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21
Jan
2012

Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung gut und empfehlenswert?

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

In vielen Internetforen kann man Fragen von Usern finden in der Art wie „Welche Berufsunfähigkeitsversicherung ist gut und empfehlenswert?“ Es ist nur zu verständlich, dass Laien Tipps für die Entscheidung über die Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung suchen: Das Thema ist wirklich sehr komplex.

Berufsunfähigkeitsversicherung gut und empfehlenswert?Jede Unachtsamkeit und jede leichtfertige Entscheidung können sich später bitter rächen, weil sie oft nicht zu korrigieren sind. Dass selbst Verbraucherschützer einen in die Irre treiben können, hat neulich erst die Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest gezeigt. Meine Kritik an diesem Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2011 von Finanztest können Sie hier lesen, wenn Sie mögen.

 


Übersicht

 

Vor der Prüfung, wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung gut und empfehlenswert ist

Zu Beginn möchte ich erneut darauf hinweisen, dass letztlich nicht Sie sich die Berufsunfähigkeitsversicherung aussuchen können, sondern die Versicherer entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie Sie versichern wollen. Weiterhin empfehle ich, meine Hinweise zur Aufarbeitung der Gesundheitshistorie im Artikel ‚Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht’ zu lesen. Weitere grundlegende Hinweise zur Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung  finden Sie in meinen „10 Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung“.

In diesem Artikel „Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung gut und empfehlenswert?“ soll es nun um einige der wichtigsten Versicherungsbedingungen und Klauseln zur Berufsunfähigkeitsversicherung gehen. Diese sind deshalb von entscheidender Bedeutung, weil sie (in aller Regel) während der gesamten Vertragslaufzeit nicht geändert werden können und Grundlage für die Entscheidung des Versicherers werden, ob im Fall des Falles die Berufsunfähigkeitsrente auch wirklich anerkannt wird.

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Definition von Berufsunfähigkeit und Beruf

Für seit 2008 neu abgeschossene Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es eine gesetzliche Definition, wann man als berufsunfähig gilt:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Berufsunfähigkeitsversicherungen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, können andere (schlechtere) Definitionen beinhalten. Kann man seinen Beruf ganz oder vollständig nicht mehr ausüben, entspricht das 100 %  Berufsunfähigkeit. Die meisten Tarife leisten bereits ab 50% Berufsunfähigkeit die volle versicherte Rente. Ist man zu einem geringeren Grad berufsunfähig, gibt es keine Leistung (es sei denn, es ist eine andere Staffelung vereinbart). Nur was gilt als Beruf? Ist Schüler, Student, Auszubildender oder Hausfrau ein Beruf? Was ist, wenn man berufstätig war, aber vorübergehend (z.B. Elternzeit) oder dauerhaft aus dem Beruf ausscheidet? Wird nur der aktuelle Beruf geprüft, oder auch ein anderer, den die versicherte Person noch vor 1, 2 oder 3 Jahren ausgeübt hat? Gute und Empfehlenswerte Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung beinhalten zu diesen Tätigkeiten und Fragen verständliche Klarstellungen. Je klarer und unmissverständlicher etwas formuliert ist, desto weniger muss man darüber streiten.

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Definition von Prognosezeitraum, Dauer und Fiktion der Berufsunfähigkeit

Wie Sie oben gelesen haben, schreibt der Gesetzgeber bei der Definition der Berufsunfähigkeit von ‚auf Dauer’. Was verstehen Sie darunter, was ein Arzt und was wohl der Versicherer? Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung gut und empfehlenswert, ist das in den Versicherungsbedingungen definiert. So kann Berufsunfähigkeit bereits dann vorliegen, wenn die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf auszuüben. In der Praxis wird nur in den seltensten Fällen ein Arzt eine solche Prognose abgeben können. Daher ist eine weitere Klausel wichtig, um festzulegen, was ‚auf  Dauer’ bedeuten soll – die Fiktion der Berufsunfähigkeit: War die versicherte Person bereits sechs Monate ununterbrochen außerstande, ihren Beruf auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustands als volle oder teilweise Berufsunfähigkeit – so oder ähnlich lautet diese Formulierung.

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Klärung, ab wann die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird

Wenn nun Berufsunfähigkeit vorliegt: Ab wann gibt es die Berufsunfähigkeitsrente? Lesen Sie bitte noch einmal den Absatz oben unter Fiktion durch: „gilt die Fortdauer (…) als Berufsunfähigkeit“. Bliebe die Klausel so stehen, gäbe es erstmals Rente 6 Monate nachdem Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eine Klausel, dass der Versicherer in solchem Fall seine Leistung rückwirkend ab Beginn dieses 6-monatigen Zeitraums erbringt, kann Ihnen sechs Monatsrenten mehr bringen. Auch eine eventuelle Karenzzeit (Berufsunfähigkeit liegt zwar vor, es wird aber noch keine Rente fällig), ihr Beginn und Ende sollte natürlich in den Bedingungen geregelt sein. Das gilt auch für die Frage, ob es bestimmte Fristen gibt, innerhalb derer ein Leistungsanspruch erhoben werden muss. Ist der Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung gut und empfehlenswert, leistet der Versicherer auch rückwirkend, selbst wenn der Beginn der Berufsunfähigkeit schon drei Jahre oder mehr zurück liegt. Falls Sie sich fragen, ob eine späte Meldung realistisch ist: Ja, es gibt durchaus solche Fälle in der Praxis.

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Verzicht auf abstrakte Verweisung

Der Gesetzgeber hat Versicherern das Recht eingeräumt, die Anerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente von weiteren Bedingungen abhängig zu machen.  So kann eine weitere Voraussetzung sein

„dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit (…) ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Dies ist die gesetzliche Grundlage für die abstrakte Verweisung: Man kann oder könnte ja noch eine andere Tätigkeit ausüben – und hat daher keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Gerade eine solche Bedingung ist sehr streitanfällig und hat in der Vergangenheit immer wieder zu bösen Auseinandersetzungen im Leistungsfall geführt. Versicherer können die gesetzliche Regelung allerdings verbessern: Sie können auf die abstrakte Verweisung verzichten. Meiner Meinung nach kommen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt nur solche Tarife in Frage, die auf die abstrakte Verweisung verzichten – in der Erstprüfung, in der Nachprüfung und möglichst auch nach vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Berufsleben.

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Konkrete Verweisung: Verzicht oder Konkretisierung

Lautet die Formulierung wie oben nur mit der Änderung „dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt (…)“ handelt es sich um die konkrete Verweisung: Man hat sich umorientiert, vielleicht umgeschult, übt ganz konkret bereits einen andere Erwerbstätigkeit aus mit ungefähr dem gleichen Ansehen und ähnlichem Einkommen wie vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit: Der Versicherer muss nicht leisten. Wenn wieder Geld verdient wird, stellt sich ja auch die Frage, warum man zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeitsrente benötigt, oder?  Ist der Versicherer dennoch bereit, die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, kann er auf die Möglichkeit der konkreten Verweisung verzichten. Es gibt nur wenige Versicherer, die das zumindest in der Erstprüfung auch tun. Gute Tarife einer Berufsunfähigkeitsversicherung können auch solche sein, die zwar die Möglichkeit der konkreten Verweisung beinhalten, dafür aber genauere Bedingungen festlegen. Das kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass definiert wird, dass die Einkommenseinbuße zum alten Beruf nicht größer als 20% sein darf, was im Übrigen auch der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Auch hier gilt: Was bereits klar in den Bedingungen geregelt ist, gibt weniger Anlass zu Streit.

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Keine Berufsunfähigkeitsrente: Umorganisation und Ausschlüsse

Selbst wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit gegeben sind und keine Verweisung möglich ist, gibt es Situationen, in denen der Versicherer nicht leistet. Dies kann beispielsweise bei Selbständigen sein, denen zugemutet wird, ihren Betrieb so umzuorganisieren, dass sie weiterhin ihren Beruf ausüben können. Bessere Tarife konkretisieren auch hier, wann eine Umorganisation noch als zumutbar angesehen wird, beispielsweise, wenn das Einkommen des Selbständigen dadurch nicht um mehr als 20% sinkt. Eine andere Möglichkeit, nicht leisten zu müssen, findet sich in den ausgeschlossenen Ursachen (Ausschlüsse) einer Berufsunfähigkeit: Krieg, innere Unruhen, Einsatz von ABC-Waffen, Strahlen, Terroranschläge, strafbare Handlungen (Verbrechen, Vergehen) und Vorsatz (Absicht) können solche Ausschlüsse sein. Kein Tarif verzichtet komplett auf Ausschlüsse, sodass man prüfen sollte, womit man leben kann und womit nicht. Sind auch Vergehen als Ursache ausgeschlossen, stellt sich die Frage, ob damit auch Verkehrsdelikte und fahrlässige Verstöße ausgeschlossen sein sollen? Gute Tarife stellen klar, dass solche nicht gemeint sein sollen.

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Berufsunfähigkeitsrente ohne Berufsunfähigkeit

Wenn Sie bis hierher gelesen haben, werden Sie mir vermutlich zustimmen können, dass es gar nicht so einfach ist festzulegen, ab wann man nun berufsunfähig ist und auch wirklich seine Berufsunfähigkeitsrente bekommt. Das wissen auch die Versicherer. Einige haben daher für bestimmte Situationen oder Berufsgruppen besondere Klauseln geschaffen, die (zusätzliche oder einfacher durchzusetzende) Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente definieren sollen. Hier zu nennen sind beispielsweise für Beamte eine Dienstunfähigkeitsklausel, für Heilberufe wie Ärzte eine Infektionsklausel, oder für Flugpersonal eine Fluguntauglichkeitsklausel. Aber auch unabhängig vom Beruf sehen viele aktuelle Tarife Leistungen vor, wenn man pflegebedürftig ist, ohne deshalb auch berufsunfähig sein zu müssen (ob das in der Praxis relevant ist, ist eine andere Frage…). Einen Anbieter gibt es gar, der bereits dann leistet, wenn eine 6-monatige Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Arbeitsunfähigkeit unterscheidet sich von Berufsunfähigkeit unter anderem dadurch, dass sie nicht auf Dauer bestehen kann: Entweder wird man wieder gesund, oder es verbleibt eine Invalidität. Auf die einzelnen Klauseln hier näher einzugehen, würde den Rahmen dieses Artikels vollends sprengen.

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Niemals ohne: Dynamisierung, Nachversicherungsgarantie, Erhöhungsoption

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll bis zur Altersrente halten können. Das ist nur dann wirklich gegeben, wenn die Kaufkraft der Berufsunfähigkeitsrente erhalten bleibt und (um der Inflation entgegen zu wirken) regelmäßig erhöht wird. Und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Tarife, die dieses Recht auf eine Dynamisierung von Beitrag und versicherter Rente (Beitragsdynamik) lediglich bis zum Alter von 50 Jahren oder weniger gestatten, sollten nur in Ausnahmefällen Berücksichtigung finden. Wer auf Nummer sicher gehen will, wird hingegen auch an eine (garantierte) Dynamisierung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) denken. Steigt der Bedarf an Absicherung eher auf einen Schlag durch Familiengründung, Immobilienfinanzierung oder berufliche Änderungen, ermöglicht eine Nachversicherungsgarantie die Erhöhung ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung. Da nicht jeder zeitnah bei einem Anlass wie Geburt von Kindern oder Hauskauf an seine Berufsunfähigkeitsabsicherung denkt, macht es durchaus Sinn, auch Ereignis -unabhängige Erhöhungsoptionen wenigstens für die ersten Jahre nach Vertragschluss  garantiert zu bekommen. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, bietet sie sowohl die Möglichkeit einer Beitragsdynamik, einer Leistungsdynamik, als auch Nachversicherungsgarantien und Erhöhungsoptionen.

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Fazit: Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung gut und empfehlenswert?

Selbst wenn Ihnen nun bereits der Kopf rauchen sollte: Mit dem bisher Geschriebenen tangiere ich lediglich die Oberfläche der Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung. In unserer Beratung analysieren wir zwischen 50 und 100 unterschiedliche Kriterien. Wie komplex die Materie ist, sehen Sie bereits an Unterschieden wie „Beruf“, „Tätigkeit“ und „Erwerbstätigkeit“ oder dem kleinen Unterschied zwischen „ausübt“ und „ausüben kann“ oder „ausüben könnte“. Bei der Antwort auf die Frage, welche Berufsunfähigkeitsversicherung gut und welche empfehlenswert ist, kommt es im wahrsten Sinne des Wortes auf jedes Komma und jedes Wort an. Schön wäre es nun, wenn es wenigstens einen Versicherer oder Tarif gäbe, der alle wünschenswerten Verbesserungen und Klauseln anbieten würde: Leider ist das so nicht der Fall. Die Wahl einer guten und empfehlenswerten Berufsunfähigkeitsversicherung ist oftmals mit Kompromissen verbunden. Auch das macht die Wahl so überaus kompliziert.

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