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Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
11
Feb
2013

Achtung Selbständige – wo ist Ihr Notfallplan?

Kategorie: Versicherungen  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  5 Kommentare

Notfallplan - bei Selbständigen noch oft nicht vorhandenNotfallplan? Für Selbständige hat das eigene Unternehmen meist einen immensen Wert: Es ist der Ort, an dem man ‚der Chef’ ist, in dem man nahezu beliebig seine Ideen einbringen und erproben kann und wo man sich Tag für Tag aufs Neue bewähren muss. Und natürlich soll dieses eigene Unternehmen den Selbständigen und vielleicht auch seine Familie ernähren. Kein Wunder also, dass so viele Selbständige sehr an ihrem Unternehmen hängen und es mit viel Herzblut betreiben. Wie sähe es aber aus, wenn der Selbständige durch Krankheit oder Unfall wochen-, monatelang, oder gar auf Dauer ausfällt?

 

Krankheit oder Unfall dürfen nicht passieren

In der Wahrnehmung vieler Selbständiger finden Krankheiten oder Unfälle schlicht nicht statt. Viele schleppen sich mit Erkrankungen zur Arbeit, mit denen wohl jeder Angestellte zu hause bleiben würde. Motto: „Irgendwie muss es ja weitergehen.“ Am Unternehmen eines Selbständigen hängt schlicht seine Existenz. Egal aber, wie groß Hingabe, Einsatzbereitschaft und Motivation sind: Für jeden Selbständigen und in jedem Beruf gibt es gesundheitliche Beeinträchtigungen, die das Arbeiten einfach unmöglich machen. Für den einen wird es vielleicht die Wirbelsäule sein, für den nächsten Burnout oder andere psychische Erkrankungen und wiederum ein anderer wird durch einen Schlaganfall aus dem Arbeitsalltag gerissen: Man kann und sollte versuchen, dem durch eine bewusste Lebensweise entgegenzusteuern, letztlich ausschließen kann man freilich nicht, dass es einen eines Tages doch selbst ‚erwischt’. Und dann?

 

Fragen, um für den Notfall gewappnet zu sein

Wenn der „Tag X“ morgen da ist und Sie als Selbständiger nicht mehr arbeiten können – wer tut dann Ihre Arbeit? Wer hat den Schlüssel zum Büro oder zur Werkhalle? Wer die Passwörter für PC und Laptop? Wer kennt sich mit der Kundenverwaltungssoftware aus, wer kann über die Bankkonten verfügen – und sei es nur, um simple Rechnungen zu überweisen? Wer kann überhaupt geschäftlich für das Unternehmen eines Selbständigen tätig werden und verfügt über entsprechende Vollmachten? Kann Ihre bisherige Arbeit durch einen Dritten zumindest eine Zeitlang getan werden? Sind dafür Kapitalreserven da? Oder sind Sie die einzigartige große Vertrauensfigur für Ihre Kunden? Die personifizierte Kreativität Ihres Unternehmens? Alleiniger Know-how-Inhaber? Wie lange kann Ihr Unternehmen ohne Sie auskommen? Und wie lange können Sie sich zumindest finanziell über Wasser halten, wenn Sie auch beim besten Willen nicht arbeiten können und Ihr Unternehmen keinen Ertrag mehr abwirft? Wie sieht Ihr Notfallplan aus?

 

Einen Notfallplan muss man vor dem Notfall haben – wie Rettungsboote an Bord vor dem Start einer Seereise

Schon die paar oben genannten Fragen zeigen: Ist der Notfall erst einmal da, ist es zu spät, um darüber nachzudenken. So, wie es zu spät ist, an Rettungsboote und Schwimmwesten erst dann zu denken, wenn das Schiff bereits zu sinken droht. Noch vor dem Start einer Seereise müssen ausreichend Rettungsboote und Schwimmwesten an Bord sein – oder würden Sie sonst mitreisen?

Machen Sie als Selbständiger Ihren Notfallplan, solange der Ernstfall noch nicht da ist. Einen Notfallplan für Ihr Unternehmen und einen zweiten Notfallplan für sich persönlich.

Der persönliche Notfallplan für einen Selbständigen muss unter anderem Quellen für ein Ersatzeinkommen beinhalten. Das muss dann zur Verfügung stehen, wenn das eigene Unternehmen als Einkommensquelle versiegt.

Solche alternativen Einkommensquellen können oft nur durch Versicherungen erreicht werden:

Das Krankengeld bzw. eine Krankentagegeldversicherung, die für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit vorübergehend einspringt;
eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei dauerhafter Beeinträchtigung eine monatliche Rentenzahlung bis zur Altersrente erbringt;
eine Unfallversicherung, die nach dem Eintritt einer durch einen Unfall verursachten Invalidität einen Geldbetrag zahlt;
eine Dread Desease Police, die beim Eintritt bestimmter besonders schwerer Erkrankungen eine einmalige Versicherungssumme zur beliebigen Verfügung bereitstellt.

 

Update 03.04.2013 zum Beitrag „Achtung Selbständige – wo ist Ihr Notfallplan?“

Eine sehr gute Aufstellung, woran man als Selbständige(r) hinsichtlich eines Notfallplanes denken sollte, hat auch die „Akquisefachfrau“ Martina Bloch in Ihrem Blog unter dem Titel „Nicht mehr arbeitsfähig! Und nun? Akquisefachfrau berichtet“ veröffentlicht – am eigenen Leib erfahren. Wünsche Gute Besserung von hier aus!

 

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    Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres ganz persönlichen Notfallplan s.

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Martina Bloch  |   3. April 2013 um 13:58 Uhr

    Vielen Dank für die guten Wünsche, ich bin wieder gesund und voller Arbeitslust!

    Matthias Helberg  |   3. April 2013 um 14:06 Uhr

    Hallo Frau Bloch, dann korrigiere ich mich natürlich: Bleiben Sie gesund 😉

    Martina Bloch  |   3. April 2013 um 20:58 Uhr

    🙂 Danke, nehm ich.

    Rechtsanwalt Axel Pabst, Hofheim  |   5. Juli 2013 um 13:32 Uhr

    Hallo Herr Hellberg,

    toller Beitrag zu einem wirklich wichtigen Thema! Ich habe heute hierzu auch einen Beitrag verfasst, speziell aus der Perspektive einer Anwaltskanzlei. Lässt sich aber natürlich auf viele Unternehmen übertragen :

    Matthias Helberg  |   5. Juli 2013 um 13:42 Uhr

    Hallo Herr Pabst, schönen Dank! Ich poste dann auch mal gleich den Link zu ihrem Blogbeitrag, sonst müssen die Leser hier so lange suchen… 😉 Viel Erfolg: http://pabstblog.de/2013/07/haben-sie-schon-einen-notfallplan-fur-ihre-anwaltskanzlei/

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