Änderung der Feuerschutzsteuer
Neuordnung der Feuerschutzsteuer
Bereits im August 2009 wurde von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt im Rahmen des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform auch eine Neuordnung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer beschlossen:
Auf dieser Basis treten zum 1. Juli 2010 nun verschiedene Neuregelungen in Kraft.
Der Feuerschutzsteuer unterliegen künftig ausdrücklich nur noch der Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung sowie der Wohngebäude- und Hausrat-Versicherungen, bei denen die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können.
Die Bemessungsgrundlagen beider Steuern werden vereinheitlich.
Die Versicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer auf die Nettoprämie zu zahlen, die Feuerschutzsteuer wird direkt vom Versicherungsunternehmen erbracht.
| Versicherungssparte | Versicherungssteuer alt | Versicherungssteuer neu |
| Feuer- / Feuerbetriebsunterbrechung | 14,00 % | 13,20 % |
| Gewerbliche Gebäude | 17,75 % | 19,00 % |
| Wohngebäude | 17,75 % | 16,34 % |
| Hausrat | 18,00 % | 16,15 % |
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1 Kommentar
09.06.2010
16:51
Matthias Helberg
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