KFZ: Das Ende der "Doppelkarte"

Alles verändert sich...

Wer bislang ein KFZ zulassen will, benötigt eine Versicherungsbestätigungskarte (früher "Doppelkarte") eines Versicherers. Mit dem 01. März 2008 wird nun die "elektronische Versicherungsbestätigung" ("eVB") eingeführt: Statt einer Karte aus Papier erhalten Sie nach Anforderung eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination wie „VH FX5A3“ - telefonisch, per E-Mail oder als SMS.

Bei der KFZ-Zulassungsstelle braucht nur noch diese eVB-Nummer angegeben zu werden. Der Sachbearbeiter kann online durch Eingabe der Nummer aus einer zentralen Datenbank die elektronische Versicherungsbestätigung abrufen und das Fahrzeug kann zugelassen werden.
Anlass für die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung war die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die am 1. März 2007 in Kraft getreten ist. Die neue Verordnung schreibt vor, den Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern und den für die Überwachung des Versicherungsschutzes zuständigen Zulassungsbehörden vollständig elektronisch abzuwickeln.

Unsere Mandanten können im » Internen Bereich « ganz einfach eine eVB-Nummer anfordern.


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