Helberg Versicherungsmakler
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Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
22
Jun
2015

Kooperation in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Kategorie: BU-Versicherung, Helberg Versicherungsmakler  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Tun Sie Ihren Kunden etwas Gutes und profitieren Sie von unserer professionellen, kundenorientierten Arbeitsweise: Nutzen Sie unsere BU-Kooperation!

Kooperation Berufsunfähigkeitsversicherung? Grafikquelle: colourbox.comSie sind selbst Versicherungsvermittler, Ihre Kunden sind Ihnen wichtig – nur die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht die Versicherungssparte, in der Sie sich wirklich wohl fühlen?

Sie haben ernsthafte Interessenten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wissen aber nicht, wen Sie guten Gewissens empfehlen sollen?

 

Kooperieren Sie mit uns!

Egal, wie viel Mühe man sich gibt: Man kann auf vielen Gebieten gut sein, aber nicht auf allen. Wir kennen das. Deshalb machen wir am liebsten das, was wir am besten können: Berufsunfähigkeitsversicherungen & Co. vermitteln.

Viele Verbraucher fühlen sich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung schnell überfordert. Manche allerdings merken nicht einmal, in welchem Minenfeld sie sich bewegen. Vergleichsrechner und Tests helfen nur bedingt. Denn zu viele Faktoren, wie die genaue Tätigkeit, ausgeübte Sportarten und insbesondere die Gesundheitshistorie der Kunden wirken sich auf die Versicherungskonditionen aus.

Hier hilft unsere in vielen Jahren entwickelte und bewehrte ortsunabhängige Beratungsmethode. Wir bieten nun die Möglichkeit, unser Know-how in Form einer Kooperation zu nutzen.

Unsere Arbeitsweise:

Tun Sie Ihren Kunden etwas Gutes und profitieren Sie von unserer sorgfältigen, kundenorientierten Arbeitsweise:

  • Wir nehmen noch vor Erstellung eines Angebotes hausintern eine Vorprüfung der Versicherbarkeit der Interessenten an Hand ihrer Angaben zur Person, zu Beruf, Sportarten und Gesundheit vor;
  • „Schwere Fälle“ schrecken uns nicht: Falls sinnvoll, stellen wir eine anonymisierte  Risikovoranfrage bei in Frage kommenden Versicherern mit guten Versicherungsbedingungen: Schließlich bewertet nicht jeder Versicherer jedes ‚Risiko’ gleich. Viele unserer Voranfragen werden noch von Menschen beantwortet, nicht von Datenbanken. Wir haben den Eindruck, in der Regel so für die Kunden bessere Voten zu bekommen.  Durch die Voranfragen stellen wir außerdem sicher, dass ein Antrag voraussichtlich nicht abgelehnt wird, oder der Versicherungsversuch gar in die ’schwarze Liste‘ HIS eingetragen wird. Bei Risikovoranfragen gehen wir sehr penibel vor, denn nur, wenn bereits dann alle relevanten Informationen (außer der Identität) den Versicherern bekannt gemacht werden, können Überraschungen bei der anschließenden Antragsstellung vermieden werden;
  • Kommen mehrere Versicherer in Frage, erhalten die Interessenten eine ausführliche Analyse der zu ihren Anforderungen besonders gut passenden Versicherer und Tarife, ausgewählt aus rund 40 Anbietern;
  • Nach durchgeführten Risikovoranfragen erhalten die Interessenten eine Übersicht mit den Einschätzungen der Versicherer und individuell berechneten Beiträgen (inklusive gegebenenfalls erforderlichem Risikozuschlag);
  • Zu den so ermittelten am ehesten in Frage kommenden Anbietern und Tarifen senden wir den Interessenten die vollständigen Angebots- und Antragsunterlagen;
  • Auftauchende Fragen der Interessenten beantworten wir individuell bis diese alle Informationen haben, um sich zu entscheiden;
  • Alle Informationen bekommen die Interessenten in Textform per E-Mail oder über unser eigenes EXTRANET: Ideal für ein besseres Verständnis und eine ideale Beratungsdokumentation ohne Wenn und Aber;
  • Wir unterstützen beratend beim Ausfüllen des Versicherungsantrags und prüfen ihn vor Weiterleitung an den Versicherer, gegebenenfalls mit Bezug auf die Risikovoranfrage;
  • Im Rahmen der Antragsprüfung durch die Versicherer kümmern wir uns um eventuell erforderliche Nachbearbeitungen und überprüfen, ob die Police dem Antrag entspricht;
  • Dank der Beratung und Begleitung von der Anfrage bis zur Policierung im direkten Kontakt mit den Interessenten können wir die Beratungshaftung nach VVG § 59 ff übernehmen;
  • Da wir wissen, dass uns die Interessenten extrem viel Vertrauen entgegen bringen, reagieren wir unsererseits mit viel Vertrauen: Unsere Dienstleistungen stellen wir ihnen nicht gesondert in Rechnung: Kommt durch unseren Einsatz ein Versicherungsvertrag zustande, ist unsere Vergütung durch den Versicherer bereits in den Beitrag einkalkuliert. Ist es dem Kunden lieber, uns direkt zu vergüten, vermitteln wir courtagefrei kalkulierte Tarife namhafter Anbieter;
  • Die Ergebnisse unserer Arbeit können sich sehen lassen, Jahr für Jahr veröffentlichen wir aus Transparenzgründen unsere eigene Berufsunfähigkeitsversicherungs-Statistik. Hier zum Beispiel unserre Ergebnisse der Jahre 2019, 2020.

 

Ihr Part bei dieser BU-Kooperation:

  • Sie schicken Ihre BU-Interessenten direkt zu uns, oder lassen uns deren ausgefüllten Anfrageunterlagen zukommen;
  • Sie gestatten uns eine direkte Kommunikation mit Ihren Kunden;
  • Falls erforderlich, bemühen Sie sich (wenn möglich) darum, dass Ihre Kunden notwendige Unterlagen und Informationen beibringen.

 

Was ist für Sie drin?

  • Da wir erfolgsabhängig vergütet werden, beteiligen wir Sie anteilig an unserer Abschluss-Courtage, wenn wir durch Ihre Empfehlung einen Versicherungsvertrag mit Ihrem Kunden vermitteln konnten und der Vertrag nicht widerrufen wurde. Das gilt auch bei der Vermittlung von Netto- bzw. Honorartarifen, wenn der Kunde selbst statt des Versicherers die Courtagezahlung an uns übernommen hat;
  • Wir teilen die Courtage in einem festgelegten Verhältnis mit Ihnen, unabhängig davon, an welchen Versicherer vermittelt wurde;
  • Ihr Anteil an der Courtage unterliegt den gleichen Rückforderungsansprüchen (Stornohaftung), wie unser Anteil;
  • Nach Zustandekommen des Versicherungsvertrages übernehmen wir die weitere Kundenbetreuung, oder Sie tun es und lassen dazu den Vertrag in Ihren Bestand übertragen;
  • Wir werden Ihre Kunden nicht zu anderen Versicherungssparten kontaktieren und verweisen bei eventuellen Anfragen seitens der Kunden zurück an Sie;
  • Ihre konkreten Konditionen erfragen Sie bitte mittels des Kontaktformulars unten.

 

    Fragen Sie jetzt bezüglich einer BU-Kooperation an!

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    Zuletzt überarbeitet am 30.07.2021 Berufsunfähigkeitsversicherung Kooperation

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Matthias Helberg  |   22. Juni 2015 um 13:19 Uhr

    Auf Facebook kam die Frage, ob wir im Rahmen einer Kooperation auch einzelne Tätigkeiten für Kollegen übernehmen würden, zum Beispiel die Risikovoranfragen.
    Da dieses Thema sicherlich mehr Leute interessiert, hier meine Antwort darauf:

    Daran hatte ich auch mal gedacht. Letztlich habe ich es verworfen, weil das Risiko zu groß ist, dass es nicht funktioniert: Wenn sich Kollegen auf eine von uns gestellte Voranfrage beziehen, dürfte das bei dem einen oder anderen Versicherer vollends zum Chaos führen (Zuordnung, anderer Vermittler, andere Zuständigkeiten…). Inzwischen haben wir uns mit bestimmten Mitarbeitern verschiedener Versicherer sehr gut eingearbeitet: Jeder weiß von der Anfrage bis zur Policierung, woran er ist und alle haben ein gemeinsames Interesse, möglichst verlässlich für den anderen zu sein. Dieses Teamwork zu unterbrechen, wäre nicht hilfreich. Es spricht aber überhaupt nichts dagegen, nach dem Zustandekommen des Vertrages ihn in den eigenen Bestand zu übernehmen – wenn dann auch die weitere Betreuung übernommen wird.

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