
Haftpflicht Kind: Deliktunfähige Kinder in der Haftpflicht Versicherung
„Unser 5 jähriger Sohn hat bei Freunden den Laptop vom Tisch gestoßen und unsere Haftpflicht will nicht zahlen!“
Solche oder ähnliche Beschwerden liest und hört man immer wieder. Lesen Sie hier mehr zum Thema Haftpflicht Kind. Von einem Familientarif einer Privathaftpflichtversicherung erwartet man, dass Kinder automatisch mitversichert sind. Sind sie meist auch – aber anders, als viele denken.
Eine Haftpflichtversicherung hat stets drei Aufgaben:
- Prüfung der Haftpflichtansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Ansprüchen.
Es ist also überhaupt nicht Aufgabe einer Haftpflichtversicherung, immer zu zahlen.
Wie ist es nun, wenn Kinder einen Schaden verursacht haben und der Privathaftpflichtversicherung der Schaden gemeldet wird? Sie prüft die Ansprüche. Zwar ist es so, dass der Grundsatz gilt, der Verursacher muss für den entstandenen Schaden aufkommen (BGB § 823). Bei Kindern kommt es aber auch darauf an, ob sie überhaupt schon in der Lage waren, die Auswirkungen ihres Handelns abzuschätzen. In Deutschland wird bei Kindern unter 7 Jahren angenommen, dass sie für ihr Handeln nicht verantwortlich sind, sie gelten als deliktunfähig. Bei Schäden im Verkehr liegt diese Grenze sogar bei unter 10 Jahren (BGB § 828). Da in unserem oben genannten Fall der 5 jährige Sohn also als deliktunfähig eingestuft wird, prüft der Haftpflichtversicherer nicht weiter das Verschulden des Kindes (denn es kann keine Schuld haben). Der Haftpflichtversicherer prüft jedoch ein Verschulden der Eltern. Das könnte dann der Fall gewesen sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (BGB § 832).
Deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung
Nun kommt das Kuriose, was vielen Betroffenen nicht einleuchtet, aber dennoch rechtlich richtig ist: Haben die Eltern alles richtig gemacht und sind ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, wehrt der Versicherer einen unberechtigten Anspruch ab (zur Not auch vor Gericht), zahlt aber für den Schaden nichts. Für das deliktunfähige Kind besteht ja keine Pflicht zum Schadensersatz und die Eltern haften mangels Verschuldens in diesem Fall ebenfalls nicht. Der Geschädigte hat einfach nur ‚Pech gehabt’ – er hätte im Beispiel oben den Laptop vor dem Kind in Sicherheit bringen müssen.
Stellt sich aber heraus, dass zum Beispiel der aufsichtspflichtige Vater seinen Kumpel besucht hat und mit ihm im Wohnzimmer Fußball geschaut hat, während sein 5 jähriger weniger Fußball-begeisterter Sohn eine ganze Zeit lang unbeaufsichtigt im Arbeitszimmer des Kumpels war und dort dann den Laptop vom Tisch gestoßen hat, sieht die Sache anders aus: Auch hier ist das Kind zwar nicht schadensersatzpflichtig, aber der Vater, weil er seine Aufsichtspflicht offensichtlich verletzt hat, die Privathaftpflichtversicherung muss den Schaden übernehmen.
Viele Eltern kommen mit dieser Rechtslage nicht gut klar: Sie fühlen sich moralisch dazu verpflichtet, für Schäden ihrer Kinder aufzukommen. Oft sind es ja gerade Verwandte, Freunde oder Nachbarn, wo derlei Schäden passieren. Da viele Versicherer das nachvollziehen können (vielleicht auch, damit Schäden nicht anders gemeldet werden, als sie entstanden sind), werden seit einigen Jahren auch Haftpflichtversicherungstarife angeboten, bei denen auf den Einwand der Deliktunfähigkeit von Kindern zumindest bei Sachschäden und bis zu ‚normalen’ Schadenshöhen von zum Beispiel 5.000.- EUR verzichtet wird. Obwohl rechtlich gesehen die Eltern also nichts bezahlen müssten, leistet hier der Versicherer auf Wunsch der Eltern, damit Freundschaften oder das gute Nachbarschaftsverhältnis nicht belastet werden. Der Baustein Haftpflicht Kind oder besser ‚deliktunfähige Kinder’ ist in einigen Privathaftpflicht Tarifen bereits beitragsfrei mitversichert, in vielen anderen Tarifen kann er für minimalen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden. Einzelne Versicherer bieten inzwischen sogar Versicherungsschutz in der Haftpflicht nicht nur bei Kindern, sondern auch bei deliktunfähigen Erwachsenen, wie Behinderten oder Senioren und beispielsweise bis 10.000 EUR Schadenshöhe.
PS: Auch die Frage, wie lange Kinder in der Privathaftpflichtversicherung überhaupt versichert sind, ist sehr spannend. Darauf gehe ich zu einem späteren Zeitpunkt ein.
Hier finden Sie weitere allgemeine Informationen zur Privathaftpflichtversicherung.


