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INEAS unter Sonderaufsicht

07.07.2010: Wie der Online-KFZ-Direktversicherer INEAS auf seiner Internetseite bekannt gibt, wurde die Muttergesellschaft International Insurance Corporation (IIC) NV bereits am 24.Juni 2010 durch das Landgericht Amsterdam unter Sonderaufsicht gestellt, da die Liquidität nicht ausreichend sei.
Ein Neuabschluss von KFZ-Versicherungen, die auch unter dem Namen LadyCarOnline als Direktversicherer, also nach Deutschem Gesetz ohne Beratungsverpflichtung und ohne Versicherungsvermittler vertrieben wurden, ist auf den Seiten der INEAS nicht mehr möglich (Stand 08.07.2010).
Für Schäden aus dem Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung garantiere die Verkehrsopferhilfe e.V..
Für Schäden aus dem Bereich der Teilkasko oder Vollkaskoversicherung gibt es hingegen keinen solchen Garantiefonds.
Dazu teilen die Zwangsverwalter des Versicherers mit: "Zu diesem Zeitpunkt ist es ungewiss, ob IIC Kaskoschäden in vollem Umfang erstatten kann. Die Verwalter werden dies so bald wie möglich klären. Dies könnte allerdings einige Zeit dauern."



Finanztest hatte INEAS noch hervorgehoben

Pikanterweise hatte die Zeitschrift Finanztest noch in ihrer Ausgabe November 2009 INEAS' Beitragsniveu als 'weit besser' im Vergleich zum Durchschnitt hervorgehoben, was suggeriert, dass eine niedrigere Prämie etwas besonders Gutes sei. Ob das die Deutschen Versicherungsnehmer, die - vielleicht auf Basis der Finanztest-Bewertung - ihr Auto bei Ineas versichert haben und nun um die Begleichung von Schadensfällen bangen, auch wohl so sehen?

Als Versicherungsmakler wissen wir: Ein weit niedrigeres Beitragsniveau ist ein weit niedrigeres Beitragsniveau, Punkt.
Wenn das aber erkauft wird mit schlechtem Service, verbraucherunfreundlichen Bedingungen oder mit schlechter Kalkulation, ist das wahrlich nichts Gutes und alles andere als 'weit besser'.

Dass gerade institutioneller Verbraucherschutz immer wieder den Preis von Versicherungen in den Vordergrund stellt (Tarife mit besten Leistungen hebt Finanztest nicht hervor), stimmt nachdenklich.

Wenn dann auch noch Direktversicherer mit Fernabsatz ausführlich gelobt werden, ohne auf die Nachteile für Verbraucher hinzuweisen (keine Beratungsverpflichtung, keine Dokumentation), lässt das solche Art von Verbraucherschutz in keinem gutem Licht erscheinen.

Beispiele für Leistungsunterschiede in der KFZ-Versicherung.



20.07.2010: Offener Brief an Finanztest

Hier finden Sie den Offenen Brief der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e.V. an Herrn Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest.



Wichtige Fragen + Adressen bei Ineas-Schäden

ACHTUNG: Alle KFZ-Verträge auch der Deutschen Versicherungskunden von Ineas enden am 31.08.2010! Ineas-Versicherte müssen sich selbst um anderweitigen Versicherungsschutz kümmern! Weiterlesen unter Versicherung insolvent Ineas Verträge gekündigt.

Die häufigsten Fragen und Antworten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Ineas- / LadycarOnline - Pleite.



An wen kann man sich wenden, wenn man einen Verkehrs-Unfall hatte, bei dem der Unfallgegner bei Ineas oder LadycarOnline versichert ist?
Im Prinzip an den Deutschen Sicherungsfonds, die Verkehrsopferhilfe e.V (VOH). Die wiederum haben einen externen Dienstleister mit der Abwicklung beauftragt. Hierzu die Info der VOH:
"Anspruchsteller sowie Ineas-Kunden wenden sich zur Bearbeitung der Kraftfahrzeughaftpflichtschäden, für die an und für sich Ineas / LadyCarOnline eintrittspflichtig ist, unter dem Stichwort: Ineas / VOH an folgende Gesellschaft: ISB-DEKRA Claims Service Boxgraben 38 52064 Aachen Fax: 0241 - 5157 830 E-Mail: irmgard.jaeschke[at]birs-isb.com Diese Firma wird für die VOH tätig."

An wen kann man sich wenden, wenn man bei Ineas versichert ist und mit dem KFZ einen Unfall verursacht hat / verursacht haben soll?
Ebenfalls an die Verkehrsopferhilfe VOH, siehe oben.

An wen kann man sich wenden, wenn man bei Ineas versichert ist und einen Unfall am eigenen Fahrzeug (Kasko-Schaden) hat?
Offenbar ausschließlich an Ineas direkt (http://www.ineas.de/DE/Versicherung/tabid/303/Default.aspx), wobei nach wie vor (Stand 04.08.2010) auf der Homepage von Ineas darauf hingewiesen wird, dass Werkstattrechnungen zunächst direkt von den Versicherten beglichen werden müssen und es nicht klar ist, ob diese 'im vollen Umfang' erstattet werden können.
Unabhängige Experten raten, Schäden und Reparaturen gut zu dokumentieren (Fotos machen, Zeugenaussagen & Belege sammeln, bei größeren Schäden selber Gutachten eines Sachverständigen erstellen lassen).

An wen können sich Verbraucher wenden, um sich über einen Versicherer wie Ineas zu beschweren?
a) Verbrauchertelefon der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin: 0228 299 70 299;
b) Versicherungsombudsmann e.V.: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html .

An wen kann man sich wenden, wenn man sich über seine Rechte in Bezug auf Ineas / LadycarOnline beraten lassen will?
An einen Rechtsanwalt seines Vertrauens, sinnvoll Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Manche Rechtsschutz-Versicherer unterhalten Hotlines, bei denen sich deren Versicherungsnehmer eine erste rechtliche Einschätzung besorgen können.

Gibt es Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter der Ineas, oder Versicherungsmakler), die helfen könnten?
Ineas und LadycarOnline arbeiten als Direktversicherer im Wege des Fernabsatzes. Dadurch entfällt eine Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft zur Beratung gemäß § 6 VVG und es gibt keine Versicherungsvermittler (*). Bei Direktversicherern sind Sie dem Versicherer gegenüber auf sich selbst gestellt.
Versicherungsmakler können, sofern ihnen entsprechende Vollmacht erteilt wird, in ihrem Namen Versicherungsverträge (ggf. außerordentlich) kündigen und neuen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer besorgen.
(*) gelegentliche Ausnahmen bei Versicherungsmaklern, z.B. bei direkter Zahlung der Courtage, möglich.

Kann man den Versicherungsvertrag mit Ineas außerordentlich kündigen, falls ja innerhalb welcher Frist?
Hierzu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Und Gesetze. Zum Beispiel diese: BGB § 314, BGB § 626. Zur weiteren Klärung siehe oben bei Rechtsberatung. Beim Bund der Versicherten gibt es ein Kündigungs-Formular zum Download.



Umfrage aus gegebenem Anlass

Ergebnis: Werden Sie sich zukünftig (wieder) bei einem Billiganbieter versichern?

Ja, auf jeden Fall (35.6%)
Das überlege ich mir noch (26.4%)
Nein, auf gar keinen Fall (37.9%)


Insgesamt abgegebene Stimmen: 174



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185 Kommentare

02.09.2010 20:02 Matthias Helberg
Ach, jetzt werde ich ja noch ganz gerührt (und nicht geschüttelt). Wer diese Seite gut findet, darf gerne links setzen: Von der eigenen Homepage, aus anderen Foren, bei facebook, twitter usw. Entweder auf die Domain www.helberg.info, oder direkt diese Seite, einfach oben aus dem Browser rauskopieren. Auch dafür Danke.

02.09.2010 19:42 Claudia Kempel
An alle, ich möchte mich dankend anschließen, denn hier habe ich die meisten und besten Informationen erhalten. Danke an alle, für den wirklich netten Austausch. Ich werde berichten, wie es mit der Erstattung voran geht, denn ich erwarte noch einiges an Geld. Erwarten und Bekommen, sind natürlich zwei verschiedene Schuhe. Allen einen schönen Herbst. Claudia

02.09.2010 16:37 Sascha
Hallo, so ... jetzt bin ich auch noch schuld ;-) Als ich vor 2 Monaten von den Ineas Problemen erfahren habe, hat man im Internet noch kaum über das Thema diskutiert. Diese Seite, war die erste, brauchbare, die ich zu dem Thema gefunden habe. Respekt Herr Helberg, Sie waren wirklich schnell und einer der ersten. Von mir auch nochmals Dank an Sie und an alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben. Ich hätte Ihr Engagenment auch gerne gewürdigt und mein Auto bei Ihnen versichert aber leider habe ich nie ein Angebot von Ihnen bekommen. Ich kann also lobend behaupten, das Sie nicht in Ihrem eigenen Geschäftsinteresse gehandelt haben. Auch hierfür Danke. Es bleibt jetzt also nur noch abzuwarten ob Schäden bezahlt und Prämien erstattet werden. Auch wenn ich hiervon nicht betroffen bin, würde es mich dennoch interessieren, wie diese Geschichte endet. Schöne Grüße Sascha

01.09.2010 20:11 Matthias Helberg
@ Lutz Morgen: Gern geschehen, außerdem ist Sascha mit schuld: Wenn der nicht zu Fragen angefangen hätte... ;o) Mich selbst wundert es auch ein bisschen, was sich hier für ein Austausch entwickelt und eine - Gemeinde - zusammengefunden hat. An dieser Stelle auch vielen Dank für die doch recht disziplinierten Postings und den respektvollen Umgang miteinander. Aus anderen Foren kennt man das auch anders. Ein Teilnehmer hatte noch die Frage direkt an mich gestellt, ob man nun mit ständigen Newslettern von mir rechnen muss, wenn man hier seine E-Mailadresse bei einem Posting angeben soll? Antwort: Nein, dazu fehlt mir wirklich die Zeit. Ich hoffe, dass sich mittlerweile bis zu allen Ineas-Kunden herumgesprochen hat, dass ab heute kein Versicherungsschutz mehr besteht und man sich einen anderen Versicherer gesucht haben muss. Das ist erstmal das Wichtigste.

01.09.2010 16:17 sca
@Bernd schon klar....deshalb ist es ja auch alles irgendwie geregelt, dass zuerst die Schäden bezahlt werden, und es erst dann zu Beitragsrückerstattungen kommen könnte. Find ich auch okay, da die Schäden ja angefallen sind und man die Unglückskinder nicht komplett im Regen stehen lassen sollte. Wie gesagt...das Ganze ist eine einzige traurige Veranstaltung. Und ich weiss nicht, wer sich vor den Kaskogeschädigten noch am Restvermögen schadlos halten darf. Wäre schön, wenn Schäden bevorzugt abgewickelt würden (Personenschäden geniessen ja ohnehin Vorrang), und Gehälter und Gebühren für Inso.Verwalter und Gericht notfalls von einem Sicherungsfonds oder dem Staat getragen werden müssten.

01.09.2010 16:08 sca
@Lutz ich hatte das auch so verstanden, wie Du es geschildert hattest. Irgendwo habe ich gelesen, dass doch nur noch anteilige Beiträge bis 31.8.2010 erhoben werden sollen und nicht bis zum Jahresende, wobei ich das schon frech finde, weil deren Kaskoversicherung ja faktisch obsolet geworden ist. Aber in Deinem Fall würde ich definitiv nichts mehr bezahlen sondern auf Verrechnung bestehen. Was wollen die auch machen ? wenn was kommt, dann Mahnungen innen Müll, zu einem Mahnbescheid wirds vermutlich eh nicht kommen. Und wenn, dann einfach widersprechen. Ende. Als wenn die noch Geld in fragwürdige bzw aussichtslose Prozesse investieren könnten. Aber wie die noch die letzten Euros aus den verunsicherten Kunden quetschen wollen, ist schon erbärmlich.

01.09.2010 16:01 bernd
Hallo ich habe übrigens meine beiden KFZ verzträge rückwirkend zum 01.07.2010 gekündigt und bin zur nürnberger gegangen mein beiden verträge wurden laut ineas zum 01.07.10 storniert. Übrigens bezahle ich bei nahezu gleicher leistung 10 € weniger als bei ineas. @sca vom 20.08 übrigens krallen wir kaskogeschädigte nicht die übriggebliebenen Gelder (wenn überhaupt welches vorhanden seien sollte) sondern haben schäden an den fahrzeugen die in die tausende gehen (bei mir ca. 2800,-) UND ich habe auch zuviel Prämie bezahlt.

01.09.2010 13:46 Lutz Morgen
Ich glaube ich hab mich in meinenm Kommentar etwas irrtümlich ausgedrückt. Aus einem Vertrag, der vor Insovlenz gekündigt wurde bekomme ich noch Geld zurück, aus einem zweiten Vertrag(abgeschlossen am 22.6.) bekommt Ladycar noch Geld. Aufgerechnet ist mein Guthaben aber wesentlich höher wie der fällige Betrag. Meine Sonderkündigung wurde auch zum 29.7. akzeptiert, allerdings wollen Sie trotz meines Guthabens noch Geld von meinem Konto einziehen. Ich hab mich ja inzwischen damit abgefunden dass ich das Guthaben nicht mehr bekomme, aber bei zusätzlichen Lastschriften hat der Spaß ein Ende! Vielen Dank Herr Helberg, für diese tolle Seite. Ich fühle mich jetzt viel besser informiert. Udn auch die Statements der anderen User helfen z.T. sehr weiter.

01.09.2010 13:28 sca
Tschüss erste europäische Onlineversicherung im zweiten Versuch !! Hinweis an mich: den Namen Ineas aus meinem Vokabular streichen, auch im unwahrscheinlichen Falle ihrer Reinkarnation. Hinweis an die Ineas: ich würde auch eine Rückzahlung meiner Prämie in Form von Naturalien akzeptieren. Verrechnung in Gouda Einheiten (alt oder mittelalt) bietet sich da an

30.08.2010 18:29 Matthias Helberg
Für Kunden von Ineas und LadycarOnline ist nun nur noch am morgigen Dienstag, dem 31.08.2010 Zeit, für nahtlosen Versicherungsschutz zu sorgen, ab 01.09.2010 besteht kein Versicherungsschutz mehr.

27.08.2010 16:26 Harald Banditt
Hallo Zusammen, hier noch eine kleines Detail zum Thema Bestätigung der Schadenfreiheitsrabatte an die Nachversicherer durch die INEAS. Ein von uns für eine Mandantin zum 01.01.2010 von der INEAS zu einem anderen Versicherer umgedeckter Vertrag liegt immer noch auf Widervorlage weil es INEAS bis heute (also in schlapp 8 Monaten) nicht geschafft hat die Versichererwechselbescheinigung an den Nachversicherer zu erteilen. Heute haben wir per Einschreiben bei der INEAS die Ausfertigung und Zusendung der Bescheinigung gemäß § 5, (7) Pflichtversicherungsgesetz angefordert. Wir sind guter Hoffnung das sich zumindest die Verwalter gesetzeskonform verhalten und uns die BAFIN-Beschwerde erspart bleibt.

27.08.2010 13:20 sca
@Claudia natürlich haben die Dich, uns alle, hinters Licht geführt. Ob man von Betrug sprechen kann, weiß mal wieder nur ein Jurist. Dieser Menschenschlag verseucht das Land ja beinahe noch mehr als der gemeine Betrüger. Die Ineas hat eine Zahlungsanweisung vorgetäuscht, wie man hier in diversen Einträgen nachlesen kann. Faktisch ist jedoch kein Geld geflossen und die Versicherten wurden später mit den unbezahlten Rechungen der Werkstätten konfrontiert. Keine Ahnung, ob die nur die dummen Deutschen so behandelt haben.....das wird alles von den Niederlanden aus koordiniert worden sein. Womöglich lief dort alles glatt, damit die dortige Aufsichtsbehörde keine Informationen erhalten hat !? Ich hab da letztens mal was nettes gelesen, was die Angestellten der Ineas interessieren sollte...und zwar haben in einem Betrieb die Angestellten kein Insolvenzausfallgeld erhalten, weil sie von der der finanziell prekären Situation ihres Arbeitgebers wussten und keine weiteren Maßnahmen ergriffen haben. So eine Art Mittäterschaft also kann mir keiner erzählen, dass da nicht schon Kunden Wochen vor der Notverwaltung mehrfach angerufen und Zahlungen angemahnt haben

26.08.2010 19:38 Claudia Kempel
Guten Abend Herr Helberg, da haben Sie wohl recht, nur steht in meiner Schadensbearbeitung, Schaden bezahlt. Da kann man als Kunde doch davon ausgehen, dass alles klar gegangen ist. Wir hatten vor 2 Jahren einen Totalschaden eines Autos, das Geld wurde innerhalb von 2 Wochen überwiesen. Wir haben aus der ganzen Sache gelernt und werden nun nach etwas anderen Kriterien schauen. Nochmals möchte ich erwähnen, das wir sofort bei der AXA- Versicherung ohne Komplikationen untergekommen sind. Da waren wir schon vorher. Sehr guter Kundenservice übrigends.

26.08.2010 12:00 Matthias Helberg
Hallo Claudia, es gibt durchaus auch solvente Versicherer, die 8 Wochen für eine Schadensbearbeitung brauchen. Kann also etwas heissen, muss es aber nicht. Ein eindeutiges Warnsignal sind aber vermutlich solche Fälle, wie die hier ebenfalls beschriebenen, in denen die Zahlung angekündigt wurde, dann aber nicht erfolgt ist.

23.08.2010 19:38 Claudia Kempel
Hallo, danke für den Link im Handelsblatt. Was ich nicht verstehe ist, die Auszahlungen mußtenam 24.06. gestoppt werden. Mein Kasko- Schaden wurde im April bei Ineas eingereicht und bis heute nicht bezahlt. Da war doch die Versicherung schon damals nicht zahlungsfähig. Das grenzt doch beinah an Insolvenzverschleppung. Hat sich denn schon irgendwer einen Anwalt genommen oder lohnt es sich nicht. LG Claudia

23.08.2010 15:07 Sascha
@sca: Hallo, was dieser Verwalter sich so veranstaltet ist schon Erbärmlich. Zur Sparkassenversicherung würde ich nicht wechseln. Ich war dort vor Ineas Versichert und hatte 2 Jahre Ärger, bis ein Schaden beglichen war ... Dann doch lieber die HUK, die scheinen mir etwas seriöser und waren auch die ersten, die sich um Ineas Kunden gekümmert haben. Die Bafin scheint mir auch nur eine nutzlose, geldverschlingende Behörde zu sein. Was haben die bisher im Fall Ineas getan ? - Nichts. Schöne Grüße Sascha

23.08.2010 13:30 sca
lol....Ineas Kunden erhalten erst im Mai 2011 Gewissheit, dass ihr Geld weg ist. Das sagt der unfähige Anwalt natürlich nicht. Aber widerrechtlich unsere Daten an die ebenso fragwürdige Sparkassenversicherung verhökern....ich werde demnächst über dei BaFin den Nachweis einfordern, wieviel Geld geflossen ist und an wen. Kein Wunder, dass die Huk mehr Ineas-Kunden geworben hat als die unseriöse SparkassenVersicherung http://www.handelsblatt.com/kfz-versicherer-ineas-verwalter-vertroestet-kunden;2640518

21.08.2010 11:35 Sascha
Hallo, @anonym: Den Mitarbeitern kann man, glaube ich, keinen Vorwurf machen. Die Verwalter haben nichts zu Stande gebracht, kaum Infos rausgelassen und die Kunden noch belogen (Es gibt kein Sonderkündigungsrecht) ... Sie waren wahrscheinlich zu sehr damit beschäftigt, sich die eigenen Taschen zu füllen ... Wie viele Leute waren bzw. sind eigentlich bei Ineas beschäftigt ? @Lutz: Ich würde auch auf die Verrechnung des Guthabens bestehen und bis dahin keinen Cent an Ineas zahlen. Was soll schon passieren - Sie könnten Dir kündigen ... Schöne Grüße Sascha

21.08.2010 01:15 anonym
Hallo zusammen, ich bin doppelt geschädigt. habe mein Auto bei Ineas versichert und bin auch dort beschäftigt. Wollte nur kurz sagen, dass wir Mitarbeiter angehalten waren NICHTs nach außen zu kommunizieren., Die Verwalter haben uns verboten mails zu beantworten, zu twittern und sonstiges. Sorry. wir saßen auch ohne Informationen dumm rum und haben usn gegenseitig verrückt gemacht. Nun werden wir etappenweise gekündigt....Bitte um Nachsicht. Die holländischen Verwalter waren mit den einzelnen Ländern überfordert ....

20.08.2010 16:14 sca
@Lutz die wollen allen Ernstes einen kompletten Jahresbeitrag einziehen, obwohl die Ende August Ihr sowieso nur noch rudimentär existentes Versicherungsgeschäft aufgeben müssen ??? Ich würde dem Verein keinen müden Cent mehr geben...maximal anteilig für die paar Wochen (ist doch deren Problem, wenn die angeblich zu dämlich sind, anteilige Buchungen vorzunehmen) , wobei Du ja auf Verrechnung mit Guthaben bestehen kannst !!!!!..Du würdest schliesslich in die Insolvenzmasse hinein zahlen und bekommst vermutlich wie wir alle keinen Cent mehr heraus. Das Geld krallt sich der Insolvenzverwalter, die Gerichte, die Angestellten und die Kunden mit offenen Kasoforderungen.........da kommt wahrscheinlich eh fast nix mehr für GEschädigte raus....und für die Kunden, die nur Prämie überbezahlt haben wird zu 99,99% kein Cent mehr übrig bleiben.

19.08.2010 08:46 Matthias Helberg
@ Lutz Morgen: Man kann Lastschriften, die per Einzugsermächtigung gegeben wurden, widersprechen. Man kann Einzugsermächtigungen widerrufen. Man kann abgeschlossene Versicherungsverträge innerhalb bestimmter Fristen widerrufen und man kann ordentlich oder bei gegebenem Grund außerordentlich kündigen. Was sicherlich nicht sehr hilfreich ist, ist einer Lastschrift für einen Versicherungsvertrag zu widersprechen, den man weder widerrufen, noch gekündigt hat. Wenn also ein Vertrag läuft, wird man die Prämie dafür auch bezahlen müssen.

18.08.2010 12:43 Lutz Morgen
Guten Tag Herr Helberg, ich habe meine KFZ Versicherung am 22.6.10 bei Ladycar abgeschlossen. Den abgebuchten Beitrag habe ich bei der Bank wiedersprochen und habe somit meine Gesamtjahresprämie wieder. Aus einer weiteren am 22.6.10 auslaufenden KFZ Versicherung würde mir noch einen weitaus höheren Betrag von Ladycar zustehen, wie die Prämie für die neue KFZ-Versicherung beträgt. Ladycar will jetzt erneut abbuchen, soll ich die Abbuchung wieder Platzen lassen? Schließlich besteht gegengerechnet ein Guthaben zu meinen Gunsten. Ich habe Ladycar das auch (noch weitaus genauer) geschildert und sie werden totzdem abbuchen. Schon mal vielen Dank.

18.08.2010 09:17 Matthias Helberg
Hallo Susi, zum Wesen einer Kündigung finden sich hier bereits mehrere Hinweise - es bedarf meines Erachtens keiner Bestätigung. Die Verwalter haben mitgeteilt (findet sich so - glaube ich - auch auf der Ineas-Homepage), dass nun erstmal alle offenen Forderungen (aus Schäden, aus Beitragserstattung, vielleicht auch Mieten, Sozialabgaben, Steuern, Löhne und Gehälter [?]) zusammengestellt werden. Dann wird ein Kassensturz gemacht, wie viel Geld und Vemögen noch da ist und das wird dann nach einer Quote verteilt - damit möglichst alle wenigstens etwas bekommen und niemand leer ausgeht. Das wird sich vermutlich einige Zeit hinziehen. - - - Für die Diskussion um eine bessere Insolvenzsicherung, als sie derzeit durch die VOH besteht, wäre es sehr hilfreich, wenn Betroffene die konkrete Höhe ihrer Schäden (Beiträge + offene Werkstattrechungen aus Kaskosschäden + Haftpflichtansprüche Dritter) zusätzlich hier posten könnten.

18.08.2010 08:24 susi
Hallo zusammen, weiß zufällig einer der Betroffenen, wie es jetzt bei Ineas weiter geht? Eine Kündigungsbestätigung zu unserer fristlosen Kündigung haben wir bis heute nicht erhalten. lediglich ist in der Private domain auf der ineas-Seite zu lsen, dass der vertrag zum 24.7.2010 aufgelöst wurde und es leigt sogar eine Endabrechnung vor laut derer wir nun ein Guthaben von ca. 90 Euro haben, da wir die Kfz-Versicherung bereits fürs ganze Jahr bezahlt haben. Ob dieses Geld jemals unser Konto erreicht, wage ich zu bezweifeln. Von unserem Kaskaschaden von über 700 Euro ganz zu schweigen. Nachdem wir die Carglass erstmal selbst zahlen mussten haben wir letzte Woche nochmal ein Schreiben an die Ineas Düsseldorf geschickt mit der Bitte um Ausgleich des Schadens. hat jemand noch andere Erfahrungen mittlerweile gemacht- außer Schweigen im Wald seitens Ineas ????

17.08.2010 16:26 Matthias Helberg
Heute gibt es den nächsten Fall, wenngleich etwas anders gelagert: Die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 16.08.2010 der Quantum Leben AG, Vaduz, die vorübergehende Einstellung des Neugeschäfts angeordnet und einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Hier ein Link zum Kopieren, oder ganz nach unten auf dieser Seite scrollen: http://www.helberg.info/versicherungen/meldungen/quantum-leben-muss-neugeschaeft-einstellen.php

17.08.2010 11:00 Matthias Helberg
Das sehe ich auch so, dass sich durch die Insolvenz der Versicherung IIC / Ineas / Ladycarmobil die Lücken im System der Verkehrsopferhilfe für den Fall einer Versicherer-Insolvenz offenbart haben und Handlungsbedarf besteht.

14.08.2010 10:23 sca
also ich sehe es nicht so, dass die Kunden eine Schuld für die Pleite der Ineas trifft. Wenn man eine zu billige Versicherung auswählt, dann muss man sich womöglich tatsächlich vorwerfen lassen, dass man dann keine allzu guten Leistungen erwarten kann und sich evtl. sogar Probleme bei der Schadenabwicklung erkauft hat. Jetzt stehen wir allerdings vor der Situation, dass die Versicherung finanziell komplett vor die Wand gefahren wurde. Genau um das zu verhindern, gibt es staatl. Aufsichtsbehörden. Zum einen weil bei Geldgeschäften das Betrugsrisiko zwangsläufig groß ist, zum anderen aber auch, weil es für den Kunden schwer ist, die finanzielle Stärke bewerten zu können. Ganz ohne Hintergedanken der Anbieter gäbe es auch keine Sicherungssysteme wie Protektor oder die Einlagensicherung der Banken. Die Banken/Versicherungen wissen, dass der Kunde ohne entsprechende Kenntnisse keine Möglichkeit hat, die Finanzkraft einzuschätzen. Deshalb signalisiert man mithilfe der Sicherungssysteme, dass das Insolvenzrisiko so klein und gut überwacht ist, dass der unwahrscheinliche Fall einer Pleite von der Anbietergemeinheit abgesichert wird. Vielleicht ist der Fall Ineas jetzt der Anstoß, dass auch die Versicherungen ein Konstrukt analog der Einlagensicherung der Banken aufbaut. Spätestens aber wenn die erste deutsche Versicherung am Boden liegt, wird die Skepsis der Versicherungskunden ein Sicherungskonzept notwendig machen. Bis dahin sollte man sich als Deutscher aber Gedanken darüber machen, welche Versicherung man auswählt, und ob man der deutschen Finanzaufsicht mehr zutraut als der niederländischen.

13.08.2010 11:33 Booty
Ich stimme Ihnen bzgl. Schadenersatz grundsätzlich zu, allerdings bekommt die Verkehrsopferhilfe ihre Aufwendungen im Rahmen eines Ausgleichsabkommens vom niederländischen Garantiefonds zurück. Das heißt: Die deutschen KFZ-Versicherer werden durch Haftpflichtschäden von Ineas-Kunden nicht belastet und damit also auch nicht deren Kunden.

12.08.2010 19:19 Matthias Helberg
@ Sascha: Ineas hat ja nicht wirklich freiwillig gekündigt, dazu gab es die richterliche Entscheidung. Ein finanzieller Schaden entsteht bei denjenigen, die nur den Versicherer wechseln müssen, im eigentlichen Sinne vermutlich auch gar nicht, denn für die höhere KFZ-Prämie gibt es (potentiell) auch einen leistungsfähigeren Versicherer. Die Schadensersatz-Argumentation ist bemerkenswert und könnte - aus der Perspektive der KFZ-Versicherer betrachtet, die ihre Prämien vernünftiger kalkuliert haben und zur Belohnung nun Geld in die Verkehrsopferhilfe stecken dürfen - eben so zu der Überlegung verleiten, ob man nicht die Ineas-Kunden anteilig an den Gesamtschäden beteiligt, schließlich haben die ja im Vorfeld Geld gespart... Anstatt andere zu suchen, die man schadensersatzpflichtig machen möchte, wäre es vielleicht besser, aus Schaden zu lernen? Das Ergebnis der kleinen Umfrage oben lässt zumindest die Hoffnung zu, dass der eine oder andere EX-Ineaskunde wirklich etwas gelernt hat und nicht auf dem Weg ins nächste Abenteuer ist.

11.08.2010 12:40 Frank
@Markus L Hallo Markus, kann mir nciht vorstellen das es da unterschiede gibt, höchstens das der Versicherungsvertreter nicht Bescheid wusste. Hier ne Pressemitteilung vom 17.07.2010: HUK-COBURG bietet schnelle Hilfe für Ineas-Kunden Coburg (ots) - Verunsicherte Kunden des in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Autoversicherers Ineas können von der HUK-COBURG schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten: Bereits bei telefonischem Kontakt bietet die HUK-COBURG sofortigen Versicherungsschutz, und zwar unabhängig davon, ob Ineas seine Geschäftstätigkeit in Deutschland dauerhaft einstellt oder nicht. Der niederländische Versicherer International Insurance Corporation (IIC), der mit den Marken Ineas und Ladycar Online auf dem deutschen Markt vertreten ist, wird derzeit von einem Sonderverwalter geführt. Neugeschäft wird nicht mehr abgeschlossen. Haftpflichtschäden, die Ineas-Kunden verursacht haben, werden vom Verein Verkehrsopferhilfe reguliert, dem Insolvenzfonds aller deutschen Autoversicherer. Die Verkehrsopferhilfe leistet aber nur bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckung und kann Auslagen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro von den Ineas-Kunden zurückfordern, wenn sie ihre Aufwendungen von Ineas nicht ersetzt erhält. Für Kaskoschäden von Ineas-Kunden zahlt die Verkehrsopferhilfe nicht. Unklar ist, ob die rund 50.000 deutschen Ineas-Kunden bereits jetzt ein Sonderkündigungsrecht haben, da der Versicherer noch keine Insolvenz angemeldet hat. Der Bund der Versicherten ist der Auffassung, dass das Bürgerliche Gesetzbuch eine fristlose Kündigung zulässt, wenn die finanzielle Lage eines Versicherers sich wesentlich verschlechtert hat, und bietet auf seiner Homepage ( www.bundderversicherten.de ) Musterkündigungsschreiben an. Die HUK-COBURG will für die Ineas-Kunden Klarheit schaffen. Sie bietet ihnen sofortigen Versicherungsschutz ohne wenn und aber. Näheres ist zu erfahren unter www.huk.de oder über die Service-Hotline 0180 2 153 153. Pressekontakt: HUK-COBURG Pressestelle Bahnhofsplatz 96444 Coburg Tel: 09561 96-2080/81/82 Fax: 09561 96-3680 presse@huk-coburg.de http://www.huk.de Gruß Frank

11.08.2010 11:22 Sascha
Hallo, hat schon mal jemand darüber nachgedacht, da man sich jetzt neu (und zumeist teurer) Versichern muß, von Ineas Schadenersatz zu fordern ? Ineas wurde Vertragsbrüchig. Regulärer Kündigungstermin ist der 1.1. Klar, es geht nur um wenige Euro und aufgrund der Pleite, wird es wohl auch schwer sein, Geld zu bekommen - Aber wenns ums Prinzip geht. Ihr wisst ja, wenn wir unseren Teil des Vertrags nicht erfüllen, laufen die Versicherungen (alle - nicht nur Ineas) zu Bestform auf. Aber bei denen sollen wir es einfach so hinnehmen ... Schöne Grüße Sascha

10.08.2010 21:03 Markus L
Hallo Frank, Danke für dein Tipp,aber ich war eben bei HUK und da ging es eben nicht. Es gibt woll Unterschiede von HUK zu HUK...

10.08.2010 08:34 Matthias Helberg
@ Markus L.: Doppelversicherung geht in aller Regel deshalb nicht, weil es leider besondere Experten unter den Versicherungsnehmern gibt, die meinen, einen Schaden dann auch gleich doppelt abrechnen zu können. Der Weg, wie es funktionieren kann, ist die eigene außerordentliche Kündigung, vorausgesetzt, sie erfolgt zeitnah nach Kenntnisnahme der Umstände, die einen solchen Schritt rechtfertigen.

10.08.2010 07:32 Frank
@Markus L Hallo markus, ich kann dir den Tipp geben dich bei der HUK zu versichern. Die waren, vor ein paar Wochen zumindest, die einzigste Versicherung die sofortigen Schutz anbietet. Ohne wenn und aber. Viele Grüße Frank

09.08.2010 22:52 Markus L
09.08 Hallo Herr Helberg,dass unsere ineas Haftpflichtversicherung bis zum Ende der Kündigungsfrist (31.08.10) große Löcher hat ist jedem sicherlich bekannt. Heute war ich bei einer anderen Versicherung um mich, meine Familie und mein Auto neu zu versichern. Da wir in den nächsten Tagen mit dem Auto in den Urlaub fahren wollen, wollte ich ab heute die neue versicherung abschliessen. GEHT NICHT!Die Dame hat mir gesagt,dass doppelt- Versicherung nicht erlaubt sei. Warum im Falle der Insolvenz der Versicherung es nicht möglich ist, dass man sich im vollen Umfang (Haftpflicht,Kasko) sofort neu versichern kann?

07.08.2010 22:46 Matthias Helberg
Hallo Sissi: Wenn Versicherer ihren Kunden ein Risiko abnehmen, möchten Sie gern vorher möglichst genau wissen, worauf sie sich einlassen. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Idealkunde für einen Versicherer derjenige ist, der sich gut versichert, pünktlich seine Prämie zahlt, nicht den Versicherer wechselt und nach Möglichkeit keine Schäden hat. Dass die Realität anders aussieht, ist klar, aber dennoch wünschen sich logischer weise Versicherer möglichst viele dieser Idealkunden und möglichst wenige von der anderen Sorte: Unpünktliche Prämienzahlung, regelmäßig Schäden und bei nächster Gelegenheit wegen ein paar Euro weniger Prämie auf und davon. Kann man verstehen, oder? Eine Möglichkeit zu sieben, ist die Frage nach Vorschäden und wer den Vorvertrag gekündigt hat - denn wenn der bisherige Versicherer den Vertrag gekündigt hat, muss in dieser Logik ja etwas nicht ganz astrein bei dem Kunden gewesen sein, sodaß man ihn zumindest genauer unter die Lupe nehmen muss. Das ist aber nun nichts Ineas-Kunden-Spezifisches, sondern dürfte ganz allgemein so gehalten werden. Es mag sein, dass der eine oder andere Onlinerechner bei Eingabe von Vorvertrag durch Versicherer gekündigt (was ja nun zum 01.09. zutrifft) gleich tillt. Dann muss man eben das machen, was man früher auch gemacht hat: Miteinander reden... ;o) In dieser besonderen Situation sollten die meisten Versicherer jedenfalls inzwischen informiert sein und versuchen, eine Lösung zu finden. In jedem Fall halte ich es für ratsam, das Thema offensiv anzusprechen und bitte bloß nicht versuchen, irgend etwas nicht, oder nicht richtig anzugeben, wonach der Versicherer fragt - der Schuß geht regelmäßig nach hinten los.

07.08.2010 20:25 Andrea
@ Sascha Wir haben dieses Schreiben jetzt auch bekommen mit dem Versicherungswechesel und sind jetzt gespannt,inwieweit sie es akzeptieren und die Beiträge dann auch nur noch bis Mitte Juli abbuchen. LG

07.08.2010 11:43 Sissi
Hallo Herr Helberg, wenn man sich als Kunde online neue Angebote einholt, wird oft danach gefragt wer gekündigt hat: Versicherer od. Versicherter. Was mich schon immer interessiert hat, ist, welche Bedeutung hat dieser kleine Unterschied eigentlich? Thema Datenbank der Versicherer? Als Ineas-Kunde wurde man schließlich praktisch unschuldig gekündigt. Grüße Sissi

07.08.2010 09:28 sca
kann sein, dass der Link hier noch gar nicht aufgetaucht ist http://www.gdv.de/Downloads/Pressemeldungen_2010/37IneasFAQ.pdf

07.08.2010 09:21 sca
@Andrea1 lies Dir mal das pdf vom GDV durch. Em Ende von Seite 2 steht vereinfacht ausgedrückt, dass man beten muss, dass einen der Unfallgegner nicht persönlich heranziehen will und dass einen die Kaskoversicherung des Unfallgegners auch nicht verklagt. Wie dort so schön steht, wäre es formalrechtlich möglich. Ich sag ja, dass die gesetzlichen Regelungen löchrig wie Käse sind. Ich frage mal den GDV zurück: wieso sollte eine ebenso klamme Versicherungsgesellschaft wie die Ineas nicht das Geld vom Schädiger zurückholen wollen ???? Da ist sich doch jeder selbst der Nächste. WENN also die Einschätzung des GDV zutrifft, dann hat man hinsichtlich Haftpflichtschäden kein Risko und auch keine 2500 EUR Selbstbeteiligung zu tragen.

07.08.2010 09:21 Sascha
Hallo, ein Leidensgenosse aus nem anderen Forum hat mir ein Mail weitergeleitet, das er gestern bekommen hat. Darin heißt es neben den üblichen Sprüchen: ....Über die Zulassungsstelle haben wir bereits eine Mitteilung erhalten, dass Sie die Versicherung gewechselt haben. Wir werden daher Ihren Versicherungsvertrag bei Ineas zum Datum des Versicherungswechsels aufheben. ... Also wurde die Kündigung bzw. der Versicherungswechsel aktzeptiert. Hat das noch jemand bekommen ? Zum Versicherungsombudsmann: Der soll Streitigkeiten schlichten - aber bei einer Pleite Geld _beizaubern_ kann er wohl nicht - was soll er also tun ? Schöne Grüße Sascha

06.08.2010 22:27 Claudia Kempel
Hallo, laut meiner PrivatDomäne ist men versicherungsvertrag zum 01.08.2010 beendet, also ist die Kündigung angekommen. Es werden wohl 0 Versicherungsverträge angezeigt, aber es sind noch alle Daten enthalten. Man sollte sie sich vorsichtshalber ausdrucken. Ansonsten müssen wir jetzt wohl abwarten, denn auch ein Anwalt wird im Moment nichts ausrichten. Hat sich denn schon mal jemand an den Versicherungsombudsmann e.V. in Berlin gewandt? Gruß Claudia

06.08.2010 22:18 Matthias Helberg
Hallo Andrea1, im Zweifelsfall an der VOH orientieren: Zitatanfang Die VOH ist ferner nur nachrangig (subsidiär) eintrittspflichtig. D.h., die Leistungspflicht entfällt, soweit das Verkehrsopfer in der Lage ist, Ersatz seines Schadens von seinem eigenen Kaskoversicherer oder einem sonstigen Schadenversicherer zu erlangen oder der Schaden durch Leistungen eines Sozialversicherungsträgers, durch Fortzahlung von Dienst- oder Amtsbezügen, Vergütung oder Lohn oder durch Gewährung von Versorgungsbezügen oder wegen einer Amtspflichtverletzung ausgeglichen wurde. Weitere Einzelheiten ergeben sich unmittelbar aus §§ 12 ff Pflichtversicherungsgesetz. Zitatende. Also immer die VOH bzw. deren Regulierungsbüro mit ins Boot holen. Vielleicht kommt ja kurzfristig auch noch eine bessere Lösung.

06.08.2010 16:37 Andrea1
Was wird jetzt mit laufenden Haftpflichtschäden, es gibt 3 Varianten im Netz: 1. VOH zahlt (mit 2500 SB wenn Konkursmasse nicht ausreicht) 2. VOH zahlt und holt sich das Geld vom Fonds in Holland 3. VOH zahlt nur, wenn Geschädigter keine Vollkasko hat. VK holt sich alles vom Ineasversicherten wieder 4. Geschädigter kann sich direkt an den Unfallverrusacher halten Wo kann man erfahren, was stimmt.

06.08.2010 13:47 Andrea
Mein Mann undich haben noch schnell die Bankverbindung bei der Ineas geändert ,so daß sie nichts mehr so einfach abbuchen können,sondern uns eine Rechnung schicken müssen,die wir bis zum Tag der Kündigung begleichen. Im übrigen haben sie bislang weder auf die Kündigung vom 19.7. (Datum auf dem Einschriebenrückschein) noch auf andere Mails reagiert.

06.08.2010 13:28 Frank1
sca: Ne,das kam bei mir erst ca. 12:45 auf die Privat-Domain,eine Mail hab ich noch nicht. In der Privat-Domain sind jetzt auch 0(Null) Versicherungsvertäge verzeichnet,es kann nichts mehr nachvollzogen werden. Hoffentlich hat jeder alles ausgedruckt!

06.08.2010 13:09 sca
@Frank1 die News auf der Ineas Homepage ist identisch mit der Mail, die ich heute morgen von denen erhalten habe, und die bei Dir nicht angekommen zu sein scheint Gruß !

06.08.2010 12:50 Frank
@susi ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das INEAS das geld wieder zurückbucht oder dir irgendwelche kosten entstehen. INEAS hat im moment ganz andere sorgen! bei mir hat jedenfalls noch niemand was zurückgebucht. grüße Frank

06.08.2010 12:47 Frank1
Achtung Neuigkeiten! Schaut mal auf die Ineas Seite!!! Grüßle Frank1

06.08.2010 12:37 Frank1
Hallo,wir sind mit zwei Verträgen betroffen und haben am 20.07.2010 per Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW gekündigt.Leider kam außer der Mail der Sparkassenversicherung keine Information zurück. Wir wurden völlig problemlos von der WGV Versicherung übernommen. Eine Rückbuchung der Jahresbeiträge ist leider über unsere Hausbank,die Kreissparkasse Heilbronn nicht möglich. Grüßle Frank

06.08.2010 12:26 Matthias Helberg
Was mir nicht ganz klar ist: Warum nimmt man es hin, dass ein Versicherer einem schreibt, dass er bezahlt und nach 14 Tagen ist noch kein Geld auf dem Konto? Eine Aufsichtsbehörde kann ja nur aktiv werden, wenn sie über Unregelmäßigkeiten informiert wird - am besten direkt von den Betroffenen. Vielleicht sollten diejenigen, die eine solche Erfahrung gemacht haben mit einer schriftlich bestätigten (jedoch nicht erfolgten) Zahlung von Ineas sich jetzt wenigstens im Nachhinein noch an die BaFin wenden. Vielleicht interessiert das auch den Staatsanwalt.

06.08.2010 12:13 sca
@gaby ich habe auch den Jahresbeitrag in einer Summe bezahlt und vermute, dass das überzahlte Geld irgendwo versickert ist oder noch versickern wird. Inwieweit man rechtliche Entschädigungsansprüche hat, weiß ich leider auch noch nicht. Es werden aber sicherlich Kunden mit Kaskoschaden viele tausend Euro zu bekommen haben. Und diese werden dann sicherlich anwaltlichen Rat einholen. Möglich wäre auch, dass sich die deutsche Versicherungswirtschaft zu einem Fonds zusammenschliesst. Immerhin ist hier eine in Deutschland tätige Versicherung pleite gegangen und es dürfte zu einem Imageschaden für die gesamte Versicherungsbranche führen. Ich persönlich werde zumindest meine bestehenden Versicherungsverträge jetzt dahingehend prüfen, ob mir die Versicherung noch als sicher erscheint und fragwürdige Versicherungen notfalls kündigen. Wichtig sollte sein, dass man es nicht mit einer ausländischen Versicherung zu tun hat. Das europäische Ausland ist für die BaFin bereits verloren, wie man in unserem Fall plastisch vor Augen geführt bekommen hat. Etwas Hoffnung können wir vielleicht noch in eine staatliche Hilfe setzen. Für meinen Geschmack wurde staatlicherseits absolut unzureichend agiert und sich hinter unausgegorenen und wenig praktikablen gesetzl. Regelungen versteckt. Das sieht man ja nur an Dir, die erst heute von der Situation Kenntnis erlangt hat. Allem Ärger zum Trotz können wir froh sein, NUR die Prämie verlieren zu können. Den stärker Betroffenen kann man nur das Beste wünschen und mit ihnen auf einen halbwegs glimpflichen Ausgang hoffen.

06.08.2010 11:44 gaby mey
hallo an alle,super das man erst über ein forum erfährt was mit der versicherung los ist.ich habe mein auto im mai stilllegen lassen wegen beabsichtigtem verkauf.meine schon gezahlte jahresprämie,noch vorhandenes guthaben sei mir auf mein konto überwiesen worden.ist aber nie dort angekommen.habe ineas neue bankverbindung mitgeteilt.mail von denen,sei angewiesen worden.die lügen wie gedruckt.da wußten die doch schon bescheid !!also kann ich mein guthaben in den wind schreiben,was mir besonders weh tut,da ich auf jeden cent angewiesen bin,arbeitslos!oder hat wer ne idee wie ich dochnoch zu meinem,von ineas ja bestätigtem ,geld komme? also auslandsversicherung,nie wieder!! inwieweit man den deutschen behörden da noch vertrauen kann,ist allerdings auch fraglich !! gruß gaby

06.08.2010 11:30 sca
es dürfte auch wettbewerbsrechtlich bedenklich sein, dass die Sparkassenversicherung ungefragt per Mail Kontakt mit den Ineaskunden aufnimmt. So wie das aussieht, ist das auch nicht nur eine einmalige Mitteilung sondern ein Newsletter, den man abbestellen muss, sofern man deren Werbung nicht weiterhin zugeschickt bekommen will. Als Wettbewerber der Spark.Vers. würde ich mich jedenfalls beschweren. Die Mitteilung von Ineas selber hat mich zwischenzeitlich immerhin erreicht. Amüsant, dass sie telefonisch nicht mehr erreichbar sind und auch die kostenlose Servicenr. abgeschaltet haben. Serviceanfragen funktionieren nur noch über ein Webformular. Frecherweise werden die Prämien bis einschl. August auch noch abgebucht. Hallo ???? Das ist frech, Kaskoschäden können die doch sowieso nicht mehr begleichen.

06.08.2010 10:37 Matthias Helberg
Hallo, wegen des Adressverkaufs wird vermutlich mal jemand auf die Idee kommen und den Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes zur Rechtmäßigkeit befragen. Jenseits von Datenschutzfragen wird es für die Betroffenen besser sein, ein anderer Versicherer gibt die Info wegen der Kündigung in der Hoffnung auf Neugeschäft schnellstens weiter, als dass die noch nicht informierten Ineaskunden noch ein paar Tage länger auf eine Info direkt von Ineas warten müssen. Adressverkauf im Internet ist allerdings etwas ganz normales. Ein nicht unerheblicher Teil der in Suchmaschinen gut plazierten Seiten zum Thema Versicherungen verkauft die per Kontaktformular eingegebenen Daten an Vermittler (die natürlich ein gewisses Interesse daran haben müssen, die so getätigte Investition wieder ins Verdienen zu bringen). Ist ja auch nichts schlimmes, nur eben nicht besonders transparent.

06.08.2010 09:38 susi
@ frank: wir haben auch bei der Bank nachgefragt, ob ein Zurückholen des Jahresbeitrages möglich ist. Im Ausnahmefall ginge das, aber es wäre - lt. Auskunft der Bank- möglich, dass Ineas dies auch gleich wieder zurückbucht. Das gäbe dann eine heillose Hin-und Her- Bucherei, wobei Kosten entstehen können, die wir dann auch noch zu tragen hätten- wie hoch die dann sein werden und wie das Spielchen ausgeht, konnte die Tante der Kölner Sparkasse leider nicht beantworten.

06.08.2010 09:03 samira
Hallo , toll nur auf der Homepage der INeAS steht noch gar nichts ! Im Gegenteil, die haben uns gestern auf eine Frage mit einer Standardmail geantwortet. Den Hammer finde ich schon das mit der SV ! Soviel zum Thema Datenschutz. Hat die INEAS wohl noch Geld gemacht mit dem Verkauf der Daten ! Ich glaube auch dass wir das Geld in den Wind schreiben können. Nur der Schadenfreiheitsrabatt, den werden wir so wenigstens bekommen. Nie wieder Billigversicherer. Ich denke mein Mann hat auch daraus gelernt!

06.08.2010 08:43 Frank
@wolfi Versuche bei deiner Bank den gezahlten Betrag zurück zu buchen und Überweise die zur kündigung angefallene Prämie. Bei hat´s geklappt. Viel Glück.

06.08.2010 03:40 Wolfi
So, und was is nun mit meiner bis Jahresende bezahlten Prämie bei denen? die kann ich wohl in die Tonne kloppen. Sind ja nur 300 Euro. Schulde denen mal 50 Euro, die schicken dir gleich nen Schlägertrupp von ner Inkasso ins Haus. Also für mich sind Dienstleister, mit Sitz im Ausland tabu..

05.08.2010 21:56 Sascha
Hallo, das Mail von der Sparkassen Versicherung hab ich heute auch bekommen. Dann ist das Thema ja demnächst durch ... Datenschutz usw. ich geh mal davon aus, das Ineas die Adressen weitergegeben hat. Zu den Kasko Schäden: Es bleibt wohl nur die Hoffnung das am Ende noch soviel Geld da ist ... Was haben wir gelernt: Täglich seine Versicherung googlen - ob nicht irgendwas im Busch ist ... oder hat jemand ne bessere Idee ? Auch große bzw. bekannte Firmen können sich verspekulieren und plötzlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Schöne Grüße, nochmals Danke für Infos und Unterstützung, viel Glück bei den Kasko Schäden und immer daran denken: Wenn die nächste Versicherung Pleite geht ... sind wir die Experten. Sascha

05.08.2010 21:56 Matthias Helberg
Na, ich glaube, dass das Thema der Kaskoschäden vielleicht noch nicht so ganz abgehakt ist. Es wird sicherlich ein öffentliches Interesse (auch der Deutschen Versicherungswirtschaft) geben, das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft zu stützen. Allerdings könnte ich persönlich auch sehr gut folgende Überlegungen der anderen KFZ-Versicherer verstehen: Die Verkehrsopferhilfe wird finanziell durch die in Deutschland tätigen KFZ-Haftpflichtversicherer getragen. Diejenigen, die ihre Versicherungsprämien also besser kalkuliert haben, als die Ineas, zahlen jetzt auch anteilig die Schäden des Billig-Versicherers Ineas mit - aber sicherlich nicht, damit gleich der nächste KFZ-Versicherer ungeniert Dumpingpreise potentiell auf Kosten der Gemeinschaft anbieten kann. - - - Beim Googlen ergibt die Suche nach BILLIGE Autoversicherung 280.000 Treffer, die Suche nach GUTE Autoversicherung rund 71.000 Treffer, also rund 1/4 davon. Warum? Versicherungen sind keine Waschmaschinen. Hat man die falsche Waschmaschine erwischt, mag man ein paar hundert Euro Schaden haben, was passiert, wenn man die falsche Versicherung erwischt hat, kann man hier ja sehr plastisch nachlesen: Es kann unter Umständen die Existenz kosten. In dem Maße, wie Verbraucher BILLIG verlangen, werden sie das entsprechende auch bekommen. Das kann eigentlich niemanden wundern. - - - Wer noch nicht an der kleinen Umfrage oben teilgenommen hat, kann das jetzt noch machen, Montag morgen stelle ich dann das Ergebnis ein.

05.08.2010 20:43 Andreas
Also kommen wir zum 01.09.2010 aus dem Vertrag raus.Nur die frage wie kommen wir an unser Geld aus den Kaskoschäden.

05.08.2010 19:41 sca
also dann ist es ja nun klar, dass man zu 99% weder zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge erstattet noch Kaskoschäden ersetzt bekommt. Von den eventuell drohenden Rückzahlungsforderungen aus Haftpflichtansprüchen ganz zu schweigen. Hier werden die Versicherten sprichtwörtlich im Regen stehen gelassen. Aber jede noch so marode Bank wird mit Steuermitteln zugeschüttet. Wenn man sogar Anlagen bei einer isländischen Bank garantiert, wieso dann keine Ansprüche gegen eine europäische Versicherung ? Es dürfte spannend werden, welche reindeutsche Versicherung als erste in die Pleite schlittert. Es gibt ja noch so einige kleine Anbieter auf dem Markt, die sich angeblich verkalkuliert haben oder aus anderem Grunde plötzlich ohne Geld dastehen kann :-( Wenn ich lese, dass seitens der Ineas seit Monaten keine Rechnungen beglichen sondern den Versicherten gegenüber lediglich Zahlungen angezeigt wurden, dann ist das nicht mehr seriös und hätte aufsichtlich auffallen und entsprechend frühzeitig eingegriffen werden müssen. Hat schon jemand Ideen, ob und welche deutsche Adresse man auf Schadenersatz verklagen könnte ? Bei Ineas selber bzw der niederländ. Mutter dürfte ja nichts mehr zu holen sein. Die niederländ. Versicherungsaufsicht, wie auch immer diese heissen mag, lohnt sich vermutlich nur bei einem entsprechend hohem Schadenwert und bei bestehender Rechtschutzversicherung. Natürlich nur, sofern die Rechtschutzversicherung nicht vor Prozessbeginn ebenfalls pleite geht. Galgenhumor

05.08.2010 19:01 Matthias Helberg
@ Andrea: Gekauft. Hier der link zur BaFin-Erklärung zum Kopieren: http://www.bafin.de Na, dann sind wir ja bald mit dem Thema Ineas durch. Es haben bestimmt viele viel gelernt. Hoffe ich jedenfalls.

05.08.2010 18:49 Andrea
mein Mann hat sie jetzt auch bekommen.Wir sind auch schon woanders untergekommen.Ich denke mal,das sie die E-Mail von Ineas selbst bekommen haben,woher sollen sie sonst wissen,das wir da versichert waren

05.08.2010 18:35 Andrea
Wo hat denn die Sparkasse meine eMail Adresse her? Na auf jeden Fall haben sie jetzt/bald viele Tausend neue Kunden...

05.08.2010 18:24 martin
@andrea: hab ich auch bekommen.... sind aber schon bei der HUK untergekommen... mal sehen, ob von der ineas auch mal was kommt

05.08.2010 18:22 Daniel
Ineas/LadyCarOnline: Versicherungsschutz nur noch bis zum 31. August 2010 Die Versicherungsverträge der niederländischen International Insurance Corporation N.V. (IIC), die unter den Namen Ineas und LadyCarOnline in Deutschland rund 50.000 Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsverträge abgeschlossen hat, werden am 31. August 2010 um 24.00 Uhr aufgrund einer niederländischen Gerichtsentscheidung enden. Dies teilte die niederländische Aufsichtsbehörde De Nederlandsche Bank (DNB) der BaFin aktuell mit. Die Versicherungsnehmer haben also vom 1. September 2010 an keinen Versicherungsschutz mehr und müssen sich spätestens ab diesem Tag - zumindest hinsichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung - bei einem anderen Versicherer versichern. Wer ohne den erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz fährt, macht sich strafbar. Außerdem kann sein Fahrzeug von der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden. Ein deutscher Versicherer hat bereits begonnen, die deutschen Kunden zu kontaktieren, und bietet ihnen neue Verträge an. Aber auch andere Unternehmen stehen als Anbieter im deutschen Markt zur Verfügung. Die Finanzaufsicht über die IIC hat die niederländische Aufsichtsbehörde DNB inne. Die BaFin steht weiterhin im Fall Ineas/LadyCarOnline in ständigem Kontakt mit der DNB. Auch die beiden auf Antrag der DNB neu eingesetzten Sonderbeauftragten von Ineas und LadyCarOnline unterrichten die BaFin fortlaufend über den aktuellen Stand der Dinge. Die BaFin bedauert, dass es trotz der intensiven Bemühungen von DNB und Sonderbeauftragten über die letzten Wochen nicht gelungen ist, die Versicherungsverträge der IIC auf einen anderen Versicherer zu übertragen und dort fortzuführen. Denn leider ist kein Unternehmen zu dieser für die Kunden guten Lösung bereit gewesen. Das hat möglicherweise auch an der Zusammensetzung des Gesamtportfolios gelegen. Es besteht aus niederländischen, deutschen, französischen und spanischen Verträgen. Ansprechpartner für Verbraucher: Verbrauchertelefon der BaFin Telefon: 0228 299 70 299 Bonn/Frankfurt a.M., den 5. August 2010

05.08.2010 18:11 Andrea
ich habe heute nachmittag von der Versicherung Sparkassen Direkt eine Mail bekommen,das Ineas mich demnächst über folgendes informiert: relativ zeitgleich zu dieser Mail werden Sie vom Zwangsverwalter der Ineas-Versicherungen eine Mail zur Beendigung Ihrer Versicherung zum 31.08.2010 erhalten. Wie Sie erfahren mussten, ist Ineas - Ihr aktueller Kfz-Versicherer - in finanziellen Schwierigkeiten und wurde von der niederländischen Finanzdienstleistungsaufsicht zwecks Liquidierung unter Sonderverwaltung gestellt. Leider war auch Ihr aktueller Vertrag davon betroffen und wird mit Datum 31.08.2010 durch den Zwangsverwalter beendet. Bislang habe ich es aber noch nicht von Ineas bestätigt bekommen.

05.08.2010 15:09 Sascha
Hallo, @sca: Da muß ich Dir recht geben. Ich finde es auch Skandalös, das hier niemand Informiert wird und das keiner zuständig ist. Alle haben es bisher durch Zufall oder im Schadensfall erfahren. Ich möchte nicht wissen, wie viele Ineas Kunden noch gar nichts davon wissen. Wer schaut sich schon regelmäßig die Webseite seiner Versicherung an ? Von Ineas hab ich bisher auch noch keine Antwort auf Fragen usw. erhalten. Entweder Arbeitet dort schon keiner mehr - oder man wartet bis es eine Lösung gibt. Das finde ich schon sehr bescheiden ... Klar, man hat sich dort die Pleite nicht ausgesucht - dort werden Leute arbeitslos und sind wohl entsprechend motiviert - aber keinerlei Auskunft, auch nicht von den Verwaltern - Skandalös. Ich hatte bereits am 15.07. eine Anfrage an Ineas geschickt - ohne Antwort. Auch hatte ich an diverse Zeitungen und Fernsehsender geschrieben - hier haben bisher nur 2 geantwortet - Sie hätten bereits darüber berichtet ... Es scheint keinen wirklich zu Interessieren. Warum zum 01.07. noch kein Geld kassiert wurde, konnte mir mein Anwalt erklären. Wenn man Geld kassiert, für Leistungen, die man (wissentlich) nicht (mehr) erbringen kann, so ist der Tatbestand Betrug erfüllt. Schöne Grüße Sascha

05.08.2010 11:48 sca
ich habe die Ineas schon vor 2 Wochen angefragt, ob sie es nicht mal für nötig ansieht, ihre Kundenl über ihren Gesundheitszustand aufzuklären. Das kann ja nicht sein, dass man erst im Schadenfall oder einem Magazinbericht von deren Pleite erfährt und dann mit seinem Schaden alleine dasteht, und womöglich für Schäden in Millionenhöhe in Regress genommen werden kann. Jede Woche neue Erkenntnisse, die jedoch allesamt von nichtoffizieller Stelle zusammengetragen und publiziert werden. Hier pennt ja wohl auf die Bafin, die sich hinter der europäischen Regelung versteckt. Wenn Europa so funktioniert, dann wundert es einen nicht, wenn das Europaexperiment eben nicht funktioniert. Seit nunmehr über einem Monat befindet sich die Ineas in einem Schwebezustand. Irgendwann macht sich der deutsche Behördenapparat auch unglaubwürdig und schadenersatzpflichtig.

05.08.2010 09:45 Andrea
@Maik: Wie kann der Unfallgegner die Regulierung durch die VOH ablehnen??

04.08.2010 20:42 Sascha
Hallo, in der aktuellen ADAC Motorwelt steht was zu dem Thema (Seite 10). Nichts neues, aber ne Info für die, dies noch nicht wissen. Hat schon irgend jemand was von Ineas gehört ?? Schöne Grüße Sascha

04.08.2010 17:31 Matthias Helberg
Die wichtigsten Infos habe ich jetzt oberhalb dieses Forum-Bereichs zuammengefasst, damit wir uns bei nun deutlich über 100 Beiträgen zum Thema Ineas nicht allzu sehr wiederholen.

04.08.2010 12:23 Frank
@Matthias Helberg Danke für den Link. Also ich kann jedem nur raten sich sofort ne andere Versicherug zu suchen die auch gleich den Versicherungsschutz übernimmt und nicht erst abwartet ob INEAS die Kündigung akzepiert. Grüße Frank

04.08.2010 12:04 Matthias Helberg
Bei Finanztest ist man aufgewacht, was auch Maik interessieren dürfte: Zitatanfang Doch Löcher im Haftpflichtschutz? Zitatende Hier der Link zum Kopieren: http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Ineas-und-LadyCarOnline-Pleite-Doch-Loecher-im-Haftpflichtschutz-4121566-4121569/

04.08.2010 02:05 Maik
Hallo, ich habe im April einen Unfall verursacht. Die Ineas Haftpfllicht hat den Schaden zwar reguliert aber nicht bezahlt. Der Unfallgegner will mich persönlich nun verklagen weil er die Abwicklung mit der Verkehrsopferhilfe ablehnt. Bleibe ich dann auf den Schaden sitzen? Wozu war ich hier versichert?

03.08.2010 15:48 susi
genau- keinerlei Info durch Ineas- wenn wir nicht durch einen nicht geregelten Kaskoschaden darauf aufmerksam gemacht worden wären, wüssten wir bis heute nichts davon. Letzte Woche gabs dann mal ne mail von check24- der Internetvergleich, über den wir diese Mist-Versicherung gefunden haben, die aber lediglich die Meldung von der Ineas-Seite kopiert hatte. Trotz mehrfacher persönlciher Anschreiben an die genannten Verwalter- keine Reaktion- echt ne Schweinerei- man ist einfach nur hilflos und sitzt wie das Kaninchen vor der schlange. Echt traurig, dass im Staate Deutschland keiner helfen kann. Selbst eine Anwältin war vollkommen von dem Fall überfordert und konnte keinen Rat geben (nur gebühren kassieren)

03.08.2010 15:31 Frank
@susi Ich habe keinen Musterbrief. Das ging alles telefonisch. Grüße Frank

03.08.2010 15:17 Dominik
Hallo Hr.Helberg, zu a) INEAS hat die bis dahin fälligen Monatsbeiträge nicht abgebucht. zub) keinerlei Informationen vom Versicherer oder Verwalter bis heute.

03.08.2010 14:47 Kerstin
1.) Ich habe (leider) jährlich bezahlt. 2.) Offiziell habe ich nichts mitgeteilt bekommen! Absolute Frechheit. Ich habe es durch Zufall durch einen eigentlich lästigen Newsletter eine Versicherungsvergleichsseite erfahren, den ich sonst immer gleich ungelesen lüsche.

03.08.2010 14:34 Matthias Helberg
Hallo, zur Abwechselung habe ich jetzt auch mal ein paar Fragen ;o) : a) Hat Ineas zwischenzeitlich die zum 01. Juli fälligen Beiträge abgebucht? b) Hat Ineas ausserhalb der Ineas-Homepage inzwischen seine Versicherten über die Sonderaufsicht informiert, oder überlässt man die Information der eigenen Kunden immer noch dem Zufall?

03.08.2010 13:46 susi
@Frank: wärst du so lieb und stellst uns allen Ineas- Geschädigten deinen Musterbrief an deine Bank zur Verfügung- vielleicht klappt es ja auch bei uns-wenigstens einen Teil derumsonstgezahlten Jahresprämie zurückzu holen. Bei uns ist der Schaden aufgrund eines Kaskoschadens, für den wir bestimmt nie einen Pfennig erstattet bekommen schon hoch genug. Hat jemand schon eine positive Resonanz von Ineas- wir warten seit Wochen auf ne Kündigungsbestätigung- oder zumindestens etwas in der Richtung...

03.08.2010 09:25 Frank
@Kerstin Kost @Claudia Kempel Ich habe meiner Volksbank den Fall geschildert und es war absolut kein Problem das Geld auch nach 7 Monaten zurück zu buchen. Nur muss dies in der Hauptstelle der Bank gemacht werden, da die kleinen Filialen das wohl nicht machen können. Grüße Frank

02.08.2010 19:18 Claudia Kempel
Hallo an alle, wir haben unseren Versicherungsbeitrag Anfang Januar für das ganze Jahr gezahlt. Unsere Bank meint, das wir diesen Betrag nicht zurückholen könnten. Wer kann mir hier helfen, wie es anstelle, diesen doch noch zurück zuholen. Danke!

02.08.2010 17:48 martin
hallo erst einmal super, das es so ein ausführliches Forum überhaupt zu dem thema gibt... wir sind auch betroffen und hatten im juni einen Unfall nachdem uns die versicherung mitgeteilt hatte, das der haftpflichtschaden des gegeners betahlt war, kam dann die schon oft erwähnte mitteilung mit der vorauszahlungsaufforderung. nachdem wir jedoch mit der werkstatt gesprochen hatten, stellte sich heraus, das die rechnung bereits bezahlt wurde und zwar von einer INNOVATION-Group, welche die versicherungsfälle an die partnerwerkstätten verteilt... somit haben die jetzt den schwarzen peter und nicht mehr wir, da wir mit dieser firma nun nichts zu tun haben, wir haben nur einen reparatur-vertrag mit der werkstatt gehabt, und der ist bezahlt...

02.08.2010 17:02 Matthias Helberg
Wenn es um Schäden geht, die bei Ineas / Ladycaronline Versicherte bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht haben (also Haftpflichtschäden) die Info der Verkehrsopferhilfe beachten: Zitatanfang Anspruchsteller sowie Ineas-Kunden wenden sich zur Bearbeitung der Kraftfahrzeughaftpflichtschäden, für die an und für sich Ineas / LadyCarOnline eintrittspflichtig ist, unter dem Stichwort: Ineas / VOH an folgende Gesellschaft: ISB-DEKRA Claims Service Boxgraben 38 52064 Aachen Fax: 0241 - 5157 830 E-Mail: irmgard.jaeschke[at]birs-isb.com Diese Firma wird für die VOH tätig. Zitatende Quelle: http://www.verkehrsopferhilfe.de/autohaftpflichtschaeden-ineas-ladycaronline.html

02.08.2010 16:02 Andrea
Ich hatte vor Kurzem tatsächlich einen (wahrscheinlich verschuldeten, Ineas ermittelt aber angeblich noch) Haftpflichtschaden. Jetzt verlangt der Unfallgegner das Geld von mir direkt, weil ihm Ineas dies angeblich geraten hat. Wenn ich nicht zahle, würde er es per Anwalt und Gericht samt den dann zusätzlich entstehenden Kosten von mir einklagen. Kann das sein, was soll ich tun?

02.08.2010 13:47 Matthias Helberg
Nach meiner Information ist ein Widerspruch gegen einen Lastschrifteinzug nur innerhalb von 6 Wochen möglich. Rechtsgrundlage: Abkommen über den Lastschriftverkehr, Abschnitt III, Nummer 2. Wenn es möglich ist, den Namen eines neuen Versicherers zu nennen, ist es auch bestimmt möglich, den Namen der Bank zu nennen, die noch nach mehr als 6 Monaten eine Lastschrift zurückholt? Und selbstverständlich wird JEDER neue Versicherer für Schäden aus einem KFZ-Vertrag bedingungsgemäß aufkommen - oder hat hier nach dem Fall ineas jemand den Eindruck, das bräuchte ein Versicherer nur, wenn er Lust & Geld dazu hat?

02.08.2010 13:17 Kerstin Kost
@Frank: Ich habe jährlich gezahlt, bei dir lese ich das ähnlich. Jedoch erfolgte das bereits im Januar. Konnte deine Bank das dennoch rückbuchen?

02.08.2010 12:39 Frank
Hallo, ich habe INEAS sofort fristlos gekündigt und den schon gezahlten Jahresbeitrag von meiner Bank zurückbuchen lassen udn Ineas den anteiligen Betrag für die zeit von Januar bis Juli überweisen.Meine Fahrzeuge sind jetzt bei der HUK versichert, da diese wohl die einzigen sind die unverzüglich für evtl. Schäden etc. einspringen. Auf eine Kündigungsbestätigung von INEAS muss ich also nicht warten. Schöne Grüße Frank

29.07.2010 10:27 Matthias Helberg
Hallo Ramon1a, vielleicht wurde ich falsch verstanden. Meine Aussage war nicht, dass man mit dem Regress von 2.500 EUR rechnen muss, sondern dass dort ein Risiko besteht. Und das besteht meiner Meinung nach so lange, wie die Verkehrsopferhilfe nicht schriftlich bestätigt, dass die Kosten ausgeglichen wurden und kein Regress genommen wird, oder die entsprechenden Fristen dafür verstrichen sind. Auch kann die Verkehrsopferhilfe nach meiner Auffassung erst nach der Schadensregulierung feststellen, ob alle Kosten dafür gedeckt waren und nicht im voraus. Bitte daran denken, dass es für diese Situation noch keine Erfahrungswerte gibt. Als Versicherungsmakler ist man eben geschult, potentielle Risiken zu finden, auch wenn man (wie alle anderen) hofft, dass alles gut gehen wird. PS: Nach der Information durch den GDV sollten die meisten KFZ-Versicherer informiert (und entspannt) sein, wenn ehemalige Ineas-Kunden nach Versicherungsschutz fragen; habe jedenfalls diese Woche nichts Anderslautendes mehr gehört.

29.07.2010 08:21 ramon1a
Hallo Herr Helberg, ich muss Sie hier korrigieren. Der Anteil von 2.500 € beim Haftpflichtschaden wird definitiv ersetzt. Ich spreche (leider) aus Erfahrung. Der Fall ist bei mir eingetreten. Nach Rücksprache mit dem Bund der Versicherten und der Verkehrsopferhillfe bleibe ich definitiv nicht auf den 2.500 € sitzen. HABE ABER TROTZDEN AUCH SOFORT GEKÜNDIGT UND BIN MITTLERWEILE BEI DER HANNOVERSCHEN. Muss den Namen hier einfach mal erwähnen, weil die Abwicklung super unproblematisch war! Falls mich Ineas nicht aus dem Vertrag lässt bekomme ich sogar die bereits bezahlten Prämien rückerstattet.

28.07.2010 22:44 Matthias Helberg
Keine Ursache, Dominik. Es gab noch die Frage, was für Gründe es geben könnte, bei ineas weg zu gehen, wenn man dort nur eine Haftpflichtversicherung hat. Der eine Grund ist das Risiko im Schadensfall von bis zu 2.500 EUR Regressnahme durch die Verkehrsopferhilfe (falls die sich ihre Aufwendungen doch nicht vollständig von iic oder dem niederländischen Garantiefonds zurückholen können). Der andere Grund könnten die doch recht unterschiedlichen Deckungssummen sein, die einerseits in den ineas-Policen dokumentiert (und in Form von Versicherungsprämien berechnet wurden) und dem, was nun die Verkehrsopferhilfe leisten kann: 7,5 Mio EUR für Personen-, 1 Mio EUR für Sachschäden wird zwar für den Großteil der Schäden reichen, man muss sich aber nicht sehr anstrengen, um Schadensbeispiele zu finden, die deutlich darüber hinaus gehen. Nicht aus Spaß liegt die derzeit übliche Deckungssumme bei 100 Mio EUR pauschal... Mit welcher Begründung Stiftung Warentest vor diesem Hintergrund von einem lückenlosen Haftpflichtschutz sprechen kann, ist mir unverständlich. Aber vielleicht liest auch von dort jemand inzwischen hier mit und mag es mir erklären...?

28.07.2010 19:21 Dominik
Hallo Hr.Helberg, im Namen aller derjenigen, die hier im Forum Fragen und Anregungen hatten, möchte ich mich bei Ihnen für die zahlreichen Informationen bedanken. Mittlerweile bin ich seit einer Woche täglich auf der Suche nach neuen Infos. Bei anderen Foren scheint das Thema INEAS mittlerweile eingeschlafen zu sein. Anders schauts hier aus. Jeden Tag gibts was neues. Natürlich hier auch der Dank an alle, die sich hier rege beteiligen.

28.07.2010 18:44 Dominik
Hallo Butz, ist jedoch die Frage ob dies dann auch bei einem Einschreiben mit Rückantwort so gehandhabt wird! Die sicherste Variante ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher

28.07.2010 18:35 Dominik
Hallo Butz, habe auf http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015321_6396 folgendes gefunden: Kann ein Einschreiben auch an eine Postfachadresse gesandt werden? Ja, in diesem Fall wird ein Auslieferungsbeleg ins Postfach eingelegt. Mit diesem Beleg kann das Einschreiben dann vom Empfänger oder einer beauftragten Person am Ausgabeschalter abgeholt werden.

28.07.2010 17:06 Butz
Habe im Juni einen Kaskoschaden in Höhe von 1500 Euro gehabt, welcher über Ineas abgewickelt wurde. Heute, dann die Mitteilung von Ineas und meiner Werkstatt das ich in Vorleistung treten soll und die Ansprüche beim IIIC einreichen soll. Rechnung ist mittlerweile von mir bezahlt. Weiß jemand, was, wie und wo ich jetzt was einreichen soll? Ineas hat mir keine ausführliche Antwort auf meine Frage mitgeteilt nurSie können uns die Unterlagen per Post an:Ineas,Postfach 400235,40242 Düsseldorf einreichen. Geht das auch an ein Postfach mit Einschreiben und Rückschein?

28.07.2010 16:31 Matthias Helberg
Auch von mir besten Dank für die Übersetzung! Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung - sie muss nicht bestätigt werden, es muss ihr aber UNVERZÜGLICH von der anderen Seite widersprochen werden, wenn sie nicht für wirksam gehalten wird. Unverzüglich ist keine in Tagen feststehende Frist. Es gibt Urteile, in denen ein Zeitraum von 14 Tagen nícht mehr als unverzüglich erachtet wurde. Das kann man wohl grob über den Daumen gepeilt als Zeitfenster für einen potentiellen Widerspruch so annehmen. Ist jedenfalls Praxis hier. Die Ineas -Geschichte aus 2003 ist für mich auch neu. Ich kann mal im Kollegenkreis rumhorchen, schließlich haben viele Versicherungsmakler ein Elefantengedächtins ;o)

28.07.2010 15:39 Dominik
Hallo an alle, da mittlerweile viele INEAS-Kunden ihre Versicherung fristlos gekündigt haben und hierzu anscheinend bis heute keine Antwort erhalten haben, wäre es doch mal interessant zu erfahren, ob hier die INEAS nicht auch Fristen einhalten muss um der Kündigung zu widersprechen??

28.07.2010 15:14 Sascha
Danke Uli für die gute Übersetzung. Aber wie gesagt, das gilt nur in den Niederlanden.

28.07.2010 15:10 Sascha
Hallo, gibt es zu der Übernahme von 2003 irgendwo infos ? Ich finde nichts ... Wenn das wirklich so war und ich hätte es gewusst, dann hätte ich mich warscheinlich nicht bei Ineas versichert. @Andrea: Bei Vollkasko und teurem Auto sind die Gründe klar. Bei nur Haftpflicht Versicherten kann die Verkehrsopferhilfe den Fahrer bzw. Halter, bei Schäden mit 2500 Euro zur Kasse bitten. Das dem nicht so wäre, hab ich bisher nur bei test.de gelesen - Es wurde aber nirgends bestätigt. Oder ? Schöne Grüße Sascha

28.07.2010 15:02 Uli
Ich habe versucht den Text der Mitteilung auf der Ineas.nl – Website ( von Bernd eingestellt am 25.07.) etwas verständlicher zu übersetzen, da dieser doch einige interessante Unterschiede in der Vorgehensweise offenbart. Wie ersichtlich hat der vom Gericht bestellte Verwalter für die IIC N.V. ( Mr. M. Pannevies ) für die niederländischen Versicherungsnehmer eine Lösung gefunden. Der Inhalt des Textes gilt nur für Ineas – Kunden in den Niederlanden : Ihre Ineas Autoversicherung endet am 1 September 2010 Am 24. Juni d. J. wurde auf Antrag der De Niederlandsche Bank die Notfallregelung für Ineas, ihrer Autoversicherung, in Kraft gesetzt. In Verbindung hiermit enden per 1 September 2010 alle Versicherungen von Ineas für Autos mit niederländischen Kennzeichen. Zu diesem Datum müssen sie eine andere Versicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben. Wir als Verwalter von Ineas haben u. a. die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Ineas Kunden so gering wie möglich durch die entstandene Situation belastet werden. Wir haben seit unserer Ernennung nach einer guten Lösung für die Versicherten der Ineas gesucht. In den Niederlanden resultiert hieraus eine Vereinbarung mit Zelf.nl ( Abteilung von SNS Real ) // Anm.: Zelf ist eine niederländische Kfz-Versicherung // Zelf.nl bietet Ihnen die Möglichkeit mit heutigem Beginn eine Versicherung unter folgenden Bedingungen abzuschließen : Wenn sie am 24 Juni 2010 bei Ineas eine Voll- oder Teilkaskodeckung laufen hatten und sie im Moment des Abschlusses einer Versicherung bei Zelf.nl keine andere Versicherung haben,erhalten sie bei Zelf.nl gratis bis zum 1 September 2010 rückwirkend ab 24 Juni 2010 Kaskodeckung entsprechend den Bedingungen ihrer Ineas-Versicherung. Entgegen den früheren Berichten brauchen sie dann die Teil- und Vollkaskoschäden nicht selber im voraus bezahlen. Dies erfolgt auf Rechnung von Zelf.nl. Weil sie bis 1 September 2010 bei Ineas versichert sind gilt die Haftpflichtversicherungsdeckung , die sie bei der Zelf.nl abschließen, erst ab 1 September 2010. Haftpflichtschäden vor dem 1 September 2010 werden gedeckt durch den Waarborgfonds // Anm.: niederländischer Garantiefond // Zelf.nl wird bis zum 1 September 2010 keine Prämie berechnen, auch nicht im Schadensfall. Die Autoversicherung von Zelf.nl ist täglich erreichbar. Sie können sich vor dem 7 August anmelden über www.zelf.nl/ineas. Schäden mit Schadendatum vor dem 24 Juni fallen nicht unter die Absprache mit Zelf.nl und fallen in die Abwicklung der Notregelung. Dies gilt auch für die an Ineas bezahlte Prämie für die Periode nach dem 1 September 2010. Die Verwalter informieren die Ineas – Versicherten, auf welche dies zutrifft, innerhalb weniger Wochen hierüber näher. Zelf.nl ist hieran nicht beteiligt. Haben sie noch Fragen ? Schauen sie dann auf www.zelf.nl/ineas oder mailen sie an ineas@zelf.nl. Wir hoffen sie hiermit vollständig informiert zu haben . Hochachtungsvoll Mr. M. Pannevis Verwalter von International Insurance Corporation (IIC) N.V. Handelnd im Namen Ineas

28.07.2010 12:36 Andrea
Hallo. Aus welchem Grund sollte ich denn meine Ineas Haftpflichtversicherung kündigen? (Wenn ich Vollkasko und ein teures Auto hätte würde ich es ja einsehen) Danke für eine kurze Auskunft.

28.07.2010 07:35 Matthias Helberg
Hallo Bernd, dazu habe ich keine Insider-Informationen. Bislang wurden derlei Übernahmen im Vorfeld vollzogen, damit es eben gerade nicht zu einer solchen Situation wie jetzt kommt. Der einzige Grund für einen anderen Versicherer, einen solchen maroden Bestand (garantiertes Minus-Geschäft) zu übernehmen, könnte sein, dass Vertrauen in die Branche zu stärken. Dafür dürfte es jetzt zu spät sein. Bei preisorientierten Internetkunden mag auch stets die Befürchtung im Raum stehen, dass die meisten Kunden zum nächsten 01.01. wieder weg sind. Warum sollte sich ein anderer Versicherer also auf ein solches Abenteuer einlassen?

27.07.2010 22:23 Bernd
Hallo Herr Helberg was meinen sie wie groß sind die Chancen das die bestehenden Verträge von einer anderen Versicherung übernommen werden wie schon 2003 (war übrigens auch bei meinen Schwiegereltern der Fall) da ich noch über 2700 Euro von der Ineas zu bekommen habe und bei einer Übernahme hätte ich wahrscheinlich noch die besten chancen wenn überhaupt mein Geld zu bekommen. danke Bernd

27.07.2010 16:53 ramon1a
Gute Nachricht. Die Beteiligung in Höhe von 2500 entfällt für Haftpflichtschäden! Siehe Link: http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Ineas-LadyCarOnline-Pleite-Doch-lueckenloser-Haftpflichtschutz-4119797-4119840/

27.07.2010 16:44 Booty
Zum Post von Sascha v. 20.07.: Ja, es gab schon einmal Probleme. Ineas musste 2003 aus ähnlichen Gründen den deutschen Bestand abgeben, der wurde dann von der Deutschen Internet Vers. (Continentale) übernommen. Meine Eltern waren damals bei Ineas versichert. Wahrscheinlich stammt die mysteriöse Bandansage noch von damals.

27.07.2010 14:03 Hannes
Hallo, wir haben von der Ineas bis heute noch nichts gehört und das obwohl die schon letzten Montag die fristlose Kündigung von uns erhalten haben. Mich wundert das hier einige schon eine Antwort von Ineas erhalten haben. Wir haben wie gesagt bisher nur den Rückschein unseres Einschreibens erhalten.

26.07.2010 20:29 laface
hallo, hab das gleiche schreiben wie tim von der ineas bekommen. hab nur geantworte, dass ich per fax und per einschreiben rückschein gekündigt habe. die neue versicherung habe ich denen nicht genannt. sehe ich mich nicht zu verpflichtet. habe verwiesen, das sie doch mal ihre unterlagen durchschauen sollen um intern abzuklären wo es denn hakt ;) beste grüße laface ps: zum glück hab ich die kohle zurückgeholt. versucht doch mal mit euren banker zu sprechen. sollte in der regel klappen (auch wenns länger als 8 wochen sind). bei mir klappte es.

26.07.2010 16:02 Sascha
Hallo, Jetzt verfolgt mich das Thema schon in den Urlaub ... Beim Bund der Versicherten gibt es Neuigkeiten: http://www.bundderversicherten.de/news/525/Ineas-verhoehnt-Kunden- Schöne Grüße Sascha

26.07.2010 15:52 Dominik
Hallo an alle,wer wie Tim das Musterschreiben der INEAS erhalten hat, sollte so wie Tim nochmals auf seine fristlose Kündigung verweisen. Eine Miteilungspflicht an die INEAS über die neue Versicherung inkl. Versicherungsscheinnummer hat man meines Wissens nicht. Jedoch kann die INEAS bei Ablehnung der fristlosen Kündigung Ihrerseits wieder eine Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle senden. Jedoch muß hier derINEAS-Kunde ebenfalls informiert werden. Gruß Dominik

26.07.2010 13:01 Tim
Einzige Möglichkeit war auf meine schon erfolgte Kündigung hinzuweisen und meine Schlussabrechnung einzufordern. Mein Einschreiben Rückschein war am Samstag bei mir eingegangen.

26.07.2010 12:32 Matthias Helberg
Hallo Tim: Das ist das Procedere, was ich am 20.07. um 14:59 hier gepostet habe. Viele Versicherer verwenden für solche Fälle Musterschreiben - ob da bei Ineas noch jemand an eine Änderung denkt... ? Wenn man außerordentlich gekündigt hat, kann man auf eine solche Info des Versicherers mit der nochmaligen Information antworten (möglichst mittels aussagekräftiger Belege), dass man außerordentlich gekündigt hat.

26.07.2010 11:19 Dominik
Hallo Tim, mit so einer oder ähnlichen Reaktion konnte man fast rechnen. Und was haste genmacht??? Gruß Dominik

26.07.2010 11:02 Tim
Erst mal Danke an Alle für den Austausch hier. Habe am 19.07. gekündigt per Fax und Einschreiben, seit 20.07 habe ich eine neue Versicherung. Nun die erste Reaktion von Ineas per Email: Die Zulassungsstelle hat uns mitgeteilt, dass für Ihr bei uns versichertes Fahrzeug die Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers eingegangen ist. Eine Kündigung Ihres Vertrages liegt uns nicht vor. Damit die älteren Rechte an Ihrem Vertrag gemäß §79 des Versicherungsvertragsgesetztes geklärt werden können, bitten wir Sie uns die andere Versicherung unter Angabe der Versicherungsscheinnummer mitzuteilen. Wir werden uns nach erfolgter Klärung wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Vielen Dank. Da funktioniert wohl die interne Kommunikation nicht mehr, oder man stellt sich stur.

25.07.2010 07:57 Matthias Helberg
Danke für die Info - auch wenn sich die Google-Übersetzung wie die taiwanesische Gebrauchsanleitung für eine Geschirrspülmaschine liest... ;o) Ich verstehe daraus, dass in den NL nun der Fall eingetreten ist, wie ich ihn im Post vom 22.07.2010 13:23 für Deutschland skizziert habe.

25.07.2010 04:29 Bernd
Hallo habe den Text mal über Google Übersetzung gejagt ein wenig verwirrend aber besser als nichts oder? kann selbst kein Holländisch. Ihre Kfz-Versicherung Ineas stop von 1 September 2010. Am 24. Juni letzten auf Antrag der Nederlandsche Bank die Notwendigkeit für die Verordnung Ineas, hat der Versicherer Ihres Fahrzeugs wirksam werden. In Verbindung beenden alle Versicherungen der Ineas für PKW mit niederländischen Charakterisierung von 1 September 2010. Mit diesen Termin müssen Sie abgeschlossen haben daher eine andere Versicherung für Ihr Auto. Wir als bewindvoerders der Ineas unter anderem als eine Aufgabe haben sicherzustellen, dass Ineas Kunden so wenig wie möglich von den betrogenen entstanden Situation befinden. Wir haben seit unserer gezocht Ernennung auf eine gute Lösung für die versicherten Personen von Ineas. In den Niederlanden, die in einer Vereinbarung mit Zelf.nl (Komponente SNS Reaal geführt hat). Zelf.nl bieten die Möglichkeit, Sie als der derzeit den Abschluss einer Versicherung unter den folgenden Bedingungen: Wenn Sie eine komplette Abdeckung der Zelle bei Ineas am 24. Juni 2010 oder Flugzeugzelle decken gelaufen zu begrenzen, und Sie, sobald Sie auf Zelf.nl nicht abschließen die Versicherung anderswo versichert sind, bei Zelf.nl gratis bis 1 September 2010 und rückwirkend ab dem 24. Juni 2010 Flugzeugzelle Abdeckung in Übereinstimmung mit den Bedingungen Ihres Ineas-verzekering Sie erhalten. Im Gegensatz zu früheren Bulletin müssen Sie die Zelle und begrenzt im Voraus bezahlen Schäden nicht mehr selbst zu Zelle abzuschließen. Dies geschieht auf seine Kosten Zelf.nl. Da Sie bis zu 1 September 2010 bei Ineas versichert, das WA für die Versicherung, die Sie am Schluss Zelf.nl decken nur besprechen 1 September 2010. damagedamage Schäden bis zu 1 September 2010 wird durch den Garantiefonds abgedeckt. Zelf.nl bis 1 September 2010 keine Prämie berechnen, auch nicht, wenn Sie einen Schaden haben. Die Kfz-Versicherung ist täglich von Zelf.nl opzegbaar. Sie können eine Anwendung von 7 Augusts 2010 vorlegen durch www.zelf.nl / Ineas. Schaden mit einem Schaden von Datum 24. Juni 2010 fallen die Termine mit Zelf.nl und fällt in den Lauf von der Notwendigkeit der Verordnung. Dies gilt auch für bezahlte Prämie Ineas für den Zeitraum nach 1 September 2010. Die bewindvoerders informiert die Ineas versichert Menschen, für die dieses Spiel innerhalb von einigen Wochen über diese genauer an. Zelf.nl keine Rolle spielen. Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie dann auf www.zelf.nl / Ineas oder Mail an ineas@zelf.nl wir vertrauen Ihnen ausreichend Mit freundlichen Grüßen Herr M. zur Aufschlüsselung der Fische der International Insurance Corporation (IIC) NV, handelnd unter dem Namen Ineas informiert haben.

24.07.2010 16:49 Claudia Kempel
Hallo an alle, kann das mal jemand übersetzen, verstehe nur Bruchstück, mein holländisch ist nicht gut. Gruß Claudia

24.07.2010 12:17 Dominik
Hallo.Neueigkeiten von der INEAS-Website: Uw Ineas autoverzekering stopt per 1 september 2010. Op 24 juni jl. is op verzoek van De Nederlandsche Bank de noodregeling voor Ineas, de verzekeraar van uw auto, in werking getreden. In verband hiermee eindigen alle verzekeringen van Ineas voor auto’s met een Nederlands kenteken per 1 september 2010. Per deze datum dient u dus een andere verzekering afgesloten te hebben voor uw auto. Wij als bewindvoerders van Ineas hebben o.a. als taak om ervoor te zorgen dat Ineas klanten zo min mogelijk gedupeerd worden door de ontstane situatie. Wij hebben sinds onze benoeming gezocht naar een goede oplossing voor de verzekerden van Ineas. In Nederland heeft dat geresulteerd in een overeenkomst met Zelf.nl (onderdeel van SNS Reaal). Zelf.nl biedt u de mogelijkheid met ingang van heden een verzekering af te sluiten onder de volgende voorwaarden: Als u bij Ineas op 24 juni 2010 een Volledig Cascodekking of Beperkt Cascodekking had lopen, en u op het moment dat u de verzekering bij Zelf.nl afsluit niet elders verzekerd bent, krijgt u bij Zelf.nl gratis tot 1 september 2010 en met terugwerkende kracht vanaf 24 juni 2010 cascodekking conform de voorwaarden van uw Ineas-verzekering. In tegenstelling tot eerdere berichten hoeft u de Beperkt Casco en Volledig Casco schades niet langer zelf vooruit te betalen. Dit neemt Zelf.nl voor haar rekening. Omdat u tot 1 september 2010 bij Ineas verzekerd bent, zal de WA dekking voor de verzekering die u bij Zelf.nl afsluit pas ingaan op 1 september 2010. WA-schades tot 1 september 2010 worden gedekt door het Waarborgfonds. Zelf.nl zal tot 1 september 2010 geen premie berekenen, ook niet wanneer u een schade heeft. De autoverzekering van Zelf.nl is dagelijks opzegbaar. U kunt zich vóór 7 augustus 2010 aanmelden via www.zelf.nl/ineas. Schades met een schadedatum van vóór 24 juni 2010 vallen buiten de afspraken met Zelf.nl en vallen binnen de afwikkeling van de noodregeling. Dit geldt ook voor de aan Ineas betaalde premie voor de periode na 1 september 2010. De bewindvoerders informeren de Ineas verzekerden, voor wie dit speelt, binnen enkele weken hierover nader. Zelf.nl speelt hierin geen rol. Heeft u nog vragen? Kijk dan op www.zelf.nl/ineas of mail naar ineas@zelf.nl Wij vertrouwen u erop hiermee voldoende te hebben geïnformeerd Hoogachtend Mr. M. Pannevis Bewindvoerder van International Insurance Corporation (IIC) N.V., handelend onder de naam Ineas.

23.07.2010 21:14 Matthias Helberg
Neues vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV: - Zitatanfang: Was tun? „Ineas“ und „LadyCarOnline“: Entschädigung bei Autohaftpflichtschäden Wer durch ein bei „Ineas“ oder „LadyCarOnline“ versichertes Fahrzeug zu Schaden gekommen ist, muss um die Entschädigung nicht fürchten. Zwar hat das Landgericht Amsterdam am 24. Juni diesen Jahres die niederländische International Insurance Corporation (IIC), die unter dem Namen Ineas/„LadyCarOnline“ auch in Deutschland tätig ist, unter Verwaltung gestellt. Doch tritt für Kfz-Haftpflichtschäden dieser Gesellschaft die Verkehrsopferhilfe (VOH) im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes ein. Nicht ersetzt werden Kaskoschäden. Anspruchsteller sowie Ineas-Kunden wenden sich zur Bearbeitung der Kraftfahrzeughaftpflichtschäden, für die „Ineas/„LadyCarOnline“ eintrittspflichtig wäre, unter dem Stichwort: „Ineas/VOH“ an folgende Adresse: ISB-DEKRA Claims Service Boxgraben 38 52064 Aachen Fax: 0241-5157830 E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com Diese Firma wird im Namen der VOH tätig. Zur weiteren Bearbeitung von Ansprüchen Geschädigter sind neben der Schadenschilderung folgende Angaben zum Versicherungsvertrag notwendig: Versicherungsnehmer/ Halter, Versicherungsscheinnummer, Marke und Typ sowie amtliches Kennzeichen des Schädigerfahrzeugs. Die VOH leistet Ersatz für Personen- und Sachschäden im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen (derzeit bis zu 7,5 Mio. € bei Personenschäden je Schadenfall und 1.000.000 € bei Sachschäden). Detailliertere Informationen zur Verkehrsopferhilfe und zum Prozedere für Geschädigte gibt es auf der Website der VOH unter www.verkehrsopferhilfe.de. - Zitatende

23.07.2010 18:45 Andreas Bach
Noch eine Frage: Im Laufe diesen Jahres habe ich meinen Vertrag bei Ineas hinsichtlich der gefahrenen Kilometerzahl abgeändert. Dies war online ohne Probleme möglich und ich wurde anschließend nochmal mit einem weiteren Beitrag belastet. Da ich davon ausgehe mich nun in den nächsten Tagen bei einem anderen Versicherer zu versichern probierte ich erneut die Kilometerzahl online zu ändern. Diese Funktion ist bei Ineas zur Zeit nicht möglich. Besteht trotzdem für mich die Möglichkeit da etwas zu machen, oder kann ich meine beiden Beträge (insgesamt über 900 EUR) komplett vergessen?

23.07.2010 18:38 Andreas Bach
Wenn ich nun einen Antrag bei einem anderen Anbieter stelle, muß ich dann die Kilometeranzahl von jetzt bis zum Jahresende oder vom 01.01.10-31.12.10 angeben. Schließlich erstreckt sich der Versicherungsschutz ja nur auf die restliche Zeit oder? Die Kilometerzahl könnte man ja im Folgejahr wieder entsprechend anpassen.

22.07.2010 21:18 laface
hi, habe heute die muster kündigung abgeschickt. neuen versicherungsschutz habe ich seit heute auch. mein geld habe ich durch einen netten bankmenschen (die gibs noch ;) zurück holen lassen. die abbuchung war vor über 2 monaten. habe dann nur den mitgliedsbeitrag für die 2 monate an die ineas überwiesen. ausserdem geht morgen per fax ein schreiben raus indem ich die einzugsermächtigung durch die ineas widerrufe. steht aber in der kündigung auch nochmal drinne. ich warte doch nicht bis die das auf die reihe kriegen. im übrigen bin ich auch in keinster weise durch die ineas auf die jetzige situation aufmerksam gemacht worden. frechheit!!! nene mit mir nicht. bin jetzt bei DA direktversicherer. hoffentlich sind die besser. günstiger sind die zwar nicht... aber günstig ist ja auch nicht immer gut... wie wir gelernt haben. tja und warentest und co kann man auch gekonnt in die tonne kloppen. entweder man hat glück oder nicht. wir hatten halt pech. gruß laface

22.07.2010 19:38 Claudia Kempel
Hallo an alle, habe Kündigung weggeschickt. Gestern ein sehr gutes Telefonat mit der Axa-Versicherung gehabt, die mir sofort Versicherungsschutz angeboten haben. Antrag kommt per Post. Was natürlich mit dem Beiträgen und dem Schadensfall wird, steht in den Sternen. Wir warten mal ab und werden wahrscheinlich einen Anwalt aufsuchen, wenn die Rechtschutzversicherung ihr o.k. gibt. Grüße Claudia

22.07.2010 13:23 Matthias Helberg
Unter Fachleuten heiss diskutiert ist die Frage, an welcher Stelle des Procederes IIC / Ineas nun eigentlich exakt steht? Wenn das einer der hier mitlesenden Rechtsanwälte, GDV-Mitarbeiter oder Behördenmitarbeiter besser oder richtiger darstellen kann, als ich - nur zu! Mein Erklärungsversuch - ohne Anspruch auf Richtigkeit: Da die Verkehrsopferhilfe auf Basis des Pflichtversicherungsgesetzes nur bei einem ANTRAG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bzw. einer VERGLEICHBAREN Maßnahme einer ausländischen Aufsichtsbehörde in einem solchen Fall tätig werden darf (und nicht vorher), muss man die verhängte Sonderaufsicht als Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einschätzen. Da nun heute exakt 4 Wochen seit dem vergangen sind und bis dato keine Neuigkeiten publiziert wurden, sich insbesondere offenbar kein anderer Versicherer gefunden hat, der den maroden Versicherungsvertragsbestand übernimmt, müsste es eine Gerichtsentscheidung darüber geben, ob das Insolvenzverfahren nun eröffnet wird. Sofern dies der Fall wäre, greift das Deutsche Versicherungsvertragsgesetz mit § 16, das besagt - Zitatanfang: § 16 Insolvenz des Versicherers (1) Wird über das Vermögen des Versicherers das Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsverhältnis mit Ablauf eines Monats seit der Eröffnung; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse gegenüber wirksam. - Zitatende.

22.07.2010 12:43 Matthias Helberg
Ein freundliches Telefonat mit der Pressereferentin Versicherungsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, Frau Schulten, führte zum Hinweis auf das BaFin-Verbrauchertelefon Telefon: 0228 299 70 299, wohin sich Verbraucher mit ihren Beschwerden über Versicherungsgesellschaften wenden können. Später mehr an dieser Stelle.

22.07.2010 11:49 Jochen
Hallo Herr Herbig, leider habe ich bereits für das ganze Jahr im Voraus bezahlt. Besteht eine Möglichkeit, nach akzeptierter Kündigung den entsprechenden Teil des Geldes zurück zu bekommen? Falls ja, wie gehe ich vor? Herzlichen Dank! Grüße Jochen

22.07.2010 08:58 Kerstin
Danke für die Info!

22.07.2010 08:50 Matthias Helberg
Das Versicherungsjournal (www.versicherungsjournal.de) meldet heute mit Bezug auf den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, dass sich Ineas nicht mehr am Schadenfreiheitsrabatt-Verfahren beteiligt. Die neuen Versicherer müssten also den bisherigen Schadenfreiheitsrabatt durch Nachweis z.B. einer Beitragsrechnung übernehmen, ohne dass dieser wie sonst üblich von Ineas bestätigt wird. Das sollte man - wie hier bereits sehr frühzeitig gepostet, im Vorfeld mit dem neuen Versicherer abklären.

22.07.2010 08:39 Matthias Helberg
Die Frage zur Auswirkung des SF-Klassenschutzes hatte ich ja gestern bereits in der Form beantwortet, dass ich die Anleitung gab, wie man es herausfindet. Wenn man sich in der Lage sieht, selber seinen Versicherungsschutz zu besorgen, wird man hier und da auch mal selber etwas in den Bedingungen lesen müssen. Hier kann ich also nicht weiter helfen.

21.07.2010 13:01 Kerstin
Ich habe heute selber festgestellt, dass es mittlerweile mehr Versicherungen gibt, aber vor ein paar Jahren halt nicht und deswegen sind wir jetzt eben bei der Ineas. Und da wir 2009 einen Schaden hatten und für das Jahr 2010 somit unsere SF-Klasse trotzdem um eins erhöht haben, ist nun die Frage, wie die SF-Klasse an eine neue Versicherung weitergegeben wird. Habe ich dort dann auch SF-Klasse 9 bzw. 10 oder wird auf einmal der Unfall doch mit einberechnet?

21.07.2010 12:37 Matthias Helberg
:o) Zum Stichtag 01.07.07 weist mein KFZ-Tarifvergleichsprogramm 34 Anbieter / Tarife mit einem Rabattschutz ab SF 7 sowohl in der Haftpflicht-, als auch der Vollkaskoversicherung aus. Mit Stichtag heute sind es bereits 176. Das nur als kleine Zusatzinfo.

21.07.2010 11:48 Kerstin
Zur Erläuterung: Ich habe eine Ineas Basis Versicherung und habe zusätzlich zum normalen Beitrag noch 54,87 € für einen sogenannten SF-Klassenschutz gem. I.3.6. Vielleicht war das Wort Rabattretter falsch gewählt. Genau dieser Punkt war bei unserer Versicherungswahl der ausschlaggebende, weil zu der Zeit noch keine andere Versicherung so etwas bei damals SF-Klasse 7, mittlerweile 9, angeboten hat. Mittlerweile gibt es das auch bei der Huk.

21.07.2010 11:33 Matthias Helberg
Danke für den Hinweis, dann schlage ich vor, Kerstin beschreibt nochmals genauer, was sie meint? Einen Rabattretter habe ich bei der Ineas im u.g. Bedingungswerk für PKW nur im Tarif Super+ gefunden und auch da erst ab 30 schadensfreien Jahren - also 5 Jahre später als für einen Rabattretter im Markt üblich.

21.07.2010 11:09 Dominik
Hallo Hr.Helberg, da Kerstin von einem Rabattretter spricht, habe ich hier diesbezüglich geantwortet. Hätte Sie den SF-Klassen-Schutz nachgefragt, wäre hier die Antwort ähnlich der Ihren gewesen.

21.07.2010 10:46 Matthias Helberg
Autsch. Nicht alles über einen Kamm scheren, lesen! Wo? Verbraucherinformationen zu Ihrer KFZ-Versicherung - aber in der richtigen Version, derjenigen, auf die im Versicherungsschein bezug genommen wird. Entsprechende Passagen finden sich in der Ausgabe Stand Oktober 2009 beispielsweise unter I 3.6. (SF-Klassen-Schutz). Dort nachlesen. Zusätzlich den Punkt Auskünfte über den Schadensverlauf suchen, vielleicht unter I.8.2 . Ein SF-Klassen-Schutz ist meiner Meinung nach keine Sondereinstufung.

21.07.2010 10:32 Dominik
Hallo Kerstin, der Rabattretter ist nur bei der Versicherung gültig wo du ihn mit abgeschlossen hast. Der neuen Versicherung werden dann die schadenfreien Jahre übermittelt. Das heißt im Klartext eine schlechtere SF-Klasse bei der neuen Versicherung. Ist hier nur die Frage ob die INEAS noch irgendwelche Mitteilung an andere Versicherungen weiterleiten wird und kann. Gruß Dominik

21.07.2010 09:52 Kerstin
Ich habe eine dringende Frage: Da mein Partner und ich sowieso demnächst für mich ein neues (bzw. anderes) Auto kaufen wollten, seines verkaufen und mein jetziges auf ihn ummelden wollten, könnten wir ja ohne das evt. Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die restlichen Beiträge für den Rest des Jahres haben wir schon bezahlt, dabei geht es um ca. 500 €, die ich schon mal abschreibe. Nun hatten aber sowohl er (Jan 2009) als auch ich (Dez. 2009) je einen Glatteis-Vollkaskoschaden, die von der Ineas reguliert wurden. Dabei haben wir bezgl. der Versicherungsprämie für 2010 sehr stark von dem Rabattretter der Ineas profitiert. Was passiert nun bei einer neuen Versicherung mit der SF-Klasse? Werden wir dann trotzdem hochgestuft, obwohl wir für den Rabattretter bezahlt haben oder wird unsere aktuelle SF-Klasse aus dem schadenfreien Jahr 2010 akzeptiert? Denn sonst kämen noch weitere ungeahnt hohe Kosten auf uns zu ...

20.07.2010 21:32 Matthias Helberg
(M)eine kleine Bitte zwischendurch: Was nehmen Sie als Lehre aus dieser Sache für sich mit, werden Sie sich nochmals bei einem Billig-Anbieter versichern? Bitte nehmen Sie an der eben oben eingestellten Umfrage teil - vielen Dank! Weitere Infos folgen am Mittwoch.

20.07.2010 21:04 Sascha
Hallo, zu der Bandansage ... Seltsam diese Telefonnummer finde ich an vielen Plätzen als aktuelle Telefonnummer von Ineas. Wenn sie nicht mehr aktuell ist stellt sich mir jetzt aber die Frage warum 2004 bzw. 2006 schon mal eine Ansage -on Air- war in der ...alle Verträge wurden gekündigt usw. ... verkündet wurde ?? Gabs schon mal irgendwelche Probleme ?

20.07.2010 17:39 Didi
Hallo Herr Hellberg, bin auch ein ineas-Geschädigter. Hier eine wichtige Info, die man bei ineas nicht findet. Zum Vorabfaxen der fristlosen Kündigung für alle Geschädigten hier die Fax-Nummer: 0221-4890477 Quelle: ino24 Schöne Grüße Didi

20.07.2010 16:02 Matthias Helberg
Ineas hat jetzt FAQs zum Thema auf ihre Homepage gestellt: https://www.ineas.de/DE/Versicherung/tabid/308/Default.aspx Unterm Strich: Im Westen nichts neues.

20.07.2010 15:46 Matthias Helberg
Hier noch die Auflösung um das Rätsel der Bandansage - Zitatanfang: Sehr geehrter Herr B., die von Ihnen genannte Rufnummer ist seit 2006 nicht mehr aktuell. Wir werden die Bandansage prüfen, da diese seinerzeit hätte abgeschaltet werden sollen. - Zitatende. No comment.

20.07.2010 15:45 Domink
Hallo Hr.Helberg, das bedeutet ja, dass beide Versicherer ständig die Zulassungsstelle online bombardieren werden und auf die KfZ-Haftpflicht bestehen werden. bei KASKO-Schäden würde ich dann die neue Versicherung in Anspruch nehmen, da hier im Gegensatz zur INEAS mit einer Regulierung zu rechnen ist. Bei Haftplichtschäden ist dann die Versicherung in Anspruch zu nehmen, die gerade den Zuschlag bei der Zulassungstelle hat? Wie wäre der Fall die monatliche Prämie der INEAS(falls sie mal wieder abbuchen) zurückzubuchen in der Hoffnung eine Kündigung durch die INEAS zu erhalten. Auf eine Kündigungsbestätigung auf die fristlose Kündigung der INEAS kann man so wie hier schon zu lesen bis in alle Eiwgkeit warten. Schöne Grüße Dominik

20.07.2010 15:42 Olaf
Hallo, ich habe vorhin mit der HUK telefoniert. Die Mitarbeiterin hat mir erzählt, dass ich ihr erster Ineas-Fall bin und sie erst einmal in ihre ganz aktuellen Handlungsanweisungen schauen muss. Sie hat meine Daten aufgenommen und wird die Unterlagen noch heute an mich versenden. Ich muss nun nur noch Kopien des Kündigungsschreibens sowie des Versicherungsscheins an die HUK senden. Ineas-Kunden haben nach ihrer Auskunft wegen der besonders prekären Lage ab dem telefonischen Erstkontakt Versicherungsschutz. Zwar ist der Beitrag nun etwas höher, aber zumindest kann ich wieder beruhigt Auto fahren... LG Olaf

20.07.2010 14:59 Matthias Helberg
Hallo, erst einmal vielen Dank für die inzwischen zahlreichen hier eingehenden Danksagungen! Zum Thema Versicherungsschutz / Zulassungsstelle: Der neue Versicherer übermittelt (nach Antragstellung) die elektronische Versicherungsbestätigung über die KFZ-Haftpflichtversicherung direkt an die Zulassungsstelle, der bisherige Versicherer bekommt dann durch die Zulassungsstelle online die Mitteilung über einen neuen Versicherer. Damit sollte der Fall für die Zulassungsstellen (die offenbar noch nicht von ihrem Glück wissen) erledigt sein. Der alte Versicherer kann mitten im Versicherungsjahr ohne Halterwechsel prinzipiell auf seine älteren Rechte bestehen und wiederum eine elektronische Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstellen versenden (sofern er eine außerordentliche Kündigung nicht akezeptiert). Thema Kasko hat mit dem Straßenverkehrsamt nichts zu tun, das ist eine Frage, was beim Versicherer beantragt wurde, was policiert und an Prämie bezahlt wurde.

20.07.2010 13:48 Dominik
Hallo zusammen, weiß jemand Bescheid wann man Versicherungsschutz bei der neuen Versicherung hat??? Nehmen wir an fristlose Kündigung an die INEAS geschickt und Versicherungsvertrag der neuen Versicherung liegt vor. Mein Wissensstand ist der, dass Versicherungsschutz bei der neuen Versicherung erst dann besteht, wenn die INEAS eine Mitteilung an die Zulassungstelle schickt, das hier die Versicherung erloschen ist. Erst dann wird die neue Versicherung mit der eVB-Nummer eingetragen! Wenn dem so ist, müssen alle INEAS-Geschädigte hoffen, dass bei der INEAS überhaupt noch gearbeitet wird. Wenn hier noch keiner eine Kündigungsbestätigung der INEAS erhalten hat, sollte mann dies in Frage stellen.

20.07.2010 12:30 Olaf
Hallo, auf der Stiftung Warentest herumzuhacken, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, halte ich für wenig zielführend. Schließlich konnte niemand erahnen, welchen Weg die Ineas gehen wird. Billig bedeutet ja nicht zwangsläufig schlecht. Dieser Eindruck wird nun leider vermittelt. Mal schauen, ob und wie es weitergehen wird... LG Olaf

20.07.2010 10:47 Andreas
Habe bei der HUK angerufen es gibt dort auch keinen sofortigen Versicherungsschutz.Also Pressemeldung von der HUK nicht richtig.

20.07.2010 09:44 Sascha
Hallo, @Olav: Beitrag wurde bei mir auch noch nicht abgebucht. @Jola: Auf die Zulassungsstelle würde ich nicht warten, die Melden sich erst, wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht. In der Form sofort neue Versicherung bringen oder das Fahrzeug wird (zwangsweise) Stillgelegt + Kosten (ca. 30 Euro) ... Meine Gründe für die Ummeldung des Fahrzeugs waren vor allem damit begründet, das ich Ende der Woche in Urlaub fahre (mit dem Auto). Ich bin dann also 4 Wochen im Ausland unterwegs, möchte natürlich ordentlich Versichert sein, kann mich zu Hause um nichts kümmern, bekomme keine Post und kann auch nicht kurzfristig auf irgendwelche Situationen reagieren. Da ich, wie schon erwähnt, INEAS Kunde war gibt es keine sonstigen Verträge, die damit zusammenhängen und Schadensfreiheitsklassen usw. konnten ohne Probleme übernommen werden. Klar können sich dadurch auch Beiträge ändern, das war in diesem Fall aber nicht so. Damit, das die Autos jetzt auf meine Frau zugelassen sind kann ich leben ... Jetzt bekommt Sie halt die Knöllchen ... grinz. Halterwechsel hat rund 30 Euro gekostet. Auch damit kann ich leben. Schöne Grüße Sascha

20.07.2010 08:30 Olaf
Hallo, ich habe gestern per Zufall von der drohenden Ineas-Pleite gehört. Es ist schon traurig, dass man als Kunde so im Regen stehen gelassen wird. Gestern Abend habe ich erst einmal nach einer neuen Versicherung gesucht. Meine Anfrage bezüglich der Aufnahme ohne Kündigungsbestätigung läuft. Mir ist aber bei Durchsicht meiner Kontoauszüge aufgefallen, dass Ineas die Anfang Juli fällige Vierteljahreszahlung noch nicht eingezogen hat. Wie sieht das bei den anderen Kunden der Ineas aus, die hier schreiben? LG Olaf

20.07.2010 08:19 Matthias Helberg
Au weia. Wenn sich die Zulassungsstelle von sich aus meldet, dann wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Fahrzeug zugelassen, aber kein Versicherungsschutz), mit meist sehr kurzer Frist zum Nachweis einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und dem Angebot für einen persönlichen Plakette-vom-Nummernschild-Abkratz-Service ;o) Darauf muss man nun wirklich nicht warten.

19.07.2010 22:37 jola
Bei der Zullassungstelle habe ich heute angerufen. Sie haben nichts von Ineas bekommnen. Wenn etwas käme würden sie mich informieren. Das ist aber nicht um sonst. Das kostet 27 Euro. Wenn man selber immer wieder nachfragt dann erfährt man das auch ob Versicherungschutzt nocht besteht. Man muss dann nichts zahlen. Blöd aber so ist das.

19.07.2010 22:29 jola
Ich habe heute per Einschrieben mit Rückschein gekündigt. Mal abwarten ob eine Bestätigung kommt.

19.07.2010 19:58 Matthias Helberg
Die Finanztester: Deren Testansatz führte zu einem offenen Brief unseres Berufsverbandes IGVM an den Chefredakteur, Herrn Tenhagen. Erst mit deutlich günstiger testen, dann von Billiganbieter schreiben und jetzt die außerordentliche Kündigung empfehlen. Das werden nicht nur Ineas-Kunden als suboptimal empfinden. Wer sich bei Versicherungen hauptsächlich vom Preis leiten lässt, wird sich immer mit einem größeren Risiko abfinden müssen, schmerzhaft heraus zu finden, wodurch die billigere Prämie begründet ist: a) schlechtere Versicherungsbedingungen, b) schlechterer Service, c) Kalkulation ohne Bestand. Aber natürlich ist auch die ganz andere Möglichkeit denkbar: Der Versicherer kann etwas, was kein anderer kann - dann würde mich als Interessent allerdings interessieren, worin der Unterschied genau besteht und warum das kein anderer Versicherer auch so macht? Auch und gerade aus Verbrauchersicht müsste die eigene Kalkulation lauten: Was muss ich dem Versicherer an Prämie zahlen + wie viel Zeit beanspruchen die Dinge, die ich mit ihm regeln muss + welchen Schaden muss ich aus eigener Tasche übernehmen, weil der Versicherer ihn nicht erstattet? Oder wie ich hier schrieb unter http://www.helberg.info/versicherungen/versicherungssparten/kfz-versicherung : Wie viele Jahre lang müssten Sie 100 EUR pro Jahr zu viel an KFZ-Versicherungsprämie für einen Hochleistungstarif zahlen, durch den nur ein einziger Schaden in Höhe von 5.000 EUR vom Versicherer übernommen wird, um damit in der Summe mehr zu zahlen, als für einen vermeintlich so günstigen Auto - Billig -Tarif, in dem der Schaden nicht versichert wäre? Richtig: 50 Jahre.

19.07.2010 19:19 Claudia Kempel
Hallo an alle, wir sollten es doch jetzt ruhig und nicht überstürzt angehen: siehe Link: http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Billigversicherer-Ineas-in-Schwierigkeiten-Zweifel-am-Versicherungsschutz-4116338-4116480/ Zum Beispiel nimmt die HUK die Kunden von Ineas auf, wenn fristlos gekündigt wurde und so werden sich andere Versicherer anschließen. Also von wegen Ummeldung und so, das sind nur zusätzliche Kosten und Risikofaktoen, wie Herr Helberg schon betonte. Die Axa ist auch bereit uns zu nehmen, wenn wir gekndigt haben. Ob wir natürlich unser Geld, wie Schaden und Versicherungsbeiträge wiedersehen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Gruß Claudia

19.07.2010 19:02 Metzer
Danke für Ihre Antwort Herr Helberg. Ich habe heute mit einem Anwalt des ADACs gesprochen da wir 2 Autos bei der Ineas haben und eine Rechtschutz beim ADAC. Der Anwalt sagte mir folgendes: Die Versicherungen bei der Ineas sofort schriftl. per Einschreiben/Rück (Muster vom BDV) zum 19.07. fristlos kündigen und der Ineas vorab per Fax die Kündigungen zu kommen lassen. Parallel sofort Kontakt mit einem neuen Versicherer aufnehmen und den neuen Versicherungsantrag stellen zum 19.07. und angeben das man selber gekündigt hat. Somit wäre man lt. ADAC-Rechtschutz auf der sicheren Seite. Man sollte sich allerdings nicht allzuviel Hoffnung machen den Restbeitrag von der Ineas zurückerstattet zu bekommen. Hier sollte man erst das Schreiben der Ineas abwarten und u.U. den Klageweg beschreiten.

19.07.2010 18:40 Matthias Helberg
Hallo Frau Metzer, 6 Wochen Frist zum Widerspruch einer Lastschrift per Einzugsermächtigung - so kenne ich es auch. Vielleicht denkt Frau Blunck vom BdV von Natur aus an die Versicherungsnehmer, die lieber 3%, 5% oder 7% Aufschlag bezahlen, um unterjährig ihre Versicherungsprämien zahlen zu können? Der 1. 7. war ja auch gerade erst...

19.07.2010 18:30 Metzer
Hallo Herr Helberg, Frau Lilo Blunck vom BDV sagt in einem Interview, dass sie ihr Geld wieder zurückbuchen lassen würde. Nur wie soll das gehen, die meisten Ineas-Kunden haben ihre Versicherungsprämie Anfang des Jahres abbuchen lassen. Meines Wissens nach ist eine Rückbuchung des Versicherungsbeitrages bei Lastschrift nur innerhalb von 6 Wochen möglich. Ist das richtig oder erzählt mir meine Bank einen vom Pferd? Gruß K. Metzer

19.07.2010 18:24 Matthias Helberg
Natürlich ist ein Halterwechsel eine Möglichkeit, die manchem als elegante Lösung erscheinen mag. Als Versicherungsmakler weiß man allerdings auch, dass dabei solche Bedingungen wie Neuwertentschädigung und Kaufpreisentschädigung verloren gehen können; daß sich die weiteren Tarifmerkmale (Geschlecht, Beruf) positiv wie negativ auswirken können; daß der Rabatt übertragen werden muss, aber i.d.R. nur so viele Jahre übertragen werden können, wie man seit dem Führerscheindatum selber hätte erfahren können; daß auch andere Versicherungsverträge tangiert werden könnten (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz) - also ein ganzer Katalog von Folgen bedacht werden will - wenn man nicht wieder hinterher einen AHA-Effekt der besonderen Art erleben will. Frage: Hat schon jemand die letzte Woche per Bandansage angekündigte Kündigung von ineas zum Ablauf des Versicherungsjahres erhalten?

19.07.2010 17:34 Peter Menzel
Weshalb wurde von deutscher Seite ein holländischer kapital- schwacher Versicherer zugelassen? Wer trägt die Schuld? Peter Menzel Dresden

19.07.2010 11:28 Meyer
Hallo, ich bin mit zwei Autos bei der ineas versichert und habe jetzt bei der WGV (www.wgv.de) Versicherungsschutz für beide Fahrzeuge beantragt. Dort sagte man mir, dass Sie meine Anträge annehmen wollen, wenn ich die alte Versicherung bei ineas fristlos per Einschreiben/Rückschein gekündigt habe. Versicherungsbeginn sei der Tag nach Absendung der Kündigung. Als Nachweis der SF-Klassen benötigen sie dann die letzte Beitragsabrechnung. Schöne Grüße

19.07.2010 11:25 Kerstin
Hallo Sascha, welche Kosten hast du dafür in Kauf genommen? Den Beitrag musst du nicht mer zahlen bzw. lässt es drauf ankommen - ich habe im Voraus gezahlt, mein Mann auch ... Kosten für die Ummeldung? Höherer Versicherungsbeitrag? Es wäre zumindest des Risiko wegens eine Überlegung wert.

19.07.2010 11:13 Sascha
Guten Morgen, also das Band bei Ineas ist weg. Dort klingelt es nur noch - Es geht aber keiner ran ... Für mich ist das Thema seit heute Morgen vom Tisch. Ich hab beide Autos auf meine Frau umgemeldet und neu Versichert. Trotzdem bin ich natürlich daran interessiert, wie es weitergeht. Schöne Grüße Sascha

19.07.2010 11:10 Kerstin
Ich habe heute durch einen Newsletter von einem Versicherungsmakler von der Ineas-Pleite gehört. Mein Mann und ich haben beide unsere Autos dort versichert. Ich selber bin Vielfahrer (ca. 30.000 km) im Jahr und habe meinen Beitrag bereits im Januar gezahlt. Ich MUSS eine Kaskoversicherung haben und zwar nicht irgendeine, sondern schon eine günstige, da in dem Bereichen die Versicherungen wahnsinnig teuer sind. Noch dazu kommt, dass ich bei der Ineas einen Rabattretter hatte und in letzten Dezember einen Schaden. Geben die mir dann überhaupt die aktuelle SF-Klasse mit? Ich bekomme leichte Panik. Vor allen Dingen, weil jetzt bei der genannten Telefonnummer gar niemand mehr dran geht. Außer Ummelden beteht keine sichere Möglichkeit? Kriege ich denn dann definitiv meine gezahlte Beiträge zurück? Beläuft sich bei uns schon auf ca. 500 €, die ich nicht gerne in den Sand setzen möchte!

18.07.2010 22:58 Sascha
Hallo, gehen wir mal von einem Versprecher aus. Dann nehme ich an, das es mittlerweile jemand gemerkt hat und sich die Ansage morgen ändert. Anwälte können im Moment doch auch nur Meinungen äussern und Tips geben. Die Situation war noch nie da. Der Weg vor Gericht ist zu Lang. Es kommt noch hinzu, das die Versicherung im Ausland sitzt. Da man sich hierbei lediglich um den Beitrag für den Rest des Jahres streiten müsste (bei mir ca. 250 Euro) wird sich der Aufwand wohl kaum lohnen. Dann lieber umgekehrt. Ich zahle nicht und die müssen klagen. Zu den Versicherungen: Na klar hab ich vor Abschluss (versuch) auf die besondere Situation hingewiesen. Dies hat dann auch gleich (noch bevor andere Daten bekannt waren) zu einer Ablehnung geführt. Ohne Kündigungsbestätigung - keine Versicherung. Wenn hier jemand andere Erfahrungen mit einer Versicherung gemacht hat, bitte ich darum mir mitzuteilen, mit welcher. Ihren letzten Satz verstehe ich jetzt nicht ganz. Wie ist das gemeint -wo vor niemand bange sein muss ... Und nochmals recht herzlichen Dank für Ihre Tips und dafür, das wir Ihre Webseite als Forum der Ineas Geschädigten mißbrauchen. Schöne Grüße Sascha

18.07.2010 22:16 Matthias Helberg
Dröseln wir mal weiter: Eine fristgerechte Kündigung im Jahr 2010 zum 01.01.2004 kann es nicht geben. Naheliegende Vermutung: Versprecher im Eifer des Gefechts und gemeint ist der 01.01.2011. Mit einem vom Versicherer gekündigten Vorvertrag steht man zunächst beim neuen Versicherer nicht gerade als Traumkunde da. Auch vor dem Hintergrund kann man über eine außerordentliche eigene Kündigung nachdenken. Den Tipp, Anwalt fragen (nicht den Wald- und Wiesenanwalt, sondern einen Fachanwalt für Versicherungsrecht) hatte ich ja eingangs schon gegeben. Es macht Sinn, den neuen Versicherer VOR Antragsstellung einzuweihen und eine potentielle Antragstellung abzuklären. Denn wenn der neue Versicherer einen Antrag ablehnt, ist das auch nicht viel besser, als ein vom Versicherer gekündigter Vertrag. Wo vor niemand bange sein muss: Zwei Versicherungen für das gleiche Auto gleichzeitig haben (und bezahlen) zu müssen.

18.07.2010 21:16 Jola
Ich bin auch bei Ineas versichert. Im April hatte ich Glasschaden. Gleich im April wurde die Scheibe erneuert und eine Rechnung an INeas geschickt. 2 Wochen später Nachricht von Ineas dass die Rechung bezahlt wurde. 2 Monate später Anruf von der Werkstatt dass sie immer noch kein Geld hat. Wieder Kontakt mit Ineas. Kam eine Entschuldigung. Sie würden den Schaden in den nächsten Tagen begleichen. Als Mitte Juli das Geld immer nocht nicht überwiesen wurde setzte ich mich mit Ineas wieder in Verbindung. Hat lange gedauert bis ich eine Antwort bekommen habe. Es kam die Standardantwort was jetzt auf Startseite von Ineas steht. Wie sehen Sie das? Für mich ist das Betrug. 2 Mal wurde ich getäuscht. Jetzt habe ich den Schaden selber reguliert und habe vor morgen die Rechnung an Ineas per Einschrieben zu schicken. Es ist kein neue Schaden sonder eine von April der angeblich schon längst bezahlt werden sein solte. Im August fahren wir mit dem Auto in Urlaub. Alles schon gebucht. Was nun? Bin ich überhaupt versichert? Was wenn das Auto geklaut wird? Kann man Kaskoversicherung bie eine und Haftplicht bei andere Versicherung haben? Ich habe die Telefonnr, die hier Sascha angegeben hat angerufen. Bin aber skeptisch weil sie über Jahr 2004 reden. ICh habe Rechtschutzversicherung vielleicht wäre besser wenn man zu einem Rechtsanwalt gehen würde?

18.07.2010 19:45 Sascha
Hallo, ja ist so ne Sache. Die gute Frau vom Bund der Versicherten glaubt, wir haben ein Kündigungsrecht. Ineas behauptet aber, wir hätten keins ... Müsste dann evtl. ein Gericht klären. Das ist dann aber auch mit Kosten verbunden und das dauert ... Mit netten Damen (und Herren) hab ich auch schon telefoniert. Gestellte Anträge wurden aber direkt online abgelehnt bzw. bekam ich bei einer Versicherung trotz telefonischer Zusage am Donnerstag, eine Absage per Post am Samstag. Übrigens Geld hab ich keins zu bekommen. Ich zahlte bei Ineas 1/4 Jährlich und der nächste Beitrag ist am 01.07. fällig. Den hat Ineas bisher noch nicht abgebucht. Wenn sie das noch tun, kann ich den ja 6 Wochen lang von der Bank zurückbuchen lassen. Schöne Grüße Sascha

18.07.2010 14:13 Claudia Kempel
Hallo Sascha, also auf der Internetseite: http://www.bundderversicherten.de/news/521/--Ich-wuerde-mein-Geld-zurueckbuchen, steht ja, dass wir ein außerordentliches Kündigungsrecht haben und ich werde diese Musterkündigung auch schicken. Eine nette Dame von einem Vergleichsportal für Autoversicherungen sagte mir, wenn ich die Kündigung geschickt habe, soll ich mich noch einmal bei ihr melden. Sie hat schon eine günstige Versicherung für mich rausgesucht und wir werden dann sehen. Ich werde ihr meine Bestätigenen vom Einschreiben schicken und dann sollte es auch klappen. Hoffen mal das alles gut ausgeht und wir dann auch noch unser Geld zurück bekommen. Gruß Claudia

18.07.2010 13:12 Sascha
Hallo, noch mal. Hatte ich vergessen: Ne Möglichkeit, die mir mehrfach vorgeschlagen wurde: Das Fahrzeug ummelden auf Angehörige (Mann, Frau, Kinder usw.). Dann ist die alte Versicherung weg. Jedoch kommen dann Kosten fürs Ummelden und ggf. höhere (niedrigere) Schadensfreiheitsrabatte für Zweitwagen usw. Allerdings steht dann ein weiterer Halter im Brief, was den Wert des Fahrzeugs mindert bzw. bei Leasing oder Finanzierungen gar nicht möglich ist. Also ich sehe das im Moment als letzte Möglichkeit. Schöne Grüße Sascha

18.07.2010 12:57 Sascha
Hallo, ja seltsam, ich versteh auch immer 2004, können die rückwirkend Kündigen ?? 2004 war das Jahr, in dem Ineas an den deutschen Markt ging (hab ich in nem Forum gelesen). Oder wollen die für Verwirrung sorgen ? Ich hab auch schon alle möglichen Fernsehsender und Zeitungen angeschrieben - aber ob das wirklich hilft ? Geantwortet hat noch keiner. Zum Versicherungswechsel: Ohne Kündigungsbestätigung scheint uns Ineas Kunden keine andere Versicherung haben zu wollen. Diese Erfahrung hab ich zumindest gemacht. Können Sie uns eine Versicherung anbieten, Herr Helberg ? Daten hab ich Ihnen ja schonmal per Mail geschickt.

18.07.2010 12:37 Claudia Kempel
Herr Helberg, wenn ich jetzt außerordentlich kündige, aber keine Bestätigung vn Ineas bekommen, nimmt mich eine andere Versicherung überhaupt. Bin schon im Kontakt mit einer neuen Versicherung, die meint, erst brauche ich eine Kündigungsbestätigung. Denn ohne Versicherngsschutz fahren wir keinen Meter. Musterformular lfür die Kündigung lieget unter: http://www.bundderversicherten.de/news/521/--Ich-wuerde-mein-Geld-zurueckbuchen.Bitte diese Seite lesen. LG Claudia

18.07.2010 12:32 Claudia kempel
Hallo Sascha, danke für die Neuigkeiten. Habe das Band mal abgehört, komisch ist, das sie zum 01.01.2004 kündigen???? Wir haben auch weder eine Mail noch irgendetwas anderes bekommen. Werde jetzt erst einmal meine CarGlass- Rechnung einreichen und dann weiter sehen. Ebenfalls habe ich Akte 2010 im Sat1 informiert, denn es gibt ja viele Versicherer, die noch gar nichts wissen. Wenn es Neuigkeiten gibt, bitte weitergeben oder ich melde mich. Schönen Sonntag noch Claudia

18.07.2010 12:29 Matthias Helberg
Hallo, zunächst ein kleiner Hinweis: Bitte auch bei allem berechtigten Frust auf die Wortwahl achten. Mehrere Beiträge musste ich entfernen. Die Bandansage von ineas deutet auf eine Kündigung zum 01.01.2011 hin, allerdings verstehe ich immer 2004...? Der Bund der Versicherten legt Versicherten eine außerordentliche Kündigung nahe (die jetzt zeitnah erfolgen müsste). Zumindest für diejenigen, die eine Kaskoversicherung bei ineas haben, leuchtet das auch ein, man sollte dann nur selbst für nahtlosen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer selber sorgen - und nicht wochenlang darauf warten, wie ineas wohl reagieren wird.

17.07.2010 21:51 Sascha
Hallo, ich hab Neuigkeiten: Ruft mal bei Ineas an. Tel 0800 1209120 dort geht ein Band ran, das sagt sinngemäß alle Verträge wurden Gekündigt ... bisherige Schäden werden bezahlt ... ein Kündigungschreiben erhalten Sie per Mai / Post... die Zulassungsstellen wurden Informiert ... Das würde ja dann bedeuten, das man ohne großen Aufwand zu einer anderen Versicherung wechseln kann bzw. muss. Ich hab aber bis jetzt noch keine Mail oder ein Schreiben erhalten ... Mal abwarten ... Schöne Grüße, schönes Wochenende Sascha

17.07.2010 12:21 Bernd Kraus
Hallo Herr Helberger ich bin auch von der situation betroffen, ich habe der Ineas am 24.06.2010 einen Hagelschaden gemeldet und am gleichen Tag kam die meldung mit der Notverordnung. Ich habe den Hagelschaden nicht Reparieren lassen da ich die nötigen Mittel auch nicht habe um die ca. 3600 Euro vorzustrecken deshalb habe ich der Versicherung mitgeteilt das ich auf gutachenbasis abrechnen will. Was denken sie werden die Verträge von einer anderen Versicherung übernommen oder bleiben wir auf unseren Forderungen sitzen. Wie genau stelle ich die Forderung an Ineas den diese verweißt mich zur IIC oder ist es besser sich einen Anwalt zunehmen. Vielen Dank für ihre Zeit und bemühungen Mit freundlichem Gruß Bernd

16.07.2010 16:13 Claudia kempel
Hallo Herr Hellberg, auch mein Mann hat erst über die Pleite erfahren, als die Rechnung von CarGlass kam. Im Moment stehen wir im Regen, weil wir absolut nicht wissen, was wir machen sollen. Wen man kündigt ist das Geld wahrscheinlich weg, wenn man nicht kündigt, wird man vielleicht von einer anderen Versicherung übernommen und bekommt sein Geld, aber man fährt mit einem sehr komischen Gefühl. Denn passieren darf nichts. Also was machen?????? Grüße Claudia

15.07.2010 19:33 Matthias Helberg
Hier noch zur Klarstellung, weil viele Anfragende da etwas durcheinander bringen: Der Notfonds Verkehrsopferhilfe e.V. kann nur Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden ersetzen - das wären also - wenn der Versicherer in Insolvenz ginge -in diesem Zusammenhang Schäden, die von bei ineas versicherten Fahrzeugen anderen zugefügt werden. Für Schäden am eigenen - bei ineas versicherten - Fahrzeug (Kasko) kommt die Verkehrsopferhilfe nicht auf.

15.07.2010 18:55 Sascha
Hallo, dann sag ich erstmal recht herzlich Danke. Ich muss jetzt leider weg. Ich schau morgen noch mal rein. Meine Daten hab ich Ihnen per Mail geschickt. Nur mal zur Info Ineas hat laut Internet 50.000 Kunden in Deutschland. Diese sind alle betroffen, nur die meisten wissen es wohl noch nicht. Eine Versicherung, die hier eine Lösung anbietet könnte sicherlich ein paar Verträge schreiben ...

15.07.2010 18:27 Matthias Helberg
Sie nerven nicht, kein Problem. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Wenn Sie fristlos gekündigt haben, fahren Sie also jetzt potentiell ohne Versicherungsschutz. Das war wohl suboptimal. Die Frage mit dem neuen Versicherer ist absolut berechtigt. Das versuche ich mal kurzfristig zu klären und werde die Antwort hier posten.

15.07.2010 18:06 Sascha
Erst mal Danke, ich hoffe ich nerve Sie jetzt hier nicht aber Sie scheinen mir im Moment der einzig kompetente Ansprechpartner zu sein (irgendwelche Foren Meinungen helfen nicht wirklich weiter - und mit einem solchen Thema hat sich noch nie ein Fachmann beschäftigt) Ich habe letzte Woche mit dem Familienanwalt telefoniert. Der meinte auserordentlich (fristlos) Kündigen und warten was passiert. Das hab ich letzte Woche auch getan - bisher keine Antwort - also weiter abwarten. Gibt es die Möglichkeit mich bereits vorher bei einer anderen Versicherung zu versichern ? Ich würde hier auch das Risiko in Kauf nehmen, das ich bis Jahresende an 2 Versicherungen Beiträge zahlen müsste oder meine Schadensfreien Jahre erst im nächsten Jahr übernommen werden (wenn der Ineas Vertrag fristgerecht gekündigt ist). Und Ja, auf weitern Streß hab ich mich schon eingestellt ... Danke und schöne Grüße Sascha

15.07.2010 17:27 Matthias Helberg
Hallo Sascha, die Situation ist auch für Versicherungsmakler Neuland. In Internetforen berichten Kunden von ineas, dass sie selbst jetzt Kaskorechnungen von den Werkstätten bekommen, weil diese offenbar wenig Hoffnung haben, bei ineas zeitnah an Geld zu kommen. Auf der Homepage von ineas steht nach wie vor die gleiche Info, wie letzte Woche, man weiß also nicht, wie (schnell) es weitergeht. Das würde ich persönlich für mich als außerordentlichen Kündigungsgrund sehen, dazu aber einen Fachanwalt für Versicherungsrecht befragen - und auf weiteren Streß einstellen.

15.07.2010 17:00 Sascha
Hallo Herr Helberg, Sie als über die Situation von Ineas informierter Versicherungsmakler können mir sicherlich weiterhelfen. Ich bin Ineas Kunde (Haftpflicht und Vollkasko) was kann ich jetzt tun ? Ich möchte natürlich schnellstens wieder einen vollwertigen, normalen Versicherungsschutz. Soll ich jetzt kündigen, einen neuen Versicherer suchen, abwarten, nichts tun ?? Was würden Sie empfehlen ? Danke und schöne Grüße Sascha




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