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05
Apr
2011

Haftpflicht Kind? Deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung

Kategorie: Haftpflichtversicherungen  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  20 Kommentare

„Unser 5 jähriger Sohn hat bei Freunden den Laptop vom Tisch gestoßen und unsere Haftpflicht will nicht zahlen!

Haftpflicht Kind : Deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung

Solche oder ähnliche Beschwerden liest und hört man immer wieder. Lesen Sie hier mehr zum Thema Haftpflicht Kind.

Von einem Familientarif einer Privathaftpflichtversicherung erwartet man, dass Kinder automatisch mitversichert sind. Das sind sie meistens auch – aber anders, als viele denken.



Die drei Aufgaben einer Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung hat ganz allgemein folgende drei Aufgaben:

  1. Prüfung der Haftpflichtansprüche;
  2. Abwehr unberechtigter Ansprüche;
  3. Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Ansprüchen.

Es ist also überhaupt nicht Aufgabe einer Haftpflichtversicherung, immer zu zahlen. Das gilt auch, wenn Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind.

Was passiert, wenn Sie dem Haftpflichtversicherer einen Schaden melden?

Wie ist es nun, wenn Kinder einen Schaden verursacht haben und Sie der Privathaftpflichtversicherung den Schaden melden? Sie prüft die Ansprüche.

Zwar gilt der Grundsatz, dass der Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen muss (BGB § 823). Bei Kindern kommt es aber auch darauf an, ob sie überhaupt schon in der Lage waren, die Auswirkungen ihres Handelns abzuschätzen.

In Deutschland wird bei Kindern unter 7 Jahren angenommen, dass sie für ihr Handeln nicht verantwortlich sind, sie gelten als deliktunfähig. Bei Schäden im Verkehr liegt diese Grenze sogar bei unter 10 Jahren (BGB § 828).

Da in unserem oben genannten Fall der 5 jährige Sohn also als deliktunfähig eingestuft wird, prüft der Haftpflichtversicherer nicht weiter das Verschulden des Kindes – denn es kann keine Schuld haben.

Der Haftpflichtversicherer prüft jedoch ein Verschulden der Eltern. Das könnte dann der Fall gewesen sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (BGB § 832).

Berufsunfähigkeitsversicherung Kind - ab wann ist das möglich?

Deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung

Nun kommt das Kuriose, was vielen Betroffenen nicht einleuchtet, aber dennoch rechtlich richtig ist:

Haben Sie als Eltern alles richtig gemacht und sind ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, wehrt der Versicherer den Anspruch als unberechtigt ab (zur Not auch vor Gericht). Er zahlt also nicht für den Schaden.

Denn für das deliktunfähige Kind besteht keine Pflicht zum Schadensersatz. Die Eltern haften mangels Verschuldens in diesem Fall ebenfalls nicht. Der Geschädigte hat einfach nur ‚Pech gehabt’ – er hätte im Beispiel oben den Laptop vor dem Kind in Sicherheit bringen müssen.

Die Lage bei einer Aufsichtspflichtverletzung

Stellt sich aber heraus, dass zum Beispiel der aufsichtspflichtige Vater seinen Kumpel besucht hat und mit ihm im Wohnzimmer Fußball geschaut hat, während sein 5 jähriger, weniger Fußball-begeisterter, Sohn eine ganze Zeit lang unbeaufsichtigt im Arbeitszimmer des Kumpels war und dort dann den Laptop vom Tisch gestoßen hat, sieht die Sache anders aus:

Auch hier ist das Kind zwar nicht schadensersatzpflichtig, aber der Vater, weil er seine Aufsichtspflicht offensichtlich verletzt hat. Die Privathaftpflichtversicherung muss den Schaden übernehmen.

Ein deliktunfähiges Kind an einem Tablet: Ein Fall für die Haftpflichtversicherung?
Ein deliktunfähiges Kind an einem Tablet: Ein Fall für die Haftpflichtversicherung?

Haftpflicht Kind: Auf Mitversicherung „deliktunfähiger Kinder“ achten

Viele Eltern kommen mit dieser Rechtslage nicht gut klar: Sie fühlen sich moralisch dazu verpflichtet, für Schäden ihrer Kinder aufzukommen. Oft sind es ja gerade Verwandte, Freunde oder Nachbarn, wo derlei Schäden passieren.

Viele Versicherer können das nachvollziehen. Vielleicht möchten sie auch, dass Schäden nicht anders gemeldet werden, als sie entstanden sind. Deshalb bieten viele Versicherer seit Jahren auch Haftpflichtversicherungstarife an, bei denen auf den Einwand der Deliktunfähigkeit von Kindern verzichtet wird. Das gilt dann zumindest bei Sachschäden und bis zu ‚normalen’ Schadenshöhen von zum Beispiel 5.000.- EURO.

Obwohl rechtlich gesehen die Eltern also nichts bezahlen müssten, leistet hier der Versicherer auf Wunsch der Eltern. Grund: Damit Freundschaften oder das gute Nachbarschaftsverhältnis nicht belastet werden.

Mal enthalten, mal kostenpflichtiger Zusatzbaustein

Der Baustein Haftpflicht Kind oder besser ‚deliktunfähige Kinder’ ist in einigen Privathaftpflicht Tarifen bereits beitragsfrei mitversichert, in anderen Tarifen kann er für einen minimalen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden.

Einzelne Versicherer bieten inzwischen sogar Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung nicht nur bei Kindern, sondern auch bei deliktunfähigen Erwachsenen, wie Behinderten oder Senioren und beispielsweise bis 10.000 EUR Schadenshöhe.

PS: Auch die Frage, wie lange Kinder in der Privathaftpflichtversicherung überhaupt versichert sind, ist sehr spannend. Normalerweise bis zum Abschluss der Erstausbildung oder bis zur Heirat. Das ist aber nicht in allen Tarifen der Fall.


Hier finden Sie weitere allgemeine Informationen zur Privathaftpflichtversicherung.

Zum Versicherungsvergleich Privathaftpflichtversicherung, auch mit Zusatz deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung.

Dieser Artikel wurde zuletzt überarbeitet am 21.10.2022, Thema Haftpflicht Kind

Kommentare zu diesem Beitrag

Kalkgruber Roswitha  |   14. März 2013 um 10:30 Uhr

Wer bezahlt den Schaden wenn ein behindertes Kind im Förderzentrum unter Beaufsichtigung etwas kaputt macht?Haushaltsversicherung der Eltern bezahlt nicht.

Matthias Helberg  |   14. März 2013 um 11:05 Uhr

Hallo Frau Kalkgruber,
wie das in Österreich ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen. In Deutschland würde man zunächst in den Vertrag zwischen Eltern und Förderzentrum gucken, da sollte das (einvernehmlich) geregelt sein. Falls eine Regelung fehlt, würde man das der Privathaftpflichtversicherung melden, die in aller Regel den Anspruch abwehren wird, notfalls auch vor Gericht. Sind auch Schäden durch deliktunfähige kinder in der Privathaftpflicht mitversichert, könnte der Schaden eventuell (abhängig von der genauen Klausel und dem Schadenhergang) auch übernommen werden.

Marina  |   8. Oktober 2013 um 09:27 Uhr

Meine Tochter(15 monate alt) hat das Handy von ihrem Vater(wir leben nicht mehr zusammen) ins Wassereimer rein geworfen. Handy ist kaputt. Wird Haftpflichtversicherung fuer Schaden aufkommen?

Matthias Helberg  |   8. Oktober 2013 um 20:02 Uhr

Hallo Marina, das kann man so nicht beantworten, weil es auf die Details des Hergangs und die Versicherungsbedingungen ankommt. Tipp: Schaden dem Versicherer melden und abwarten. Viel Erfolg.

Busch  |   4. Dezember 2013 um 22:39 Uhr

Ich hatte nun schon 2mal das Pech das ein Schaden durch ein Kind unter 7 verursacht wurde und die Eltern nicht versichert waren und auch nicht gezahlt haben. Gibt es eine Versicherung die mich vor anderen nichtversicherten Personen schuetzt?

Matthias Helberg  |   5. Dezember 2013 um 08:14 Uhr

Hallo Busch, ja, wenn der Schädiger nicht leisten kann, kann die ‚Ausfalldeckung‘ in der eigenen Privathaftpflichtversicherung zum Zuge kommen. Das ist eine zusätzliche Klausel, die inzwischen viele Tarife vorsehen. Sie springt ein, wenn der Schadensverursacher ermittelt ist, aber ‚ausfällt‘, um ihn zu ersetzen. Auch da gibt es wieder viele Unterschiede, z.B. ob der Schaden eine bestimmte Höhe haben muss usw. In unserem Vergleichsrechner kann man die Ausfalldeckung mit anwählen: https://www.helberg.info/wie-finde-ich-meine-neue-versicherung/versicherungsvergleich-i-z/privathaftpflichtversicherung-vergleich/

Peter  |   24. November 2015 um 20:37 Uhr

Hallo
Meine 15 Monate alte Tochter hat in einen Moment ausgenutzt indem ich kurz im WC wahr und meine Frau anders weil beschäftigt war mein Handy zunehmen und wie es der Teufel will fliegt ihr es aus der Hand auf den Fliesen Boden Display hat mehrere Risse Zahlt meine Haftpflichtversicherung?

Matthias Helberg  |   25. November 2015 um 09:24 Uhr

Hallo Peter, bei einer Haftpflichtversicherung geht es nur um Schäden, die man gegenüber anderen verursacht, nicht um Schäden, die Personen im gleichen Haushalt zustoßen. Bei dem geschilderten Fall nutzt die Haftpflichtversicherung daher meines Erachtens nicht.

Kathleen Rippin  |   25. Dezember 2017 um 10:42 Uhr

Hallo, ich bin Lehrerin und einer meiner Schüler (9 Jahre) hat auf dem Weg vom Essenssaal zum Hort während der Ferienbetreuung einen Splitstein auf mein Auto geworfen und die Scheibe so getroffen, dass ich sie sofort wechseln musste. Auf meinem Schaden bleibe ich sitzen oder? Bisher wurde der Betrag von meiner Versicherung nicht beglichen und auch bzgl. Meiner Selbstbeteiligung von 300 euro hat sich noch niemand gerührt. Mein Anwalt meinte, ich solle mit 2 Wochenfrist die 300 euro per einschreiben fordern, aber wenn ich das so lese, habe ich wohl pech, oder

Matthias Helberg  |   29. Dezember 2017 um 16:07 Uhr

Hallo Kathleen, mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes haben Sie bestimmt das Richtige getan. Der wird zum Thema Deliktfähigkeit und Verletzung der Aufsichtspflicht vermutlich geeignete Schritte unternehmen.
Herzliche Grüße & einen guten Rutsch ins neues Jahr
Matthias Helberg

Andrea  |   28. März 2018 um 23:20 Uhr

Hallo Hr. Helberg,
Mein Sohn 16 ist heute bei seiner Tante unglücklich auf die Toilette gefallen. Ihm wurde schwindelig beim bücken und ist dabei nach hinten umgefallen. Unglücklicher Weise mit dem Rücken an den hochgeklappten Deckel. Diese ist durch den Aufprall zerbrochen und kaputt gegangen. Da wir unsere Kinder zusätzlich versichert haben, dürfte es da doch eigentlich keine Probleme geben, oder? Würde mich über eine Antwort freuen.
Mit grad. Grüßen Andrea

Matthias Helberg  |   29. März 2018 um 08:01 Uhr

Hallo Andrea,
vielen Dank für die Frage. Ich weiss zwar nicht, ob man wegen eines kaputten Klodeckels in der Verwandtschaft eine Versicherung bemühen muss… Wenn Ihr Sohn aber in Ihrer Familienhaftpflichtversicherung mitversichert ist und die Tante nicht in Ihrem Haushalt wohnt, sollte es kein Problem sein.
Viel Erfolg & herzliche Grüße
Matthias Helberg

Manu  |   15. Dezember 2018 um 11:54 Uhr

Hallo.
Ich war mit meiner Freundin bei Ihrem Bruder.Habe das Handy auf dem Küchentisch gelegt da ich unseren Sohn auf dem Arm hatte und mich hinsetzen wollte. Der Sohn kommt und sieht das Handy und nimmt es schnell weil er es mir geben wollte oder so.So schnell kann man nicht reagieren. Dann hat er es auf den Boden fallen lassen. Zahlt die Versicherung

Bahar  |   14. Januar 2019 um 16:03 Uhr

Hallo Herr Helberg,
mein 4 jähriger Sohn hat von seiner Oma Ihr Handy zum Videosschauen bekommen. Weil der Display aber ein wenig dreckig war, wollte er es sauber machen. Er hat das Handy unters Wasser gehalten und somit einen Wasserschaden hinterlassen. Die Versicherung sagt, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt hätte. Aber das geschah innerhalb von Sekunden.
Hierzu muss ich sagen, dass ich vor einem Jahr erneut ein Beratungsgespräch mit der Sparkasse hatte und ich nochmals angefragt hatte, ob meine Kinder wirklich gegen alles versichert sind, was mit auch zugesichert wurde. Ich habe die Komfortdeckung abgeschlossen.

Christine Weber  |   28. Februar 2019 um 19:38 Uhr

Hallo.
Unsere 14 Monate alte Tochter ist in unser WC gekrabbelt und hat eine Nivea Salbendose in die Toilette geworfen. Danach war alles verstopft. Der Klemptner musste 2 x kommen. 2 x mit Kamera. Hierbei fand er die Salbendose. Nun sollen wir die Rechnung ( über 500.-€) bezahlen. Der Vermieter zahlt es jedenfalls nicht. Danke für Ihre Antwort H.-A Weber Laatzen

Matthias Helberg  |   28. Februar 2019 um 20:09 Uhr

Hallo Familie Weber,
schönen Dank für die Schilderung – und Hauptsache, dass Ihrer Tochter nichts passiert ist (?). Sie könnten den Schaden ihrer Privathaftpflichtversicherung melden. Allerdings wird die kaum leisten, denn hier sind ja Sie selbst die Geschädigten und kein Dritter (der Vermieter, andere Mieter etc.) Vielleicht sprechen Sie doch noch mal mit dem Vermieter, denn in der Gebäudeversicherung könnten Rohrverstopfungen mitversichert sein – und Sie tragen ja anteilig die Kosten der Gebäudeversicherung. Wünsche Ihnen viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Matthias Helberg

muntyan Irene  |   28. September 2019 um 21:38 Uhr

Meine Tochter 8 Jahre, sie hat mein Handy in der linken Hand. Die Tochter meiner Nachbarin ist 7 und sie ist durch die Hand meiner Tochter gestoßen und das Handy ist runtergefallen. Die haben sich unterhaltet, es ist nicht beim Spielen passiert. Wird die Versicherung meiner Nachbarin dafür zahlen?

Simon L.  |   28. Juni 2020 um 19:18 Uhr

Hallo Herr Helberg,
meine 1,5 Jahre alte Tochter (85cm) hat, während ich am Schreibtisch (HomeOffice) saß, ein volles Saftschorle-Glas umgestoßen, welches sich über meinem Arbeitslaptop ergoss. Der Schreibtisch ist 1m hoch. Sie hat mit den gestreckten Armen von unten das Glas, welches neben meinem aufgeklappten Laptop innerhalb der Dockingstation stand, umgestoßen. Das Glas stand nicht im meinem Arbeitsbereich, ich hätte es nicht umstoßen können. Außerdem konnte ich auch so schnell gar nicht reagieren wie es passiert ist. Laptop defekt. Wie wäre hier die Haftung geregelt?
Danke und Gruß
Simon

Matthias Helberg  |   29. Juni 2020 um 07:51 Uhr

Hallo Simon,
schönen Dank für die Frage. Für mich klingt das gar nicht nach einem Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Das ist etwas für die Elektronikversicherung des Arbeitgebers.
Herzliche Grüße
Matthias Helberg

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