Neuordnung der Feuerschutzsteuer

Bereits im August 2009 wurde von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt im Rahmen des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform auch eine Neuordnung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer beschlossen:
Auf dieser Basis treten zum 1. Juli 2010 nun verschiedene Neuregelungen in Kraft.
Der Feuerschutzsteuer unterliegen künftig ausdrücklich nur noch der Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung sowie der Wohngebäude- und Hausrat-Versicherungen, bei denen die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können.
Die Bemessungsgrundlagen beider Steuern werden vereinheitlich.

Die Versicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer auf die Nettoprämie zu zahlen, die Feuerschutzsteuer wird direkt vom Versicherungsunternehmen erbracht.



Versicherungssparte Versicherungssteuer alt Versicherungssteuer neu
Feuer- / Feuerbetriebsunterbrechung 14,00 % 13,20 %
Gewerbliche Gebäude 17,75 % 19,00 %
Wohngebäude 17,75 % 16,34 %
Hausrat 18,00 % 16,15 %


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1 Kommentar

09.06.2010 16:51 Matthias Helberg
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