Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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  • +++ Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie +++
  • +++ Versicherungsmakler als Vertrauensperson im BU-Leistungsfall +++
  • +++ Vor 25 Jahren habe ich meine erste Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt +++
  • +++ Berufsunfähig wegen Post-Covid: Alte Leipziger zahlt 58.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
11
Nov
2015

2 Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichzeitig: Ja oder nein?

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  3 Kommentare

Kann man 2 oder mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) gleichzeitig haben? Ja. Zahlen dann beide, wenn man berufsunfähig wird? Das kommt darauf an. Sind zwei BU’s empfehlenswert? Bei hohem (zu erwartendem) Einkommen auf jeden Fall.

2 Berufsunfähigkeitsversicherungen? Grafikquelle: colourbox.com

Während sich manche Erwerbstätige darüber freuen würden, überhaupt eine vernünftige BU-Versicherung zu bekommen, stehen andere vor anderen Fragen:

  • Was mache ich, wenn ich bereits einen BU-Vertrag habe, aber die Höhe nicht mehr dem gestiegenen Einkommen angepasst werden kann? Soll ich zum bestehenden BU-Vertrag einen weiteren abschließen, also 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichzeitig haben, oder lieber nicht?
  • Wie gehe ich vor, wenn ich noch keine BU habe, aber schon sehr gut verdiene oder zumindest weiß, dass das einmal der Fall sein wird? Lieber einen großen Vertrag machen oder gleich 2 BUs abschließen, also auf eine Zwei Vertragslösung setzen?


2 Berufsunfähigkeitsversicherungen und 1 Finanzcoach der WDR „Servicezeit“

Anlass für diesen Blogbeitrag war ein Bericht in der WDR Sendung „Servicezeit“ im Jahr 2015. Zu sehen war Frau Dr. Annabell Oelmann, seinerzeit Leiterin des Bereichs Verbraucherfinanzwissen bei der Verbraucherzentrale NRW und „Finanzcoach“ der WDR Servicezeit, wie sie ein Ehepaar Grothe (?) berät.

Ab Minute 4:43 ging es um 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen, die ein Herr Grothe abgeschlossen hatte. Frau Dr. Oelmann in der Beratung:

Das Schlechte ist wirklich: 2 Verträge. 2 Verträge können gewaltige Nachteile haben.

Als Begründung nannte Frau Dr. Oelmann, dass es sein könne, dass man aus dem einen Vertrag eine Leistung bekommt und aus dem anderen nicht. Im Leistungsfall sei Streit mit 2 Versicherern suboptimal. Ihre Empfehlung daher, beide Verträge „zusammen zu legen“.

Das Erwähnen & Kommentieren der anderen in diesem Beitrag geäußerten Aussagen hätte den Rahmen eines Blogbeitrages gesprengt. Bleiben wir also bei dieser Aussage zum Thema zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Anzumerken ist, dass dem Zuschauer die Historie nicht erklärt wurde, wodurch es zu den 2 BU’s kam. Einzig, dass die Summe der Berufsunfähigkeitsrenten aus beiden Verträgen zusammen „passt“, so der Beitrag.


Pauschalaussage – warum?

Es ist wie so oft im Leben: Alles hat Vor- und Nachteile. Das gilt auch für 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichzeitig.

Nachteile von 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Für den zweiten Vertrag ist im allgemeinen eine neue Gesundheits- und Risikoprüfung erforderlich;
  • Alles Doppelt: 2 Anträge, 2 Verträge, 2 verschiedene Versicherungsbedingungen, 2 Beitragszahlungen;
  • Bei Berufsunfähigkeit müssen 2 Leistungsanträge gestellt, zwei (unterschiedliche) Fragebögen beantwortet und vermutlich mit 2 unterschiedlichen Ansprechpartnern verhandelt werden;
  • Wenn Sie berufsunfähig werden, kann es sein, dass der eine Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt und der andere nicht.

Vorteile von 2 Berufsunfähigkeitsversicherungs-Verträgen

  • Wenn Sie einen älteren Vertrag haben, sind die Fristen, innerhalb derer ein Versicherer den Vertrag wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kündigen, ändern, von ihm zurücktreten, oder ihn anfechten kann, vielleicht schon um. Der alte Vertrag ist damit für Sie als Kunden „sicher“. Ein zweiter ergänzender Vertrag kann besser sein, als den alten, „sicheren“ Vertrag aufzugeben;
  • Wenn sich aus Sicht der Versicherer Ihr Risiko aus der beruflichen Tätigkeit, ausgeübten Sportarten und Ihrer Gesundheitshistorie seit dem ersten Vertrag verschlechtert hat, bekommen Sie zusätzlichen Versicherungsschutz vielleicht nur noch eingeschränkt, oder zu vergleichsweise deutlich höheren Beiträgen: Es kann günstiger sein, die noch fehlende BU-Rente als Differenz in einem neuen Vertrag abzusichern, als alles neu zu schlechteren Konditionen abzuschließen;
  • Wenn der bestehende BU-Vertrag (wie im WDR-Beitrag) zu früh endet, zum Beispiel mit 60 Jahren, kann für manche Leute wegen des höheren Eintrittsalters die einzig bezahlbare Alternative ein zweiter Vertrag sein, der bis 67 läuft. In den letzten Jahren einer Berufsunfähigkeit muss man dann wenigstens nicht komplett seinen Lebensunterhalt aus Erspartem finanzieren. Wird der zweite Vertrag stark dynamisiert, kann die Versorgungslücke der letzten Jahre weiter reduziert werden. Und dann gibt es da ja noch die Anschluss-BU der AXA, die man einem anderen Vertrag nachschalten kann;
  • Falls Sie auf normalem Weg keinen vernünftigen BU-Schutz bekommen, kann eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen“ die Lösung sein. Nur sind dort die maximal absicherbaren BU-Renten stark limitiert. Es kann gut sein, dass Sie dann zwei oder mehr BU-Aktionen und damit mehrere Verträge benötigen, um auf eine ausreichend hohe Versorgung zu kommen.

Noch mehr Vorteile von 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichzeitig

  • Berufsunfähigkeitsversicherungen sind Verträge, die oft über 30 oder 40 Jahre laufen sollen: Wer weiß schon, wie ein heute gut dastehender Versicherer in 20 Jahren aussieht? Wer bei seiner vermutlich wichtigsten Absicherung alles auf das falsche Pferd gesetzt hat, hat weniger Chancen als jemand, der das Risiko „gestreut“, also verteilt hat;
  • Einige Marktteilnehmer argumentieren, ein Versicherer werde eine „kleine“ BU-Rente vermutlich leichter anerkennen, als eine hohe. Allein deshalb mache es Sinn, die BU-Rente aufzuteilen. Es sind allerdings keine Studien bekannt, die diese Vermutung stützen würden;
  • Dass im Fall einer eintretenden Berufsunfähigkeit der eine Versicherer vielleicht zahlt und ein anderer nicht, kann sich natürlich mindestens genauso als Vorteil wie als Nachteil entpuppen: Es reduziert nämlich nicht die Chance auf eine Leistung, sondern kann sie ja auch erhöhen. Eine Leistungsablehnung des einzigen Versicherers ist noch immer schlechter, als die Leistungsanerkennung eines von zwei Versicherern für einen Teil der BU-Rente, oder?
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Kurz noch zum Lösungsansatz der Nutzung der Nachversicherungsgarantie

Frau Dr. Oelmann empfahl Herrn Grothe in dem Beitrag, die Nachversicherungsgarantie des ersten Vertrages zu nutzen. So solle die BU-Rentenhöhe des zweiten Vertrages abgesichert werden und dadurch beide Verträge „zusammengelegt“ werden.

Dazu sollte man wissen: Nicht jeder bestehende BU-Vertrag beinhaltet überhaupt eine nutzbare Nachversicherungsgarantie. Und falls doch, kann sie so gestaltet sein, dass für die Nachversicherung ebenfalls ein neuer, also ein zweiter BU-Vertrag zu neuen Bedingungen geschlossen werden muss: Mit den gleichen Nachteilen, wie oben genannt – auch wenn es dann eben zwei Verträge beim gleichen Versicherer sind.


Fazit zu zwei parallel laufenden Berufsunfähigkeitsversicherungen

Einer pauschale Aussage, wie im WDR-Bericht von Frau Dr. Oelmann getroffen, 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen seien schlecht, muss aus fachlicher Sicht des Praktikers deutlich widersprochen werden.

Bei unseren Kunden hatten wir bereits mehrfach Berufsunfähigkeitsfälle mit mehreren Versicherern gleichzeitig. Diese waren zwar mit Mehraufwand verbunden, aber ohne zusätzliche Probleme. Manchmal schließt sich einfach der in der Bearbeitung langsamere Versicherer der Entscheidung des schnelleren Versicherers an.

Wer seine bestehende Berufsunfähigkeitsabsicherung verbessern will, sollte vier Möglichkeiten überprüfen (lassen):

  1. Erhöhung durch Nutzung einer eventuellen Nachversicherungsgarantie im bestehenden Vertrag;
  2. Erhöhung in Form einer zweiten Berufsunfähigkeitsversicherung;
  3. Verlängerung des Versicherungsschutzes durch eine Anschluss-BU an den bestehenden Vertrag;
  4. Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung in der gewünschten Ausgestaltung als Ersatz des bestehenden Vertrages.

Statt leichtsinnig pauschale Aussagen zu treffen, sollten Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungswege im jeweiligen Einzelfall bewertet und abgewogen werden.

So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Nachtrag vom 12.11.2015

Sanktionen für Falschberatung

Das passt klasse zum Thema der 2 BU’s und dem Rat der Verbraucherzentrale NRW-Mitarbeiterin bei „Servicezeit“ im WDR: Gerhard Schick von Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion fordert Sanktionen bei Falschberatung. Nur: Wer entscheidet eigentlich, was falsch und was richtig ist? Gerhard Schick beschreibt es auf twitter so:

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Bei der Verbraucherzentrale NRW argumentiert man auf twitter so:

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Was andere zu 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen sagen

Weil das Ganze eine interessante Diskussion ist, habe ich auf die Bearbeitung von BU-Leistungsfällen spezialisierte und nur im Versicherten-Auftrag tätige Fachleute um ihre Meinung zu dem Thema gebeten.

Angela Baumeister, Versicherungsberaterin, zur 2-Vertrags-Lösung

Versicherungsberaterin Angela Baumeister schreibt dazu in einem eigenen Blogbeitrag mit dem Titel BU-Risiko aufteilen von heute:

„Es kann sehr gute Gründe dafür geben, das Risiko auf mehrere Versicherer aufzuteilen. Dies hat Herr Helberg wunderbar ausgeführt und dem ist nichts hinzuzufügen. Im Leistungsfall ist es jedoch eher nachteilig, wenn man mit mehreren Versicherern zu tun hat.“

Stephan Kaiser, Versicherungsberater, zu 2 BU-Verträgen gleichzeitig

Stephan Kaiser von der BU-Expertenservice GmbH schreibt auf Facebook:

Ich habe mir den Blog-Beitrag gerade aufmerksam durchgelesen; Fazit: sehr guter Abriss der Materie, der Artikel findet meine volle Zustimmung. Im Leistungsfall ist es in der Tat ein zweischneidiges Schwert, mehrere BU-Verträge zu haben. Es erhöht sich natürlich der Aufwand je mehr VR mit im Boot sitzen und bedient werden müssen.

Aber: aus kartellrechtlichen Vorgaben heraus muss jeder VR seine eigene, unabhängige Entscheidung treffen. Daher kann es natürlich passieren, dass die Pfefferminzia annimmt und die Zitronia ablehnt. Hätte ich lediglich einen Vertrag gehabt, dann wäre die Pfefferminzia der Königsweg gewesen, hätte ich ihn bei der Zitronia gehabt, würde ich nun mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen. Das Ergebnis ist eben nicht vorhersehbar.

Daher macht das Umdecken bestehender Verträge in einen Vertrag keinen Sinn. Wenn man dann noch bedenkt, dass die erwähnten Fristen wieder von Neuem zu laufen beginnen, ist der Rat umzudecken ein eher schlechter und nicht verbraucherfreundlich.


Nachtrag vom 16.11.2015: Antwort des WDR

Heute hat auch der WDR auf meinen Hinweis reagiert, via Twitter:

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    Zuletzt aktualisiert am 25.02.2024: 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichzeitig parallel

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Erwin Hausen  |   15. November 2015 um 10:41 Uhr

    Bei der Fragestellung ‚2 BUs‘ sollte deutlich unterschieden werden, ob es sich um die Vermittlung zweier Verträge oder um den Umgang mit zwei vorhandenen Verträge geht. Während die VZ NRW auf eine gegeben Situation stößt und dort einen Ratschlag erteilt (der in der im TV dargestellten Pauschalität höchst bedenklich und für mich das Gegenteil von Verbraucherschutz ist), verstehe ich die Antwort von MdB Gerhard Schick so, dass er hier die (Falsch-)Beratung bei einer möglichen Neuvermittlung von Verträgen meint. Da kann ich die Äußerung von Schick gut nachvollziehen, wenn ein Vermittler einem Kunden zeitnah zwei verschiedene BUs vermittelt. Das passt auch m. E. zur Argumentation von BU-Experte Matthias Helberg, der auf zahlreiche unterschiedliche Situationen verweist, die einer individuellen Lösung bedürfen. Eben einer bedarfsgerechten Beratung und Vermittlung, zu der ein Versicherungsmakler gesetzlich im Sinne des Verbraucherschutzes verpflichtet ist – und eben nicht zu pauschalen Ratschlägen, wie es der TV-Bericht bei der VZNRW spiegelt.
    Erwin Hausen, Chefredakteur ‚versicherungstip‘

    Matthias Helberg  |   15. November 2015 um 11:47 Uhr

    Schönen Dank für Ihren Kommentar, Herr Hausen!

    A. Roth  |   19. November 2015 um 21:23 Uhr

    Auf die Idee, zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen oder generell zwei Unfallversicherungen abzuschliessen, bin ich noch nicht gekommen! Allerdings muss ich ehrlich sein, dass mich die Vorteile persönlich nicht überzeugen, aber natürlich können für jemanden anderen genau diese ausschlaggebend sein.

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