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29
Jun
2010

Wieder Berufsunfähigkeitsrentenanspruch anerkannt / Schon beim Abschluss Tipps der Experten beachten

Kategorie: Pressemitteilungen  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Pressemitteilung 01/2010

Osnabrück, 29.06.2010
Bereits seit Jahren weisen Versicherungsexperten auf die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung als existenziell wichtigen Versicherungsschutz für Erwerbstätige hin. Kann der Versicherungskunde aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben, soll die Zahlung einer Rente nicht nur das Einkommen sichern. Wegen Leistungskürzungen der Gesetzlichen Rentenversicherung geht es meist sogar darum, den drohenden sozialen Abstieg zu vermeiden.
Seit Jahren verunsichern aber auch Berichte über Versicherer, die keine Leistung erbringen wollen und zahlreiche Urteile bis hin zum Bundesgerichtshof die Verbraucher. Als Ursache dafür nennt der Osnabrücker Versicherungsmakler Matthias Helberg zum einen die komplizierten Versicherungsbedingungen, ein leichtfertiges Vorgehen der Verbraucher beim Vertragsschluss und schließlich auch die Tatsache, dass es im Leistungsfall stets um viel Geld gehe – auch für die Versicherer. Wie gut ein Versicherungsvertrag wirklich sei und welchen Wert der Rat eines kompetenten Versicherungsmaklers habe, stelle sich meist erst im Schadensfall heraus.

„Um so erfreulicher ist es“, so Helberg, „dass auch unser nun abgeschlossener Leistungsfall unserem Mandanten die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente beschert – sogar mehrere Jahre rückwirkend, eine Summe von über 40.000.- EUR!“.

Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt der Experte auf seiner Homepage www.helberg.info noch folgende Tipps:

Erstens nur Tarife mit besten Versicherungsbedingungen in Betracht ziehen, zweitens beim Ausfüllen des Versicherungsantrages insbesondere bei den Gesundheitsfragen sehr sorgfältig vorgehen und drittens die Hilfe eines erfahrenen Versicherungsmaklers in Anspruch nehmen, denn der stehe von der Vermittlung bis zum Schadensfall auf der Seite des Kunden, nicht des Versicherers.

Pressemitteilung „Wieder Berufsunfähigkeitsrentenanspruch anerkannt /Schon beim Abschluss Tipps der Experten beachten“ als pdf.

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