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Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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07
Mai
2013

BU Überschüsse – Umfrage von Stiftung Warentest

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Umfrage Stiftung Warentest zu Überschüssen in der BerufsunfähigkeitsversicherungStiftung Warentest macht eine Umfrage, wie sehr sich die Überschüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung ändern. Was hat es mit diesen Überschüssen und der Überschussbeteiligung auf sich?

 

Das Prinzip: Garantien und Überschüsse

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird zum einen die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente garantiert und zum anderen der dafür kalkulierte Garantiebeitrag. Wenn nun im Vergleich zur Kalkulation weniger Versicherte berufsunfähig werden und weniger Kosten anfallen, entstehen Überschüsse. Weitere Überschüsse können entstehen, wenn ein Versicherer Teile der Beiträge anlegt und aus den Kapitalanlagen Erträge erzielt. Da niemand genau sagen kann, wie hoch die Kosten oder Erträge der Zukunft ausfallen werden, kann die Höhe solcher Überschüsse auch nicht garantiert werden: Sie sind in der Höhe variabel – je nach Lage. An solchen Überschüssen werden Sie als Kunde auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung beteiligt. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

 

Welche Arten der Überschussbeteiligung gibt es?

Als Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden Sie – je nachdem, was der jewelige Versicherer anbietet und Sie davon gewählt haben – auf eine der folgenden Arten an den Überschüssen beteiligt:

  • Überschussbeteiligung Bonusrente: Bedeutet, Sie zahlen den vollen Garantiebeitrag. Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente besteht dann aus zwei Teilen: Der garantierten Rente und der in der Höhe nicht garantierten ‚Bonusrente‘, die aus den Überschüssen finanziert wird. Sie wissen also genau, welchen Beitrag Sie über die Jahre zahlen müssen, nur die Höhe der gesamten BU-Rente ist variabel;
  • Überschussbeteiligung verzinsliche Ansammlung: Auch hier zahlen Sie den vollen garantierten Beitrag. Ein Teil davon (nämlich der deklarierte Überschussanteil) wird vom Versicherer festverzinslich, also mit einem wiederum garantierten Rechnungszins, angelegt und spätestens bei Vertragsende ausgezahlt. Auch hier wissen Sie, welchen Beitrag Sie zahlen müssen. Was sich am Ende als Summe der Überschüsse ergibt, kann jedoch niemand sagen;
  • Überschussbeteiligung Fondsansammlung: Wie bei der verzinslichen Ansammlung, nur dass die Überschüsse in Investmentfonds angelegt werden, also ohne eine garantierte Verzinsung;
  • Überschussbeteiligung Sofortverrechnung: Hierbei werden die Überschüsse sofort mit dem Garantiebeitrag verrechnet. Dadurch ist der Beitrag, den man für die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, geringer. Oft wird dieser zu zahlende Beitrag „Nettobeitrag“ genannt. Sie wissen also genau, wie hoch Sie abgesichert sind, was dafür im Laufe der Jahre real zu zahlen ist, kann sich ändern.

 

Was will Stiftung Warentest nun bezüglich der Überschüsse wissen?

Stiftung Warentest möchte wissen, wie konstant bei der Überschussbeteiligung Sofortverrechnung der zu zahlende Nettobeitrag ist: Änderte er sich in der Vergangenheit eher wenig oder ist er von starken Schwankungen betroffen?
Hier lesen Sie den entsprechenden Beitrag von Stiftung Warentest.  Und hier geht es direkt zur Umfrage von Stiftung Warentest zu den Überschüssen. Tipp: Am besten vorher die Unterlagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung heraussuchen…

Die Ergebnisse werden sicherlich interessant sein. Wenn auch wegen der anonymen Online-Umfrage nicht sehr belastbar.

 

Welche Überschussbeteiligung ist für eine BU empfehlenswert?

Das ist wieder einmal Geschmackssache und alles mit Vor- und Nachteilen verbunden, siehe oben. Allerdings wählt der weitaus größte Teil unserer Kunden die Beitragsverrechnung: So bleibt die finanzielle Belastung möglichst niedrig und die Absicherungshöhe verbindlich. Ob allerdings die Höhe des zu zahlenden Nettobeitrages entscheidend sein sollte? Das finde ich nicht: Angesichts steigender Zahlen bei den Leistungsfällen und aus Ursachen, die man früher so nicht erwartet hätte (Psychische Erkrankungen) muss man davon ausgehen, dass die Überschüsse zukünftig eher geringer, als höher ausfallen werden. Wer bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung den Garantiebeitrag außer Acht gelassen hat, könnte sich dann mehr als wundern. Ich persönlich messe jedenfalls dem Garantiebeitrag eine höhere Bedeutung zu, als dem Nettobeitrag allein. Sicher ist sicher…

 

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