Rohrbruch? Wasserschaden Versicherung?

In unserem Fall des Monats Februar 2011 geht es um einen unserer größten Leitungswasserschäden bei einem Einfamilienhaus überhaupt. Als es Ende Januar 2010 minus 15 Grad Celsius und kälter wurde,  war das für viele Wasserrohre und Heizungsrohre in jüngeren Gebäuden der Ernstfall: Rohrbruch? Wasserschaden Versicherung? Morgens hatte der Mieter des Hauses noch geduscht, dann ging es zur Arbeit, abends stand er vor einem ‘Eispalast’.

Die Besonderheit dieses Einfamilienhauses ist es, dass es ohne Keller gebaut wurde. Die Wasserversorgung und die Heizungstechnik sind im Spitzboden des Dachgeschosses untergebracht. Als es nun durch den strengen Frost im Dachgeschoss zum Bruch der Hauptwasserleitung kam, strömte über Stunden das Wasser vom Dachgeschoss durch das Obergeschoss bis in das Erdgeschoss und trat dort förmlich durch jede Ritze, Fuge, Türzarge und Steckdose wieder aus. Selbst außen an der Wand floss Wasser entlang, das dort gefror und zum Effekt eines “Eispalastes” führte.

Rohrbruch? Wasserschaden Versicherung?

“Zuständig” bei solchen Schäden ist zum einen die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und zum anderen die Hausratversicherung für Schäden am Hausrat / dem Inventar. In diesem Artikel befasse ich mich nur mit der Gebäudeversicherung.

Was hätte schief gehen können? Frost als Ursache für Rohrbruch an einem Wasserleitungsrohr innerhalb eines Gebäudes ist versicherungstechnisch schon einmal “ganz gut”. Denn nicht alle Ursachen eines Rohrbruches sind an allen Leitungen (oder gar Amaturen) überall innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes versichert. Wäre das Gebäude unbewohnt gewesen, wäre sicherlich die Frage aufgetaucht, ob es ausreichend beheizt gewesen war oder ob der Versicherungsnehmer das Wasser aus wasserführenden Leitungen abgelassen hätte – dies ist in vielen Gebäudeversicherungen eine Pflicht (Obliegenheit) des Versicherungsnehmers.   In einem solchen Fall könnte für den Versicherer auch die Frage auftauchen, ob sich der Versicherungsnehmer vielleicht grob fahrlässig verhalten oder seine Pflichten nicht erfüllt hat – das hätte zu einer Leistungskürzung (Quotelung) führen können. Schließlich lassen Versicherer bei größeren Schäden auch gern prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt (Ist die Versicherungssumme hoch genug?) und alle Angaben im Versicherungsantrag korrekt waren? Anderenfalls kann die Versicherung ebenfalls die Erstattung kürzen, vom Vertrag zurücktreten oder ihn gar anfechten.

Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig es ist, dass bereits beim Abschluss einer Versicherung vernünftig beraten wird, alle Angaben korrekt gemacht werden und man als Verbraucher auch im Schadensfall mit seinem Versicherungsmakler einen Fachmann auf seiner Seite hat: Der Versicherer erkannte schnell, dass er für den Schaden leisten muss; eine Unterversicherung lag nicht vor; Obliegenheiten waren nicht verletzt; der Versicherungsnehmer hatte sich nicht grob fahrlässig verhalten.  In der Folge kam der Versicherer für die mit solchen Schäden zusammenhängenden Kosten unseres Mandanten auf: Vom Mietausfall, über Aufräumkosten, Trocknungskosten, Mehrverbrauch an Strom, Santitärinstallationen, Fliesenlegerarbeiten, Schreinerarbeiten, Malerarbeiten bis zu Garten- und Landschaftsbauarbeiten für die unterspülte Terrasse sowie Reinigungsarbeiten: In der Summe weit über 70.000 EUR. Rohrbruch? Wasserschaden Versicherung? Ohne entsprechend passenden Versicherungsschutz wäre die Existenz unseres Mandanten gefährdet gewesen: Schließlich war das Haus zum Schadenzeitpunkt erst ein paar Jahre alt und noch längst nicht ‘abbezahlt’…

 

 

Dieser Artikel stammt aus der Kategorie Fall des Monats, Gebäudeversicherung.

4 Kommentare zu Rohrbruch? Wasserschaden Versicherung?

  1. Sanne says:

    Ich meine das sollte alles abgesichert sein :-)

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