Katastrophenalarm in Osnabrück wegen Starkregens

An diese Nacht werden Osnabrücker lange denken

Der 26.August 2010 und die darauffolgende Nacht zum 27. August wird vielen Osnabrückern lange im Gedächtnis bleiben. Um die 120 l Regenwasser binnen weniger Stunden ließen zahlreiche Keller volllaufen und regelrecht ‚absaufen’. Offenbar haben auch Sturmboen zu Schäden geführt. In Osnabrück wurde Katastrophenalarm ausgelöst und die Schulen bleiben am Freitag geschlossen. Wenn es noch irgend eines Beweises bedurft hat, dass eine Elementarschadenversicherung stets Bestandteil sowohl einer Gebäudeversicherung, als auch einer Hausratversicherung sein sollte, ist dieser Beweis nun erbracht.

Die Stadt Osnabrück meldet am heutigen Freitag, den 27.08.2010 auf ihrer Homepage:
"Inzwischen ist die Hase bei Lüstringen mit inzwischen 2.58 Meter über normal auf den höchsten jemals gemessenen Stand gestiegen. In anderen Stadtteilen, zum Beispiel in Eversburg, ist der Pegel inzwischen leicht gesunken. Zahlreiche Keller sind überflutet. In den vergangenen Stunden wurde von Feuerwehr und THW 400 Einsatzstellen abgearbeitet. 100 weitere sind noch gemeldet.
Weitere Informationen gibt es beim Bürgertelefon unter der Rufnummer
0541 323-3000."

Aktuelle Meldungen zum Katastrophenalarm finden Sie zum Beispiel auch bei OS1 TV oder der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Fotos von Schäden durch Überschwemmung finden Sie in unserer Rubrik Elementarschadenversicherung - übrigens alles Fotos von unseren Mandanten, die Elementarschäden versichert hatten.

Der Osnabrücker Versicherungsmakler Matthias Helberg gibt erste Hinweise & Tipps:

Katastrophenalarm in Osnabrück wegen Starkregens

Zahlt eine ‚normale’ Gebäudeversicherung bei Überschwemmung?
Nein, normalerweise nicht für solche Fälle, wo Oberflächenwasser zum Beispiel in den Keller fließt oder Gehwege und Stellplätze unterspült.
Einige Versicherungskonzepte sehen den Einschluss sogenannter Rückstauschäden vor, wenn also Wasser aus den Abwasserrohren (dem Gully, dem Klo, der Dusche) wieder zurück in das Gebäude drückt.
Rückstauschäden, wie auch Überschwemmungsschäden können meist nur durch die sogenannte Elementarschadendeckung mitversichert werden; oft besteht dort eine Selbstbeteiligung von einigen hundert Euro. Es gibt allerdings auch Versicherungskonzepte, bei denen Rückstauschäden als Leitungswasserschaden gehandhabt werden, es hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Zahlt eine ‚normale’ Hausratversicherung bei Überschwemmung?
Nein, wie bei der Gebäudeversicherung können Schäden am Hausrat (also dem Inventar des Gebäudes) in der Regel nur über eine Elementarschadendeckung mitversichert werden, mögliche Ausnahme: Rückstauschäden, siehe oben.

... und wenn das Wasser von oben kam?
Bei dem Unwetter kann es durchaus sein, dass Sturmböen ab Windstärke 8 aufgetreten sind, hier gehen erste entsprechende Schadensmeldungen über heruntergefallene Dachpfannen und durch das Dach eingedrungene Wasser ein. Sturmschäden und deren Folgen sind meist über die Gebäude- oder Hausratversicherung versichert.

... und wenn das Auto im Wasser stand?
Schäden aus Überschwemmungen sind im Allgemeinen durch die Teilkaskoversicherung gedeckt, Details erfahren Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Was möchten Sie als nächstes tun?


Was sollten die ersten Maßnahmen bei Schäden sein?

  • Falls irgend möglich, den Schaden dokumentieren, also Fotos machen, auch wenn man erst alles andere im Kopf hat.
  • Schaden mindern: Versuchen zu verhindern, dass weiteres Wasser eindringt, Feuerwehr anrufen, Strom abstellen, falls Elektroanschlüsse, Schalter und Steckdosen vom Wasser bedroht sind;
  • Versicherer benachrichtigen und das weitere Vorgehen abklären. Nicht auf die Idee kommen, beschädigte Sachen einfach zu entsorgen, der Versicherer muss sich ein Bild vom Schaden und den beschädigten Sachen machen können.

Ihre Meinung, Ihre Fragen?

6 Kommentare

07.10.2010 10:14 Matthias Helberg
Gut 4 Wochen nach Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau sind fast alle Schäden am Hausrat unserer Mandanten ersetzt, durchschnittlich nach Abzug der Selbstbeteiligung ca. 10.000.- EUR pro Haushalt. Die Regulierung der Schäden an den Gebäuden wird noch dauern, da zunächst die technischen Trocknungen vorgenommen werden mussten.

14.09.2010 20:18 Matthias Helberg
14 Tage nach den Überschwemmungen haben wir alle unsere Mandanten angeschrieben und den Einschluss von Elementarschäden in den Gebäude-, Hausrat-, Inventar-, und Betriebsunterbrechungsversicherungen empfohlen. Rund 10% der Angeschriebenen haben innerhalb von 2 Tagen bereits geantwortet.

06.09.2010 20:33 Matthias Helberg
10 Tage nach dem Starkregenereignis ist - wie wir erfahren haben - noch nicht überall mit der technischen Trocknung begonnen worden, es sind anscheinend nicht überall genügend Geräte vorhanden. Wer sein Gebäude bei uns gegen Elementarschäden versichert hat und uns am 27.08. informiert hat, bei dem läuft die technische Trocknung seit 9 Tagen...

01.09.2010 20:22 Matthias Helberg
5 Tage nach den sintflutartigen Regenfällen arbeiten die Schadensabteilungen manches Versicherers und manches Sachverständigenbüros am Limit. Noch sind nicht alle größeren Schäden besichtigt worden, wir gehen aber davon aus, dass bis Ende der Woche das Meiste erledigt werden sein wird. Vielerorts werden die Trocknungsgebläse über Wochen laufen müssen, bis mit Renovierungsarbeiten wie Fliesenleger-, Schreiner-, und Malerarbeiten überhaupt begonnen werden kann.

29.08.2010 13:43 Matthias Helberg
Auch am Tag 2 nach dem Überschwemmungschaos in Osnabrück fahren wir eine Sonderschicht, um das in den letzten beiden Tagen Liegengebliebene abzuarbeiten.

28.08.2010 13:26 Matthias Helberg
Am Tag 1 nach dem Überschwemmungschaos nehmen wir weitere Schäden auf, organisieren die professionelle Trocknung der größtenteils vollkommen durchnässten Keller und stehen unseren Mandanten für Fragen zur Verfügung.


Weitere Meldungen aus dem Jahr 2010