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Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
03
Jan
2013

Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot : Was nutzen Listenpreise?

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  7 Kommentare

Oft werden wir nach einem Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot gefragt: Jemand will sich versichern und natürlich gerne wissen, was das kostet. Ein pauschales Angebot oder ein Preisvergleich nutzt allerdings so viel, wie der Listenpreis beim Autohersteller.

Beim Kauf eines Neuwagens erfahren Sie den wirklichen Kaufpreis erst dann, wenn der Händler weiß, welche (Sonder-) Ausstattung Ihr neuer Wagen haben soll. Ähnlich verhält es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Dort erfahren Sie die konkret für Ihre Person geltenden Konditionen auch erst dann, wenn der Versicherer sich an Hand der ihm vorliegenden Informationen einen Eindruck von seinem Risiko machen konnte. Wie sehr sich durch diese Risiko- und Gesundheitsprüfung die konkreten Konditionen im Vergleich zum ursprünglichen Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot ändern können, erfahren Sie in diesem Artikel.

  Ein pauschales Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot ist wie ein solcher Preisvergleich ähnlich unbrauchbar, wie der Listenpreis beim Neuwagenkauf.

 

Praxis-Beispiel: Berufsunfähigkeitsversicherung für Diplom Informatiker

Im Herbst 2012 wandte sich ein Diplom Informatiker an uns mit dem Wunsch einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit in Höhe von 2.000.- EUR Monatsrente. An gesundheitlichen Einschränkungen (zur Aufarbeitung der Gesundheitshistorie drängen wir stets aus guten Gründen) waren bekannt: Leicht erhöhter Blutdruck, einmalige Herzrythmus-Störungen mit stationärer Untersuchung, Nackenschmerzen, die durch Massagen behandelt worden waren, eine Bronchitis, die ausgeheilt war. Ein Jahr nach den Herzrythmus-Störungen war bereits ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt worden, der damals jedoch abgelehnt worden war. Seitdem waren einige Jahre vergangen.

So sahen die Listenpreise im Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot aus

Auf Basis der Kundenwünsche und unserer Hinweise auf Qualitätskriterien kamen sechs Versicherer in die nähere Auswahl: Alle unter den Top Ten Anbietern, was die Qualität des Versicherungsschutzes einer Berufsunfähigkeitsversicherung angeht. Und wie es so ist: Alle auch mit Unterschieden im Detail und jeder mit Vorteilen und Nachteilen. DIE beste Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eben nicht (außer man arbeitet für einen Strukturvertrieb, der nur einen Versicherer / Konzern im Koffer hat…).

Und so sahen die Beiträge zunächst bei diesem pauschalen Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot aus:

VersichererBrutto-Beitrag / MonatNetto-Beitrag / Monat
Versicherer A125,00 €87,00 €
Versicherer B130,00 €102,00 €
Versicherer C200,00 €132,00 €
Versicherer D173,00 €103,00 €
Versicherer E222,00 €148,00 €
Versicherer F147,00 €87,00 €

Die Namen der Versicherer sollen hier keine Rolle spielen, in anderen Fällen gäbe es sicherlich andere Konstellationen; jeder Fall ist anders. Der garantierte Beitrag ist der, den der Versicherer für die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert. Durch die Beteiligung des Kunden an den Überschüssen, die sofort mit diesem garantierten Beitrag verrechnet werden, ergibt sich der zu zahlende Nettobeitrag. Weil die Höhe der Überschüsse nicht garantiert werden kann, ist auch dieser Nettobeitrag nicht garantiert.

Bei solchen Listenpreisen sehen die meisten Interessenten direkt nach dem Beitrag, den sie zahlen sollen, also dem Nettobeitrag. Viele würden also wohl bei Versicherer A oder F einen Antrag stellen,  vielleicht mancher auch bei Versicherer B. Hier liegt aber ja ein etwas schwererer Fall vor: Mehrere Vorerkrankungen und bereits ein abgelehnter Antrag. Dürfte bei allen Versicherern schwierig werden – oder was meinen Sie? Und wenn es denn einen Versicherer gäbe, der eher zu einer akzeptablen Annahme neigen könnte, dann doch sicherlich einer der beiden teureren C oder E ? Und wie geht man nun bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor, wenn man einiges an Vorerkrankungen (oder auch besonderen Berufen, gefährlichen Hobbys) angeben muss? Bei einem Versicherer nach dem anderen einen Antrag stellen, bei mehreren gleichzeitig? Risikovoranfragen stellen? Das kann man nur im Einzelfall entscheiden – wenn alle Informationen auf dem Tisch liegen.

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Risikoprüfung: Was aus einem pauschalen Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot werden kann

Und so fielen die Antworten der Versicherer aus:

VersichererEinschränkungNetto-Beitrag, real 
Versicherer AAblehnung
Versicherer B25 % Risikozuschlag133,85 €
Versicherer CLeistungsausschluss Wirbelsäule und Fuß, 80% Risikozuschlag235,00 €
Versicherer DLeistungsausschluss Wirbelsäule, nur 1.900 € versicherbar, Risikozuschlag126,30 €
Versicherer EAblehnung
Versicherer FLeistungsausschluss Wirbelsäule, 50% Risikozuschlag130,50 €

Ablehnung bedeutet, es kommt kein Vertrag zustande. Ein Leistungsausschluss z.B. für die Wirbelsäule bedeutet, dass bei der Feststellung des Grades der Berufsunfähigkeit Erkrankungen der Wirbelsäule nicht berücksichtigt werden. Für Erkrankungen der Wirbelsäule besteht dann also kein Versicherungsschutz. Ein Risikozuschlag bedeutet ein erhöhter Versicherungsbeitrag, weil aus Sicht des Versicherers das Risiko, berufsunfähig zu werden, im konkreten Fall ebenfalls erhöht ist.
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Fazit zu pauschalen Berufsunfähigkeitsversicherung Angeboten

Zahlen und Beiträge nach Listen, oder ein pauschales Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot nutzen nichts, weil sie nicht Ihre ganz persönlichen konkreten Umstände berücksichtigen können. Das gilt gleichermaßen für jeglichen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich – auch für unseren eigenen.

Arbeiten Sie Ihre Gesundheitshistorie gewissenhaft auf. Erfragen Sie über uns noch vor einer Antragsstellung, wie verschiedene Versicherer Ihr Risiko bewerten – diesen Service bieten wir Ihnen kostenlos. Erst wenn diese Antworten vorliegen, ist es Zeit, im Detail zu vergleichen und sich zu entscheiden.

 

Nachtrag vom 20.02.2013 zum Artikel „Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot : Was nutzen Listenpreise?“

Sollte jemand den Eindruck haben, dass es in diesem Artikel um Kritik an einer bestimmten Vergleichssoftware für die Berufsunfähigkeitsversicherung gehen: Sie irren. Die insgesamt erforderlichen Informationen insbesondere zur Gesundheitshistorie erfährt der Versicherer erst bei Antragsstellung, oder vorher im Vorfeld über eine Risikovoranfrage. Bislang ist mir KEINE Vergleichssoftware für die Berufsunfähigkeitsversicherung bekannt, die diese Informationen direkt in den Versicherungsvergleich einfließen lassen könnte.  Wenn alle Menschen ihr Leben lang kerngesund wären, könnte man mit solchen Listenpreisen arbeiten. Dann könnten sie auch zutreffen. Aber wer ist das schon?

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    Kommentare zu diesem Beitrag

    Matthias Helberg  |   3. Januar 2013 um 16:54 Uhr

    WOW: 30 Facebook – Likes innerhalb 2 Stunden. Das ist Rekord-verdächtig. Besten Dank!

    Hans@VersicherungsKarrieren  |   14. Januar 2013 um 20:34 Uhr

    Wirklich hervorragender Bericht. Genau aus dem Grund sollten Finanzberater die dämlichen Vergleichsrechner von ihren Webseiten nehmen. Darüber findet man nachhaltig weder Antragsteller noch zahlende und bleibende Kunden.

    Was hat das mit Service zu tun? Vergleichsrechner sind Werkzeuge für Profis.

    Oder sitzen Finanzberater bei Zahnschmerzen am Küchentisch und bohren ihre Karies selbst heraus?

    – Hans Steup, Berlin

    Hermann  |   29. Januar 2013 um 18:05 Uhr

    Echt super.

    Die Darstellung auflistung und wichtige informationen. Es ist sehr wichtig, gerade bei der BU
    vor Vertragsabschluß, zu wissen mit wem man es zu tun hat und natürlich was einen erwarten kann. Man sieht hier gleich das man es mit einemFachman zu tun hat.
    😉

    LG

    Baumgartner  |   22. März 2013 um 15:19 Uhr

    Hallo zusammen,
    erstmal super Artikel, sehr gut geschrieben.

    Aber ne Kleinigkeit ist mir aufgefallen. Warum ist die Allianz der einzige Versicherer, wo der Zahlbeitrag höher ist als der Garantierte? Stimmt das so, oder ist das nen Schreibfehler? ^^

    Matthias Helberg  |   22. März 2013 um 16:19 Uhr

    Hallo Herr Baumgartner,
    Danke für Ihre Rückmeldung. Das ist der eingebaute Fehler als Erfolgserlebnis für Ganz-Genau-Hinseher 😉 Die Zahlen in der Tabellen-Grafik dienen nur der Illustration. Und selbst wenn sie gestimmt hätten: Das war vor Einführung der Unisex-Tarife – also längst vergangen und heute für nichts mehr zu gebrauchen. Auch bei der Allianz werden Überschüsse erzielt, sodaß bei Sofortverrechnung der Überschüsse der zu zahlende Beitrag niedriger, als der Garantie-Beitrag ist.

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