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09
Feb
2015

Alte Leipziger mit Update BU Tarif BV10:
Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Die Alte Leipziger hat zum Januar 2015 ihren BU Tarif SecurAL BV10 überarbeitet. Neben einigen Verbesserungen gibt es auch eine Verschlechterung.

Update AL BU Tarif BV10Wegen der gesetzlichen Änderungen durch das LVRG mussten alle deutschen Lebensversicherer zum 01.01.2015 ihre Versicherungsbedingungen in punkto Garantiezins, Überschussbeteiligung und Abschlusskosten ändern. Einige Anbieter, wie die Alte Leipziger, haben das gleich zum Anlass für ein Produkt-Update genommen. Hier einige Änderungen zum BU Tarif SecurAL BV10. Das ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der AL, die man also auch ohne Renten-, oder Lebensversicherung abschließen kann.

 

Alte Leipziger BU jetzt auch mit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (AU)

Anders als die meisten Laien es denken und manche Vermittler es sagen, gilt man nicht bereits als berufsunfähig, wenn man einmal über 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben ist und seinen Beruf nicht ausüben kann. Oft gilt man in dieser ersten Zeit als „arbeitsunfähig“: Man wird behandelt und hofft, dass keine bleibenden Schäden zurück bleiben. Um als „berufsunfähig“ zu gelten, müssen jedoch voraussichtlich dauerhafte Schäden eingetreten sein. Mehr zum Unterschied zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit lesen Sie in diesem Artikel.

Nach Condor, Nürnberger, VolkswohlBund und Allianz kann nun also auch die Alte Leipziger im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen bereits dann erbringen, wenn „nur“ Arbeitsunfähigkeit besteht.

 

Die AU Regelungen der Alten Leipziger:

  • Die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit kann gegen Mehrbeitrag bei neuen BU-Verträgen abgeschlossen werden;
  • Die Arbeitsunfähigkeit (AU) muss bereits 4 Monate ununterbrochen bestanden haben und ein Facharzt bescheinigen, dass sie mindestens 6 Monate anhalten wird: Oder die AU muss bereits 6 Monate bestanden haben und eine AU-Bescheinigung durch einen Facharzt erstellt worden sein, damit Leistungen erbracht werden können;
  • Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung gelten nicht als Unterbrechung einer AU;
  • Die AU-Leistung kann nur während einer Arbeitsunfähigkeit beantragt werden, nicht hinterher;
  • Als Nachweise der AU sind „Gelbe Zettel“ (nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz), oder das in der Privaten Krankenversicherung übliche „Pendelformular“ möglich;
  • Die AU-Leistung wird in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente erbracht; die garantierte Rentenerhöhung („Leistungsdynamik“) der BU gilt auch für die AU-Leistung;
  • Es kann nur die AU-Leistung, oder die BU-Rente bezogen werden, nicht beides gleichzeitig;
  • AU-Leistungen werden maximal für 24 Monate während der gesamten Vertragslaufzeit erbracht. Führt die Leistungsprüfung zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit und wird rückwirkend die BU-Rente gezahlt, werden die Monate mit bereits erbachter AU-Leistung von den 24 Monaten wieder abgezogen;
  • Karrenzzeiten und Leistungsausschlüsse der Berufsunfähigkeitsrente gelten auch für die AU-Leistung.
Arbeitsunfähig, oder berufsunfähig?

Arbeitsunfähig oder berufsunfähig? Nicht immer so leicht zu unterscheiden. Grafikquelle: colourbox.com

 

Weitere Änderungen ab Januar 2015 im BU-Tarif BV10 der Alten Leipziger

Weitere Änderungen in den Versicherungsbedingungen des Tarifs BV10 der Alten Leipziger sind:

  • Es findet im Leistungsfall nun keine Prüfung eines Berufswechsels innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mehr statt. Diese Klausel wurde ersatzlos gestrichen;
  • Bei Selbstständigen findet  dann keine Prüfung von Umorganisationsmöglichkeiten mehr statt, wenn sie eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und zu 90% der täglichen Arbeitszeit kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausüben;
  • Die Infektionsklausel gilt neben Ärzten und Medizinstudenten nun auch für medizinisch behandelnde bzw. pflegerische Berufe mit Patientenkontakt;
  • Wird als Überschussbeteiligung die verzinsliche Ansammlung gewählt, ist eine Auszahlung der Überschüsse bei Eintritt oder Wegfall der Berufsunfähigkeit nicht mehr möglich;
  • Die Nachzahlung gestundeter Beiträge (bei Zahlungsschwierigkeiten) ist jetzt in einem Zeitraum von 48 Monaten möglich (vorher: 24);
  • Hält sich die versicherte Person im Leistungsfall im Ausland auf und ist aus Sicht der AL eine Untersuchung in Deutschland erforderlich, werden neben Reise- und Unterbringungskosten nun von der AL auch die „im konkreten Einzelfall notwendigen Kosten“ übernommen;
  • Als weiterer Anlass für die Nachversicherungsmöglichkeiten gilt nun bei berufstätigen Akademikern auch der Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung (wie Facharztausbildung, Master, Staatsexamen);
  • Die Ausbaugarantie (= Nachversicherungsmöglichkeit ohne Anlass) kann nun bis Alter 20 genutzt werden, auch wenn der Vertrag vor dem 15. Lebensjahr geschlossen wurde;
  • Nachversicherung und Ausbaugarantie können nicht in Anspruch genommen werden, wenn AU-Leistungen versichert sind und eine entsprechende Arbeitsunfähigkeit vorliegt;
  • Auf das Recht nach § 163 VVG, unter bestimmten Voraussetzung Beiträge zu erhöhen, oder Leistungen zu reduzieren, verzichtet die Alte Leipziger im Tarif BV10 ab 01.01.2015 nicht mehr.
Alte Leipziger BU Tarif BV10: Kein Verzicht auf § 163 VVG mehr.

Bis Ende 2014 noch drin, jetzt nicht mehr: Der Verzicht auf Beitragserhöhungen gemäß § 163 VVG.

 

 

Fazit zum Update AL BU Tarif BV10

Leistungen bereits bei Arbeitsunfähigkeit als kostenpflichtigen Zusatzbaustein einer Berufsunfähigkeitsversicherung anzubieten, halte ich für ein gute Lösung. Nicht jeder braucht das und wer sich davon einen Zusatznutzen verspricht, darf auch einen Zusatzbeitrag zahlen.

Im Gegenzug den Verzicht auf den § 163 VVG zu opfern, halte ich hingegen für eine Fehlentscheidung. Das wird noch dadurch gesteigert, dass die AL diesen Verzicht nach wie vor dann anbietet, wenn man eine BUZ abschließt (Tarif BZ10), die an einen Sparvertrag gekoppelt ist. Das hinterlässt ein „Geschmäckle“: Nämlich, dass hier nicht das Kundeninteresse im Mittelpunkt steht (Hallo GDV Verhaltenskodex), sondern die Altersvorsorgeprodukte der AL durch eine exklusive BU-Klausel aufgepeppt werden müssen. Das habt Ihr bestimmt nicht nötig, liebe Alte Leipziger.

 

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