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08
Apr
2013

Allianz erfindet neuen Beruf: Den Korrespondenzvermittler

Kategorie: Verbraucherschutz, Versicherungsmakler  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  3 Kommentare

Mit 3 Tagen Verspätung, also am 04. April, erfindet die Allianz einen neuen Beruf: Den „Korrespondenzvermittler„. Was mag das sein: Jemand, der Korrespondenz vermittelt – also so eine Art Briefzusteller? Oder vielleicht ein Vermittler, der hin und wieder Post erhält im Gegensatz zu denjenigen, die hinter dem Mond leben? Eine neue Geschäftsidee? Oder vielleicht der ideale Versicherungsvermittler, weil er den Versicherer nichts kostet?

Von der Allianz erfunden: Der Korrespondenzvermittler

 

Korrespondenzvermittler – neuer Name, altes Problem

Wenn ein Versicherer mit einem Versicherungsmakler zusammen arbeiten will, geht es meist hauptsächlich um drei Dinge:

  1. Der Versicherer möchte möglichst viel Neugeschäft, also zusätzliche Versicherungsverträge, die vom Makler vermittelt werden sollen;
  2. Der Versicherungsmakler ist für seine Arbeit darauf angewiesen, dass er zeitnah und möglichst einfach im Handling alle notwendigen Informationen nicht nur über neue Produkte, sondern auch die mit seinen Mandanten bestehenden Versicherungsverträge erhält; also beispielsweise Versicherungsscheine und Nachträge, Schreiben über Beitragserhöhungen, gemeldete und regulierte Schadensfälle usw.;
  3. Der Versicherer teilt mit, welchen Anteil der in die Versicherungsprämien einkalkulierten Vergütung (Courtage) er dem Versicherungsmakler zukommen lassen will.

Nun will aber nicht jeder Versicherer mit jedem Versicherungsmakler zusammen arbeiten: Vielleicht aus Prinzip nicht, vielleicht weil er davon ausgeht, dass bereits Punkt 1 oben sich nicht erfüllen wird. So weit, so schlecht (denn ein Makler unterscheidet sich vom Vertreter nun einmal dadurch, dass er dem Versicherer eben nicht verpflichtet ist, sondern dem Kunden).

 

Versicherer-Strategie: Vergütung einbehalten, Makler leer ausgehen lassen

Was machen in der beschriebenen Situation nun Versicherer und Makler, wenn dieser Mandanten mit Verträgen bei jenem hat (Klarer: Beide haben gemeinsame Kunden)? Der Versicherungsmakler kann seine Aufgabe nur dann gut ausüben, wenn er hinsichtlich bestehender Verträge auf dem Laufenden bleibt. Er wird also wohl oder übel entweder das Mandat für einen solchen Vertrag nicht annehmen können (doof für den Kunden), oder er lässt sich die Post / Korrespondenz des Versicherers an den Kunden im Original oder in Kopie zustellen: Ohne eine Vergütung. Eine solche Tätigkeit stellt sich die Allianz nun wohl unter dem Begriff „Korrespondenzvermittler“ vor und versendete ein entsprechendes Rundschreiben.

Lachender Dritter im Bunde dürfte jedenfalls der Versicherer sein: Der Kunde möchte von einem ‚fremden‘ Makler betreut werden – und nicht mehr vom bisherigen Vermittler; letzterer muss nicht mehr tätig werden (und darf es unter Umständen aus Datenschutzgründen auch gar nicht mehr!) Der Versicherer senkt in der Situation jedoch nicht den vom Kunden zu zahlenden Versicherungsbeitrag, weil der Versicherungsmakler nun die Betreuung übernimmt. Nein, der Kunde soll auch weiterhin schön die Beiträge in gleicher Höhe zahlen – und der Versicherungsmakler entweder umsonst arbeiten, oder sich beim Kunden eine zusätzliche Vergütung abholen. Der Kunde würde dann für die Betreuung doppelt zahlen: Einmal an den Versicherer (der irgendetwas damit macht – aber was eigentlich?) plus einmal an den Versicherungsmakler, der die Betreuung übernimmt. Das kann es auch aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht sein.

 

Fazit zum „Korrespondenzvermittler“

Es wird in der Branche so viel über Vergütungsfragen diskutiert: Darüber, wer wen für was und wie transparent bezahlen soll. Das Thema Korrespondenzvermittler / Korrespondenzmakler gehört mit in diese Diskussion.

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Jürgen Hartenstein  |   11. Juni 2014 um 10:21 Uhr

Das macht nich tnur die Allianz
ERGO überträgt auch grundsätzlich nicht, noch nicht einmal Eigenverträge !!!

Michael Schreiber  |   21. Juli 2015 um 17:34 Uhr

Habe heute auch mal wieder eine solche Nachricht erhalten und umgehend per Fax an die Allianz beantwortet.
Inhalt: eine Frage + Anforderung einer Bestätigung
Ich habe natürlich gefragt aus welchem Grund die in den Beitrag eingerechnete Courtage nicht an den gezahlt wird der den Vertrag betreut. Kunde zahlt ja schließlich immer noch den exakt gleichen Beitrag und nicht etwa einen um die Courtage verminderten Beitrag.
Folgerichtig habe ich eine Bestätigung der Allianz Lebensversicherung AG darüber angefordert, dass die Versicherung die in den Beitrag eingerechnete Vergütung für sich behält und an niemanden ausbezahlt wird…

Matthias Helberg  |   21. Juli 2015 um 21:30 Uhr

Gut gemacht, Kollege!

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