Ein Fahnenmeer - auf der Straße

Passend zur Fussball-Weltmeisterschaft in Südafrika schmücken wieder viele Fans ihre Autos. Besonders beliebt sind die Aufsteck-Fähnchen für Seitenscheiben. Aber was ist, wenn etwas passiert - welche Versicherung zahlt?

Hierzu ist zunächst auf die Pflicht von Halter und Fahrer von KFZ hinzuweisen, das Fahrzeug in sicherem Zustand zu betreiben. Es ist daher sicherlich sehr empfehlenswert, vor langen Strecken und Fahrten mit hoher Geschwindigkeit, zum Beispiel auf der Autobahn, sämtliche auf- und angesteckte Fähnchen abzunehmen. Sicherheit geht vor.

Werden Dritte durch herabfallende Fähnchen geschädigt, zum Beispiel ein Fahrradfahrer, ist dies grundsätzlich ein Fall für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie leistet auch dann, wenn sich Versicherungsnehmer oder Fahrer fahrlässig verhalten haben.

Kommt es zu Schäden am eigenen Fahrzeug, ist die Teilkaskoversicherung (zum Beispiel bei Diebstahl oder Glasbruch) oder die Vollkaskoversicherung (zum Beispiel bei Lackschäden) zuständig. In der Kaskoversicherung prüfen die Versicherer regelmäßig, ob sich der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verhalten hat, z. B. dadurch, dass eine aufgesteckte Fahne das vollständige Schließen eines Seitenfensters verhindert und dadurch einen Diebstahl (auch aus dem KFZ) begünstigt. In Fällen von grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung in dem Maße reduzieren, wie sich der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verhalten hat, zum Beispiel um 50%.

Zu Leistungsunterschieden in der KFZ-Versicherung lesen Sie hier weiter.



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