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12
Nov
2013

Ohne Krankenversicherung? GKV Schuldenerlass noch bis 31.12.13 möglich

Kategorie: Gesellschaftliches, Krankenversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  6 Kommentare

Noch immer sollen etwa 130.000 Personen in Deutschland ohne eine Krankenversicherung sein. Trotz Versicherungspflicht. Nun gibt es neue Hoffnung für die Betroffenen.

Ohne Krankenversicherung? Beitragsschuldenerlass bis 31.12.2013!Der Artikel „Deutschland, 2011…2013, nicht krankenversichert?“ war einer der ersten und ist bis heute der meistgelesene Artikel auf diesem Blog. Wohl aus gutem Grund: Die Not derer, die ohne Krankenversicherung sind, ist groß. Und sie lastet nicht nur auf den direkt Betroffenen, sondern auch auf deren Angehörigen.

 

Neue Hoffnung durch „Beitragsschulden“-Gesetz

Neue Hoffnung und Erleichterung soll nun das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ bringen, das seit 01. August 2013 in Kraft ist.

 

Kernpunkte des „Beitragsschulden“-Gesetzes:

  • Wer der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist (z.B. ehemals Familienversicherte) und sich bis 31.12.2013 dort (wieder) versichert, soll Beitragsrückstände und Säumniszuschläge erlassen bekommen;
  • Wer der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist und sich erst ab 2014 dort (wieder) versichert, soll eine Ermäßigung der Beitragsrückstände und Säumniszuschläge bekommen;
  • Wer bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, aber seine Beiträge nicht zahlen konnte, wird die Beitragszahlung nachholen müssen, denn er konnte auch Leistungen in Anspruch nehmen. Eine Erleichterung gibt es in sofern, als dass die ebenfalls zu zahlenden Säumniszuschläge von 5% auf 1% (pro Monat!) reduziert werden;
  • In Fällen, in denen ein Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung Arbeitslosengeld bezieht oder hilfebedürftig ist und daher Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II) hat, soll die Bundesagentur für Arbeit bzw. das
    Jobcenter die Krankenversicherungsbeiträge während des Leistungsbezugs zahlen;
  • Wer ohne Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung zuzurechnen ist (z.B. Selbstständige) und sich bis 31.12.2o13 dort versichert, braucht den ansonsten fälligen Prämienzuschlag (der bis zu 15 Monatsbeiträge betragen kann), nicht zu bezahlen;
  • Wer bereits privat krankenversichert ist und seine Beiträge nicht mehr bezahlen kann, wird automatisch in einen einheitlichen sogenannten Notlagentarif überführt. Dessen Leistungen sind auf absolute Notsituationen beschränkt, dafür beträgt der Beitrag auch nur etwa 100.- bis 125.- € im Monat. Es laufen dann also weniger neue Schulden auf, als üblicherweise in den normalen Tarifen.

 

Ohne Krankenversicherung? Jetzt bis Ende 2013 handeln!

Wer noch ohne eine Krankenversicherung ist, hat aus den oben genannten Gründen Anlaß, nun schnell bis Ende 2013 zu handeln. Offenbar machten von der Möglichkeit der Wiederversicherung mit zeitgleichem Schuldenerlass bislang nur vereinzelt Personen Gebrauch, wie der Haufeverlag gerade unter „Wenig Nachfrage nach Beitragsschuldenerlass“ meldet.

 

Wer hilft, wenn man ohne Krankenversicherung ist?

Das vorab: Wir können hier zwar informieren, Sie aber nicht beraten. Es gibt dafür zuständige Institutionen. Bestimmt wird man Ihnen auch bei Ihrer letzten Krankenkasse oder Krankenversicherung dazu Auskünfte erteilen.

Eine Beratung für Personen ohne Krankenversicherung bieten folgende Institutionen an:

 

Die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Tel.: 0800 0 11 77 22;

Das Bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit, Tel.: 030 340 6060-01.

 

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Alfredo Pavon  |   17. Dezember 2013 um 12:02 Uhr

Sehr verehrte Damen und Herren, ich möchte Ihren Rat zu folgenden Problem:
Ein Freund von mir hatte letztes Jahr in einem Restaurant als Koch gearbeitet. Im November ist er an einer schweren Lungenentzündung erkrankt. Er hat sich daraufhin in ärztliche Behandlung begeben. Dort wurde auch noch eine Art Polypen in seiner Luftröhre entdeckt, die dann im Hospital weggelasert wurden.
Sein Arbeitgeber, hat ihn einen Aufhebungsvertrag unterschreiben lassen zwecks Kündigung.
Ich muß dazu anmerken, dass „unser Patient“ mit Verträgen und ähnlichem blind auf beiden Augen ist.
Die Konsequenz war 1. kein Krankengeld, 2. 3 Monate Sperre am Arbeitsamt und noch schlimmer- nicht Krankenversichert während der Behandlung.
Jetzt soll er der IKK fast 5000 Euro zahen, gibt es da einen Ausweg aus den Dilemma?

Herzlichen Dank für eine Antwort

Im Auftrag für Herrn Pavon

H. Zimmermeyer

Matthias Helberg  |   17. Dezember 2013 um 16:29 Uhr

Sehr geehrter Herr Pavon,

wir können hier leider keine Beratung dazu anbieten. Aber einen Tipp weitergeben:

Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH kostenlos und anonym anfragen und beraten lassen: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Viel Erfolg.

Thomas Müller  |   1. August 2014 um 11:55 Uhr

Hallo Herr Helberg,

wissen sie ob es so etwas mit dem Schuldenerlassen bis Dez. 2013 auch für 2014 gibt oder etwas vergleichbares in Planung ist?

Danke

Thomas

Matthias Helberg  |   1. August 2014 um 12:02 Uhr

Hallo Herr Müller,

die Sozialverbände haben sich meines Wissens darum bemüht. Von einer konkreten Verlängerung oder Neuauflage ist mir jedoch nichts bekannt. Herzliche Grüße, Matthias Helberg

PFEIL DANIEL  |   21. Oktober 2015 um 19:16 Uhr

Hallo Helberg
Meine Lebensgefärtin mit der ich auch zwei Kinder habe wurde nun mit einem leichten Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert und es wurden alle u tersuchungen gemacht nun ist sie aber nicht krankenversichert wer kann uns Helfen wer kommt dafür auf ich selbst arbeite zwar bei der Müllabfuhr habe aber Privatinsovens

Matthias Helberg  |   21. Oktober 2015 um 21:01 Uhr

Hallo Herr Pfeil, am besten bei der Unabhängigen Patientenberatung beraten lassen, geht kostenlos und anonym -> http://www.patientenberatung.de/
Viel Erfolg und gute Besserung für Ihre Lebensgefährtin.

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