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04
Dez
2012

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen: Den BU-GAU verhindern

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  5 Kommentare

Das Wichtigste beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Gesundheitsfragen richtig beantworten, vorher die eigene Gesundheitshistorie in Ruhe aufarbeiten. Falls die Annahme durch den Versicherer nicht klar ist: Risikovoranfragen bei unterschiedlichen Versicherern stellen lassen bevor ein Antrag unterschrieben wird.

 

Wer noch immer an der Richtigkeit dieser Aussage und unserer langjährigen Arbeitsweise zweifelt, möge sich jetzt diesen Beitrag von ZDF / Wiso zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung ansehen (Hinweis: Leider dürfen Sender wie das ZDF die Beiträge nur 1 Jahr online stellen, wir haben daher den Link auf https://web.archive.org/web/20161021013305/http://www.zdf.de:80/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/436? entfernt).

 

Beispiel für unrealistisch beantwortete Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen:

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen - können die so beantwortet sein

Alle Gesundheitsfragen wurden verneint. Die Kopie dieser Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen in einem etwas älteren Antrag haben wir bei einer neuen Mandantin gefunden. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung war sie 33 Jahre alt. Und „selbstverständlich“ war sie in dem abgefragten Zeitraum mehrfach bei Ärzten gewesen und sogar mehrtägig im Krankenhaus.

 

Gesundheitsfragen: Lügen und Lügen lassen?

Es ist mir immer etwas schleierhaft, warum Verbraucher in solchen Situationen anscheinend den mündlichen Aussagen des Vermittlers mehr Vertrauen schenken („Das brauchen Sie nicht anzugeben“) und sich zum Schwindeln / Lügen / zur Anzeigepflichtverletzung (suchen Sie sich bitte das Ihnen genehmere Wort aus) anstiften lassen, statt die recht klaren schriftlichen Fragen des Versicherers aufrichtig zu beantworten?

Es ist mir allerdings inzwischen ebenfalls etwas suspekt, wenn Versicherer so ausgefüllte Anträge ohne Rückfrage annehmen und policieren. Wäre es in solchen Fällen nicht eine Maßnahme im Sinne des Verbraucherschutzes, Antragsteller noch einmal dazu zu ermuntern, in Ruhe alle Fragen nochmals zu lesen und die Antworten zu überdenken? Das Vertrauen, dass Verbraucher Gesundheitsfragen in Anträgen stets richtig und vollständig beantworten, könnte unbegründet sein – zumindest, wenn man den WISO Beitrag gesehen hat. Dazu allerdings müssten Versicherer eine etwas kritischere Einstellung zum eigenen Vertrieb einnehmen.  Die vielen korrekt arbeitenden Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler hätten für solche Rückfragen vom Versicherer an den Kunden bestimmt Verständnis.

Tatsächlich gibt es aber Versicherer, die in Bezug auf ihren (Struktur-) Vertrieb diesen geradezu hochloben, statt kritisch zu hinterfragen, wie dieses schöne Beispiel zeigt:

Versicherer und Strukturvertrieb: Arbeiten im Sinne des Kunden?In den Augen eines Kunden wird das wohl bedeuten (sollen), dass alles schon seine Richtigkeit hat, oder? Der Text stammt übrigens aus der Zusendung des Versicherungsscheins zu dem oben gezeigten Antrag mit den Nein – Nein – Nein – Antworten auf die Gesundheitsfragen.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen – die Realität

Die eigene Gesundheit und erst recht die Aufarbeitung der Gesundheitshistorie ist ein wahrlich intimes Thema. Dennoch können Sie es sich beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersparen. Aber Sie können entscheiden, wem Sie sich anvertrauen.

Wenn Sie die eine oder andere Vorerkrankung hatten, oder noch Folgen bestehen, kann es sein, dass Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit Risikozuschlag bekommen, oder mit Leistungsausschlüssen.

Bei bestimmten Erkrankungen / Behandlungen wird vermutlich kein Versicherer Versicherungsschutz bieten; das gilt bereits für viele psychische Erkrankungen / Behandlungen, oder beispielsweise Tinitus und erst recht für schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder auch Suchten wie Drogenabhängigkeit.

Machen Sie im Antrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung falsche oder unvollständige Angaben, kann der Versicherer 10 Jahre lang im Leistungsfall den Vertrag anfechten, müsste dann also keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen und könnte Ihre gezahlten Beiträge behalten.

Gehen Sie auf eigene Faust vor, riskieren Sie abgelehnte Anträge oder Angebote mit Erschwernissen und erleichtern sich damit nicht gerade eine positivere Antragsprüfung beim nächsten Versicherer. Unter Umständen verbauen Sie sich damit sogar selbst Alternativ-Lösungen, wie diese Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsfragen.

 

Fazit zum Artikel „Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen: Den BU-GAU verhindern“

Siehe Absatz 1.

Über die Gefahren eines BU-GAU’s (größter anzunehmender Unfall) habe ich bereits hier berichtet.

Der Vorteil von Risikovoranfragen wird hier geschildert.

Die korrekte Vorgehensweise zahlt sich für Sie aus: Anerkannte Berufsunfähigkeitsrenten unserer Kunden.

 

Nachtrag vom 22.01.2013 zu Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen

Warum soll es mehr als sinnvoll sein, sich insbesondere als gesetzlich Krankenversicherter vor der Beantwortung von Gesundheitsfragen von seinen Ärzten einen sogenannten Laufzettel ausdrucken zu lassen, auf dem Behandlungsdaten und -Diagnosen hervorgehen? Darüber berichtet folgender Artikel der Welt: 53.000 Fälle von Krankenkassen-Abrechnungsbetrug.

 

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    Kommentare zu diesem Beitrag

    Pritti  |   4. Dezember 2012 um 15:18 Uhr

    Danke für die Info, sehr aufschlussreich!

    Frank Rindermann FRF Finanzmakler  |   5. Dezember 2012 um 11:52 Uhr

    Hallo Herr Kollege,

    ein schöner Artikel, den möglichst viele Verbraucher lesen sollten. Hoffentlich werden so die unseriösen „Das-müssen-wir-nicht-angeben“-Berater entlarvt.
    Sie sprechen die Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer an. Hier sollte aber auch betont werden, dass die Anfechtung nur bei „arglistiger Täuschung“ möglich ist. Zur Arglist gehört definitiv nicht das Verneinten von erheblichen Sachverhalten aufgrund von Nachlässigkeit oder auch dem nicht erkennen eines erheblichen Umstandes. Für den Kunden ist eine Kündigung oder ein Rücktritt ebenso schlimm … und kommt häufiger vor, als die Anfechtung.

    Mit kollegialem Gruß
    Frank Rindermann
    FRF Finanzmakler

    Matthias Helberg  |   5. Dezember 2012 um 12:09 Uhr

    Hallo Herr Rindermann,

    ich wollte es nicht zu juristisch ausdrücken und in die Details gehen.
    Allerdings teile ich auch nicht die Auffassung, ein Rücktritt sei eben so schlimm: Um als Versicherer bei einen Rücktritt vom Vertrag leistungsfrei zu bleiben, muss Kausalität vorliegen, der verschwiegene Umstand muss also mit der Ursache der BU zu tun haben. Das ist bei einer Anfechtung nicht erforderlich.

    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Basti  |   12. Dezember 2012 um 13:17 Uhr

    Schöner Beitrag.

    Diese sagen wir mal stillschweigene Toleranz der Versicherungsgesellschaften kann ich mir nur so erklären, dass sie die Beiträge der Leute sehr gern mitnehmen und sich, wenn es denn zur Berufsunfähigkeit kommt, „geschmeidig“ mit einer Anfechtung des Vertrages aus diesem zurückziehen.

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