BaFin gegen zu hohe Provisionen in der PKV
Hin und her macht Taschen leer
Eine alte Weisheit aus der Kapitalanlagebranche lautet: "Hin und her macht Taschen leer". Das meint, dass ein allzu häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Anlagen, Anbietern und Verträgen stets mit neuen Kosten und Gebühren verbunden sein kann, die sich negativ auf die Rendite auswirken. Statt eines Sparvorganges kann es dann manchmal dazu kommen, dass man in erster Linie Kosten und Gebühren bezahlt hat, ohne selber von diesen Wechseln zu profitieren.
"Hin und Her macht Taschen voll" lautete wohl die Abwandlung dieser Weisheit bei wenigen gewissenlosen Versicherungsvermittlern und Versicherungsgesellschaften: Ein Wechsel des Privaten Krankenversicherers soll einzelnen Vertrieben 12 bis 18 Monatsbeiträge ihrer Kunden beim neuen Privaten Krankenversicherer an Provision eingebracht haben. Selbst wenn die Kunden nach 12 Monaten wieder zu einem anderen Versicherer gewechselt sind, durfte die Provision behalten werden.
Die Geldgier erfasste wohl so manchen Privaten Krankenversicherer, sodass einige PKVen mehrere Millionen Euro Provisionen an einzelne Vertriebe an Vorschüssen zahlten - und nun zum Beispiel wie im Fall der insolventen MEG AG als uneinbringliche Forderung abschreiben müssen.
Fassungslos sehen das nicht nur die Versicherten, sondern auch die vielen Vermittler, die ihren Beruf mit Anstand ausüben und wieder einmal feststellen, dass nicht die Qualität ihrer Dienstleistung zählt, sondern für manchen Versicherer anscheinend ausschließlich die Quantität: Viel Neuverträge = höhere Provision.
Interessant in diesem Zusammenhang dürfte auch sein, dass es andererseits auch Private Krankenversicherer gibt, die das vom Versicherten gezahlte Entgelt für die Betreuung durch einen Versicherungsvermittler an diesen nur ab bestimmten Bestandsgrößen auszahlen.
BaFin meldet sich zu Wort
Die BaFin teilt per Pressemitteilung am 09.12.2010 mit:
"(...) Die BaFin hat festgestellt, dass die Provisionszahlungen seit einiger Zeit in Einzelfällen weit über dem Durchschnitt liegen. Zudem würden Vermittler oft Kunden in den ersten Jahren eines Versicherungsverhältnisses abwerben, um zusätzliche Provisionen zu erzielen. Beides laufe den Interessen der Versichertengemeinschaft und der einzelnen Kunden zuwider. Diese müssten schließlich die Provisionen über die Versicherungsprämie finanzieren.
(...) Für die Fälle einer frühzeitigen Vertragsstornierung wird die BaFin darauf hinwirken, dass die Versicherer mit dem Vermittler eine Rückforderung der Provision in ausreichender Höhe vereinbaren. Damit soll Vermittlern der Anreiz genommen werden, nur im eigenen finanziellen Interesse einem Kunden zu empfehlen, zu einem anderen Versicherer zu wechseln. In Fällen, in denen der BaFin Anzeichen für Fehlentwicklungen bekannt werden, wird sie der Sache durch Sonderprüfungen auf den Grund gehen."
Hier finden Sie die Pressemitteilung der BaFin im Original.
Alternative: Tarifwechsel
Nun sind es wohl nicht nur die Versicherer und Versicherungsvermittler, die neue Verträge vermitteln wollen, sondern es gibt auch ein erhebliches Interesse bereits Privat Versicherter an einem Wechsel des Versicherers. Dies wird immer dann akut, wenn der bisherige Krankenversicherer eine Beitragsanpassung - die meist eine Beitragserhöhung ist - angekündigt hat. Gerade auch zum bevorstehenden Jahreswechsel 2010 / 2011 gibt es relativ viele und teilweise enorme Beitragserhöhungen. Da kann ein Billigangebot eines anderen Versicherers schon einmal verlockend wirken.
Als Alternative - und stets bevor man den Privaten Krankenversicherer wechselt - sollten Privat Versicherte einen Tarifcheck vornehmen: Also prüfen (lassen), ob der eigene Versicherer nicht auch Krankenversicherungstarife hat, die für einen günstiger sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man seine Selbstbeteiligung erhöht (und der Beitrag auch bei voller Hinzurechnung der Selbstbeteiligung noch günstiger wird); es kann aber auch sein, dass der Versicherer inzwischen neuere Tarife aufgelegt hat, die trotz gleichen Leistungsniveaus günstiger kalkuliert sind.
Die wenigsten Versicherer - und die wenigsten Versicherungsvermittler - machen von sich aus auf solche Möglichkeiten aufmerksam: Die Versicherer, weil sie kein großes Interesse daran haben, die gleiche Leistung für weniger Beitrag zu erbringen und die Vermittler, weil sie den erhöhten Aufwand schlicht nicht bezahlt bekommen.
Rechtsgrundlage für den Tarifwechsel: § 204 VVG
Die Rechtsgrundlage für den genannten Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 204. Dort heisst es:
"§ 204
Tarifwechsel
Bei einem bestehenden unbefristeten Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 12c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
des Versicherungsaufsichtsgesetzes Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt.
Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und
insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart."
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Letzte Änderung am Sonntag, 6. Mai 2012 um 17:41:45 Uhr.


