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26
Aug
2011

Ein Jahr her: Überschwemmung, Starkregen und Hochwasser im Raum Osnabrück

Kategorie: Elementarversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

In der Nacht vom 26. auf den 27. August 2011 jährt sich zum ersten mal der überaus heftige Starkregen im Raum Osnabrück, der zu Hochwasser, Überschwemmung und gar zur Ausrufung des Katastrophenalarms führte. Über Überschwemmung, Starkregen, Hochwasser und die damaligen Folgen berichtete ich hier auf meiner Homepage. Ein Video und Schadenfotos der Überschwemmung können Sie hier unten auf der Seite  anschauen. Was ist seit dem passiert? Die über uns versicherten Schäden sind natürlich längst reguliert. Wer damals betroffen war, hat in der Regel alles an Baumaßnahmen unternommen, damit sich solches nicht wiederholen kann. Die Stadt Osnabrück bietet den Download einer Broschüre an mit dem Titel „Wie schütze ich mein Haus vor Starkregenfolgen?“  Als Versicherungsmakler haben wir damals direkt reagiert und unseren Mandanten – sofern eh noch nicht geschehen – den Einschluss einer Elementarschadendeckung in Gebäude- und Hausratversicherungen nahegelegt. Für uns interessant war der Rücklauf etwa eines Drittels unserer Kunden, die trotz der konkreten hautnahen Erfahrung mit den Folgen von Überschwemmung, Starkregen und Hochwasser auf entsprechenden Versicherungsschutz verzichten wollten.

Anlässlich des ‚Jahrestages‘ der Katastrophe veröffentlichen wir hier ein paar neue Schadenfotos unserer Mandanten, damit nicht so schnell in Vergessenheit gerät, was über 120 Liter Regen binnen weniger Sunden für Folgen haben können. Vielen Dank für die Erlaubnis zur Veröffentlichung.

 

Überschwemmung nach Starkregen

Überschwemmung nach Starkregen

 

Starkregen: Wasser sucht sich seinen Weg

Starkregen: Wasser sucht sich seinen Weg

 

Hochwasser im Keller

Hochwasser im Keller

Um sich gegen die finanziellen Folgen dieser Ereignisse wie Überschwemmung, Starkregen und Hochwasser abzusichern, ist eine Elementarschadendeckung für die Gebäudeversicherung, aber auch die Hausratversicherung, oder bei Gewerbebetrieben der Inventarversicherung notwendig. Glauben Sie allerdings nicht, dass Starkregen bei allen Versicherern und Tarifen einer Elementarversicherung stets mitversichert ist. Zu den unterschiedlichen Klauseln der Elementarversicherung lesen Sie hier mehr.

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