rechnung macht und es aus der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung nichts mehr wird.

Das haben sich alle Beteiligten anders vorgestellt: Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung, nach Voranfrage bei den Versicherern, just zu dem Zeitpunkt, wo ein Antrag beim auserkorenen Versicherer gestellt werden soll, tritt eine Magenschleimhauterkrankung bei unserer Interessentin auf und eine Magenspiegelung soll vorgenommen werden. Damit ist man nicht (mehr) versicherbar - jedenfalls so lange nicht, wie eine Behandlung andauert.
Da ist natürlich die Enttäuschung groß, es bestätigt sich aber, was wir immer sagen:

Schließen Sie Versicherungen, bei denen es auf Ihren Gesundheitszustand ankommt, so früh wie irgend möglich ab.

Bleiben Sie gesund, behalten Sie alle Optionen für einen späteren Wechsel in einen vielleicht besseren oder günstigeren Tarif - Sie verlieren also nichts. Werden Sie aber krank oder erleiden einen Unfall, kann niemand Ihnen mehr Ihren bereits abgeschlossenen Versicherungsschutz 'wegnehmen': Was man hat, hat man - das gilt erst recht für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für unsere Interessentin griff zum Glück 'Plan B': Ein Versicherer bietet gerade Berufsunfähigkeitsversicherungen unter bestimmten Rahmenbedingungen für junge Leute mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung an. Das kann zumindest eine Grundabsicherung werden, auf die man später aufbauen kann.

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