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01
Mrz
2012

Provisionsabgabeverbot für Versicherungen gefallen. Oder doch nicht?

Kategorie: Verbraucherschutz, Versicherungsvertrieb  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

„Provisionsabgabeverbot für Versicherungen gefallen“ melden heute vormittag einige Medien. Das Versicherungsjournal titelt gleich gar „Vermittler dürfen Provisionen weitergeben“. Es geht dabei um einen Rechtsstreit um das sogenannte Provisionsabgabeverbot. Bislang war es Versicherungsvermittlern seitens der Aufsichtsbehörden verboten, ihren Kunden Vergünstigungen für den Abschluss einer Versicherung einzuräumen. Ein Vermittlerbetrieb hatte Anfang 2011 dagegen geklagt und vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen die BaFin geklagt. Immerhin hatte man von dort Bußgelder bis zu 40.000 EUR bei Verstößen zu erwarten.

Provisionsabgabeverbot aufgehoben oder nicht?

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main urteilte (24. Oktober 2011, Az.: 9 K 105/11.F), dass das Provisionsabgabeverbot zu unbestimmt sei und hielt es in der derzeitigen Form für nicht zulässig. Dagegen hatte die BaFin Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Diese Sprungrevision wurde nun – für die Branche überraschend – zurück gezogen.

Aber was gilt nun?

Manchmal hilft eine kleine Anfrage. Hier die Antwort der Pressesprecherin der BaFin, Kathi Schulten, auf meine Frage:

„Sehr geehrter Herr Helberg,

 die BaFin hat die Revision (gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main zum Provisionsabgabeverbot) am 17. Februar zurückgenommen. Nach weiterer eingehender Prüfung halten wir den konkreten Einzelfall nicht für geeignet, die Rechtsmäßigkeit des Provisionsabgabeverbots als Ganzes höchstrichterlich klären zu lassen. Die BaFin wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anlass nehmen, das Verbot grundsätzlich zu überprüfen. Bis zum Abschluss der Prüfungen wird die BaFin zunächst keine Verfahren durchführen

Mit freundlichen Grüßen

Kathi Schulten

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

PressereferentinVersicherungsaufsicht und Öffentlichkeitsarbeit

Georg-von-Boeselager-Straße 25

53117 Bonn“

Demnach ist der Ausgang aus meiner Sicht weiterhin offen. Vermittler haben lediglich die Information, dass derzeit keine Bußgeldverfahren durchgeführt werden. Persönliche Einschätzung: Der Damm ist gebrochen und wird nicht wieder zu stopfen sein. Faktisch ist damit das Provisionsabgabeverbot gefallen.

 

Nachtrag vom 14.03.2012 zum Artikel „Provisionsabgabeverbot für Versicherungen gefallen. Oder doch nicht?“

Für unseren Berufsverband, die INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. hat der Kollege Wilfried E. Simon Stellung zum Provisionsabgabeverbot bezogen. Die Stellungnahme erschien zwischenzeitlich im versicherungstip (vt) aus dem markt-intern Verlag. Sie können die Beilage „Das Provisonsabgabeverbot steht auf der Kippe“ hier downloaden.

 

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