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04
Jan
2011

Was bedeutet „Unterversicherung“ in der Gebäudeversicherung?

Kategorie: Gebäudeversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  2 Kommentare

Vielleicht haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Gebäudeversicherung schon einmal von „Unterversicherung“ und „Unterversicherungsverzicht“ gehört und sich gefragt, was das eigentlich bedeutet?

Zusammengefasst: Hat zum Zeitpunkt eines Schadens Ihr Gebäude einen erheblich höheren Wert, als Sie mit dem Versicherer als Versicherungssumme vereinbart haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Das gilt nicht nur bei Totalschaden, sondern auch bei Teilschäden. Letzteres allerdings in Abhängigkeit von den konkreten Versicherungsbedingungen.

Kleines Beispiel: Ihr Haus hat zum Zeitpunkt eines Sturmschadens, der Reparaturkosten von 60.000.- € verursacht hat,  einen Wert von 300.600 €.  Als Versicherungssumme finden Sie in Ihrer Police einen „Wert 1914“ von 16.700 Mark, was im Jahr 2011 als Anhaltswert mit 12 multipliziert die Versicherungssumme in € ergibt, also 16.700 Mark x 12 = 200.400.- € . Sie haben also nur 2/3 des wirklichen Wertes versichert gehabt und auch nur dafür die Versicherungsprämie gezahlt. Das rächt sich nun im Schadensfall: Der Versicherer kann von den 60.000.- €, die die Reparatur gekostet hat, ebenfalls nur 2/3 übernehmen, also 40.000.- €. Die restlichen 20.000.- € zahlen Sie aus eigener Tasche.

Daher sollten Sie zum einen beim Abschluss, aber auch später immer dann, wenn Sie zum Beispiel An- und Ausbauten vornehmen, Fotovoltaikanlagen installieren, Nebengebäude errichten, die Versicherungssumme neu überprüfen (lassen). Wird der Wert so ermittelt, wie es der Versicherer vorgibt (ist nicht bei allen Versicherern gleich) und das als Versicherungssumme auch eingesetzt, gewährt der Versicherer den sogenannten „Unterversicherungsverzicht“, was bei der Gebäudeversicherung – anders als bei der Hausratversicherung – bedeutet, dass er die Wiederherstellungskosten auch dann ohne Kürzung übernimmt, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen.

Die gesetzliche Grundlage für die Unterversicherung finden Sie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im § 75 . Die konkrete Regelung von Versicherungssumme,  Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht ihrer Gebäudeversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen, bei den VGB 2008 vermutlich in § 11, hier ein Beispiel der GDV-VGB-2008 Musterbedingungen. Die Höhe der Versicherungssumme finden Sie in dem Versicherungsschein / der Versicherungspolice: Als Wert 1914, als Wert in € – manchmal aber auch gar nicht mehr. Dann nämlich, wenn erst gar keine Versicherungssumme ermittelt wird. Darauf komme ich zu einem späteren Zeitpunkt zurück.

Kommentare zu diesem Beitrag

Versicherungsratgeber  |   29. April 2013 um 10:15 Uhr

Hallo Herr Helberg,
vielen Dank für die Informationen. Wichtig wäre vielleicht noch zu erwähnen, dass eine Unterversicherung nicht nur bei der Gebäudeversicherung eintreten kann, sondern im Grunde genommen bei allen Sachversicherungen. Denn sobald die Versicherungssumme unter dem versicherten Wert liegt, ist der Fall der UV gegeben. Schützen kann man sich, wie Sie schon schrieben, am besten, indem man Umbauten oder neue Anschaffungen neu bewerten lässt und so immer möglichst genau weiß, welchen Wert das Eigentum besitzt.

Mit besten Grüßen

K.K. – Versicherungsratgeber

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